zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 49

Ausspruch über die Söhne Ammon: Strafe wegen Feindschaft gegen Israel

1 Über die Kinder Ammon. So spricht Jehova: Hat denn Israel keine Söhne, oder hat es keinen Erben? Warum hat ihr König Gad in Besitz genommen, und warum wohnt sein Volk in dessen Städten? (1. Könige 11.5) (Hesekiel 25.2) (Amos 1.13-15) (Zephanja 2.8-11) 2 Darum siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da ich wider Rabba der Kinder Ammon Kriegsgeschrei werde erschallen lassen; und es soll zum Schutthaufen werden, und seine Tochterstädte sollen mit Feuer verbrannt werden. Und Israel wird seine Erben beerben, spricht Jehova. 3 Heule, Hesbon, denn Ai ist verwüstet! Schreiet, ihr Töchter von Rabba, gürtet euch Sacktuch um; klaget und laufet hin und her in den Einzäunungen! denn ihr König wird in die Gefangenschaft gehen, seine Priester und seine Fürsten allzumal. (Jeremia 49.1) 4 Was rühmst du dich der Täler? Dein Tal zerfließt, du abtrünnige Tochter, die auf ihre Schätze vertraut: "Wer sollte an mich kommen?" 5 Siehe, ich lasse Schrecken über dich kommen von allen deinen Umwohnern, spricht der Herr, Jehova der Heerscharen; und ihr sollt weggetrieben werden, ein jeder vor sich hin, und niemand wird die Flüchtigen sammeln. - 6 Aber nachher werde ich die Gefangenschaft der Kinder Ammon wenden, spricht Jehova. (Jeremia 48.47)

Obadja

7 Über Edom. So spricht Jehova der Heerscharen: Ist keine Weisheit mehr in Teman? ist den Verständigen der Rat entschwunden, ist ihre Weisheit ausgeschüttet? (Jesaja 21.11) (Jesaja 34.5) (Hesekiel 25.12-14) (Amos 1.1) (Amos 1.11) (Obadja 1.1) 8 Fliehet, wendet um, verkriechet euch, Bewohner von Dedan! Denn Esaus Verderben habe ich über ihn gebracht, die Zeit, da ich ihn heimsuche. 9 Wenn Winzer über dich kommen, so werden sie keine Nachlese übriglassen; wenn Diebe in der Nacht, so verderben sie nach ihrem Genüge. 10 Denn ich, ich habe Esau entblößt, ich habe seine Verstecke aufgedeckt; und will er sich verbergen, so kann er es nicht. Zerstört sind seine Nachkommen und seine Brüder und seine Nachbarn, und sie sind nicht mehr. 11 Verlasse deine Waisen, ich werde sie am Leben erhalten; und deine Witwen sollen auf mich vertrauen. 12 Denn so spricht Jehova: Siehe, deren Urteil es nicht war, den Becher zu trinken, die müssen ihn trinken; und du solltest der sein, welcher ungestraft bliebe? Du wirst nicht ungestraft bleiben, sondern sicherlich sollst du ihn trinken. (Jeremia 25.15) (Jeremia 25.21) 13 Denn ich habe bei mir geschworen, spricht Jehova, daß Bozra zum Entsetzen, zum Hohne, zur Verwüstung und zum Fluche werden soll, und alle seine Städte zu ewigen Einöden. (Jeremia 44.12) 14 Eine Kunde habe ich vernommen von Jehova, und ein Bote ist unter die Nationen gesandt: Versammelt euch und kommet über dasselbe, und machet euch auf zum Kriege! 15 Denn siehe, ich habe dich klein gemacht unter den Nationen, verachtet unter den Menschen. 16 Deine Furchtbarkeit und der Übermut deines Herzens haben dich verführt, der du in Felsenklüften wohnst, den Gipfel des Hügels inne hast. Wenn du dein Nest hoch baust wie der Adler, ich werde dich von dort hinabstürzen, spricht Jehova. 17 Und Edom soll zum Entsetzen werden; ein jeder, der an demselben vorüberzieht, wird sich entsetzen und zischen über alle seine Plagen. (Jeremia 50.13) 18 Gleich der Umkehrung von Sodom und Gomorra und ihrer Nachbarn, spricht Jehova, wird niemand daselbst wohnen und kein Menschenkind darin weilen. (Jesaja 1.9) 19 Siehe, er steigt herauf, wie ein Löwe von der Pracht des Jordan, wider die feste Wohnstätte; denn ich werde es plötzlich von ihr hinwegtreiben, und den, der auserkoren ist, über sie bestellen. Denn wer ist mir gleich, und wer will mich vorladen? und wer ist der Hirt, der vor mir bestehen könnte? (Jeremia 50.44) 20 Darum höret den Ratschluß Jehovas, welchen er beschlossen hat über Edom, und seine Gedanken, die er denkt über die Bewohner von Teman: Wahrlich, man wird sie fortschleppen, die Geringen der Herde; wahrlich, ihre Trift wird sich über sie entsetzen! 21 Von dem Getöse ihres Falles erbebt die Erde; Geschrei - am Schilfmeere wird sein Schall vernommen. 22 Siehe, wie der Adler zieht er herauf und fliegt und breitet seine Flügel aus über Bozra; und das Herz der Helden Edoms wird an selbigem Tage sein wie das Herz eines Weibes in Kindesnöten. (Jeremia 48.40)

Ausspruch über Damaskus: Angst, Tod und Feuersbrunst

23 Über Damaskus. Beschämt sind Hamath und Arpad; denn sie haben eine böse Kunde vernommen, sie verzagen. Am Meere ist Bangigkeit, ruhen kann man nicht. (Jesaja 17.1) (Amos 1.3-5) 24 Damaskus ist schlaff geworden; es hat sich umgewandt, um zu fliehen, und Schrecken hat es ergriffen; Angst und Wehen haben es erfaßt, der Gebärenden gleich. 25 Wie ist es, daß sie nicht verlassen ist, die Stadt des Ruhmes, die Stadt meiner Freude? 26 Darum werden ihre Jünglinge auf ihren Straßen fallen und alle Kriegsmänner umkommen an selbigem Tage, spricht Jehova der Heerscharen. 27 Und ich werde ein Feuer anzünden in den Mauern von Damaskus, und es wird die Paläste Ben-Hadads verzehren.

Ausspruch über Kedar und Hazor: Verwüstung durch Nebukadnezar

28 Über Kedar und über die Königreiche Hazors, welche Nebukadrezar, der König von Babel, schlug. So spricht Jehova: Machet euch auf, ziehet hinauf wider Kedar und zerstöret die Kinder des Ostens. (Josua 11.10) (Jesaja 21.16-17) 29 Ihre Zelte und ihr Kleinvieh werden sie nehmen, ihre Zeltbehänge und alle ihre Geräte und ihre Kamele sich wegführen, und werden über sie ausrufen: Schrecken ringsum! 30 Fliehet, flüchtet schnell, verkriechet euch, Bewohner von Hazor! spricht Jehova; denn Nebukadrezar, der König von Babel, hat einen Ratschluß wider euch beschlossen und einen Anschlag wider euch ersonnen. (Jeremia 49.8) 31 Machet euch auf, ziehet hinauf wider eine sorglose Nation, die in Sicherheit wohnt! spricht Jehova: Sie hat weder Tore noch Riegel, sie wohnen allein. 32 Und ihre Kamele sollen zum Raube und die Menge ihrer Herden zur Beute werden; und ich werde sie, die mit geschorenen Haarrändern, nach allen Winden hin zerstreuen, und werde ihr Verderben bringen von allen Seiten her, spricht Jehova. (Jeremia 9.25) (Jeremia 25.23) 33 Und Hazor wird zur Wohnung der Schakale werden, zur Wüste in Ewigkeit; niemand wird daselbst wohnen und kein Menschenkind darin weilen. (Jeremia 9.10)

Ausspruch über Elam: Zerstreuung in alle Länder

34 Das Wort Jehovas, welches zu Jeremia, dem Propheten, geschah über Elam, im Anfang der Regierung Zedekias, des Königs von Juda, indem er sprach: (Jeremia 25.25) 35 So spricht Jehova der Heerscharen: Siehe, ich zerbreche den Bogen Elams, seine vornehmste Stärke. 36 Und ich werde die vier Winde von den vier Enden des Himmels her über Elam bringen und es nach allen diesen Winden hin zerstreuen; und es soll keine Nation geben, wohin nicht Vertriebene Elams kommen werden. 37 Und ich werde Elam verzagt machen vor ihren Feinden und vor denen, welche nach ihrem Leben trachten, und werde Unglück über sie bringen, die Glut meines Zornes, spricht Jehova; und ich werde das Schwert hinter ihnen her senden, bis ich sie vernichtet habe. 38 Und ich werde meinen Thron in Elam aufstellen und werde König und Fürsten daraus vertilgen, spricht Jehova. - 39 Aber es wird geschehen am Ende der Tage, da werde ich die Gefangenschaft Elams wenden, spricht Jehova. (Jeremia 49.6)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.