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Jeremia - Kapitel 5

Ursache der Strafe über Juda und Jerusalem

1 Durchstreifet die Gassen Jerusalems, und sehet doch und erkundet und suchet auf ihren Plätzen, ob ihr jemand findet, ob einer da ist, der Recht übt, der Treue sucht: so will ich ihr vergeben. 2 Und wenn sie sprechen: So wahr Jehova lebt! so schwören sie darum doch falsch. - 3 Jehova, sind deine Augen nicht auf die Treue gerichtet? Du hast sie geschlagen, aber es hat sie nicht geschmerzt; du hast sie vernichtet: Sie haben sich geweigert, Zucht anzunehmen; sie haben ihre Angesichter härter gemacht als einen Fels, sie haben sich geweigert, umzukehren. (Jesaja 48.4) (Jeremia 2.30) 4 Und ich sprach: Nur Geringe sind es; die sind betört, weil sie den Weg Jehovas, das Recht ihres Gottes, nicht kennen. 5 Ich will doch zu den Großen gehen und mit ihnen reden; denn sie kennen den Weg Jehovas, das Recht ihres Gottes. Doch sie haben allzumal das Joch zerbrochen, die Bande zerrissen. (Jeremia 2.20) 6 Darum erschlägt sie ein Löwe aus dem Walde, ein Wolf der Steppen vertilgt sie, ein Pardel belauert ihre Städte: jeder, der aus ihnen hinausgeht, wird zerrissen; denn ihrer Übertretungen sind viele, zahlreich ihre Abtrünnigkeiten. - (3. Mose 26.22) 7 Weshalb sollte ich dir vergeben? Deine Söhne haben mich verlassen und schwören bei Nichtgöttern. Obwohl ich sie schwören ließ, haben sie Ehebruch getrieben und laufen scharenweise ins Hurenhaus. 8 Wie wohlgenährte Pferde schweifen sie umher; sie wiehern ein jeder nach seines Nächsten Weibe. 9 Sollte ich solches nicht heimsuchen? spricht Jehova; oder sollte an einer Nation, wie diese, meine Seele sich nicht rächen? (Jeremia 5.29) 10 Ersteiget seine Mauern und zerstöret, doch richtet ihn nicht völlig zu Grunde; nehmet seine Ranken weg, denn nicht Jehovas sind sie. (Jeremia 4.27) 11 Denn das Haus Israel und das Haus Juda haben gar treulos gegen mich gehandelt, spricht Jehova. 12 Sie haben Jehova verleugnet und gesagt: Er ist nicht; und kein Unglück wird über uns kommen, und Schwert und Hunger werden wir nicht sehen; 13 und die Propheten werden zu Wind werden, und der da redet, ist nicht in ihnen: also wird ihnen geschehen. 14 Darum, so spricht Jehova, der Gott der Heerscharen: Weil ihr dieses Wort redet, siehe, so will ich meine Worte in deinem Munde zu Feuer machen und dieses Volk zu Holz, und es soll sie verzehren. 15 Siehe, ich bringe über euch eine Nation aus der Ferne, Haus Israel, spricht Jehova; es ist eine starke Nation, es ist eine Nation von alters her, eine Nation, deren Sprache du nicht kennst, und deren Rede du nicht verstehst. (Jeremia 6.22) 16 Ihr Köcher ist wie ein offenes Grab; sie sind Helden allesamt. 17 Und sie wird deine Ernte verzehren und dein Brot, sie wird deine Söhne und deine Töchter verzehren, sie wird verzehren dein Kleinvieh und deine Rinder, verzehren deinen Weinstock und deinen Feigenbaum; deine festen Städte, auf welche du dich verlässest, wird sie mit dem Schwerte zerstören. 18 Aber auch in selbigen Tagen, spricht Jehova, werde ich euch nicht den Garaus machen. - 19 Und es soll geschehen, wenn ihr sagen werdet: Weshalb hat Jehova, unser Gott, uns dies alles getan? so sprich zu ihnen: Gleichwie ihr mich verlassen und fremden Göttern gedient habt in eurem Lande, also sollt ihr Fremden dienen in einem Lande, das nicht euer ist. 20 Verkündet dieses im Hause Jakob und laßt es hören in Juda, und sprechet: 21 Höret doch dieses, törichtes Volk, ohne Verstand, die Augen haben und nicht sehen, die Ohren haben und nicht hören. (Jesaja 6.9-10) 22 Wollt ihr mich nicht fürchten, spricht Jehova, und vor mir nicht zittern? der ich dem Meere Sand zur Grenze gesetzt habe, eine ewige Schranke, die es nicht überschreiten wird; und es regen sich seine Wogen, aber sie vermögen nichts, und sie brausen, aber überschreiten sie nicht. (Hiob 38.8-11) 23 Aber dieses Volk hat ein störriges und widerspenstiges Herz; sie sind abgewichen und weggegangen. 24 Und sie sprachen nicht in ihrem Herzen: Laßt uns doch Jehova, unseren Gott, fürchten, welcher Regen gibt, sowohl Frühregen als Spätregen, zu seiner Zeit; der die bestimmten Wochen der Ernte uns einhält. (Apostelgeschichte 14.17) 25 Eure Missetaten haben dieses weggewendet, und eure Sünden das Gute von euch abgehalten. (Jesaja 59.2) 26 Denn unter meinem Volke finden sich Gesetzlose; sie lauern, wie Vogelsteller sich ducken; sie stellen Fallen, fangen Menschen. 27 Wie ein Käfig voll Vögel, so sind ihre Häuser voll Betrugs; darum sind sie groß und reich geworden. 28 Sie sind fett, sie sind glatt; ja, sie überschreiten das Maß der Bosheit. Die Rechtssache richten sie nicht, die Rechtssache der Waisen, so daß es ihnen gelingen könnte; und die Rechtssache der Armen entscheiden sie nicht. (2. Mose 22.21) (Jesaja 1.23) 29 Sollte ich solches nicht heimsuchen? spricht Jehova; oder sollte an einer Nation wie diese meine Seele sich nicht rächen? - (Jeremia 5.9) 30 Entsetzliches und Schauderhaftes ist im Lande geschehen: 31 die Propheten weissagen falsch, und die Priester herrschen unter ihrer Leitung, und mein Volk liebt es so. Was werdet ihr aber tun am Ende von dem allen?

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.