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Jeremia - Kapitel 49

Ausspruch über die Söhne Ammon: Strafe wegen Feindschaft gegen Israel

1 Über die Kinder Ammon. So spricht Jehova: Hat denn Israel keine Söhne, oder hat es keinen Erben? Warum hat ihr König Gad in Besitz genommen, und warum wohnt sein Volk in dessen Städten? (1. Könige 11.5) (Hesekiel 25.2) (Amos 1.13-15) (Zephanja 2.8-11) 2 Darum siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da ich wider Rabba der Kinder Ammon Kriegsgeschrei werde erschallen lassen; und es soll zum Schutthaufen werden, und seine Tochterstädte sollen mit Feuer verbrannt werden. Und Israel wird seine Erben beerben, spricht Jehova. 3 Heule, Hesbon, denn Ai ist verwüstet! Schreiet, ihr Töchter von Rabba, gürtet euch Sacktuch um; klaget und laufet hin und her in den Einzäunungen! denn ihr König wird in die Gefangenschaft gehen, seine Priester und seine Fürsten allzumal. (Jeremia 49.1) 4 Was rühmst du dich der Täler? Dein Tal zerfließt, du abtrünnige Tochter, die auf ihre Schätze vertraut: "Wer sollte an mich kommen?" 5 Siehe, ich lasse Schrecken über dich kommen von allen deinen Umwohnern, spricht der Herr, Jehova der Heerscharen; und ihr sollt weggetrieben werden, ein jeder vor sich hin, und niemand wird die Flüchtigen sammeln. - 6 Aber nachher werde ich die Gefangenschaft der Kinder Ammon wenden, spricht Jehova. (Jeremia 48.47)

Obadja

7 Über Edom. So spricht Jehova der Heerscharen: Ist keine Weisheit mehr in Teman? ist den Verständigen der Rat entschwunden, ist ihre Weisheit ausgeschüttet? (Jesaja 21.11) (Jesaja 34.5) (Hesekiel 25.12-14) (Amos 1.1) (Amos 1.11) (Obadja 1.1) 8 Fliehet, wendet um, verkriechet euch, Bewohner von Dedan! Denn Esaus Verderben habe ich über ihn gebracht, die Zeit, da ich ihn heimsuche. 9 Wenn Winzer über dich kommen, so werden sie keine Nachlese übriglassen; wenn Diebe in der Nacht, so verderben sie nach ihrem Genüge. 10 Denn ich, ich habe Esau entblößt, ich habe seine Verstecke aufgedeckt; und will er sich verbergen, so kann er es nicht. Zerstört sind seine Nachkommen und seine Brüder und seine Nachbarn, und sie sind nicht mehr. 11 Verlasse deine Waisen, ich werde sie am Leben erhalten; und deine Witwen sollen auf mich vertrauen. 12 Denn so spricht Jehova: Siehe, deren Urteil es nicht war, den Becher zu trinken, die müssen ihn trinken; und du solltest der sein, welcher ungestraft bliebe? Du wirst nicht ungestraft bleiben, sondern sicherlich sollst du ihn trinken. (Jeremia 25.15) (Jeremia 25.21) 13 Denn ich habe bei mir geschworen, spricht Jehova, daß Bozra zum Entsetzen, zum Hohne, zur Verwüstung und zum Fluche werden soll, und alle seine Städte zu ewigen Einöden. (Jeremia 44.12) 14 Eine Kunde habe ich vernommen von Jehova, und ein Bote ist unter die Nationen gesandt: Versammelt euch und kommet über dasselbe, und machet euch auf zum Kriege! 15 Denn siehe, ich habe dich klein gemacht unter den Nationen, verachtet unter den Menschen. 16 Deine Furchtbarkeit und der Übermut deines Herzens haben dich verführt, der du in Felsenklüften wohnst, den Gipfel des Hügels inne hast. Wenn du dein Nest hoch baust wie der Adler, ich werde dich von dort hinabstürzen, spricht Jehova. 17 Und Edom soll zum Entsetzen werden; ein jeder, der an demselben vorüberzieht, wird sich entsetzen und zischen über alle seine Plagen. (Jeremia 50.13) 18 Gleich der Umkehrung von Sodom und Gomorra und ihrer Nachbarn, spricht Jehova, wird niemand daselbst wohnen und kein Menschenkind darin weilen. (Jesaja 1.9) 19 Siehe, er steigt herauf, wie ein Löwe von der Pracht des Jordan, wider die feste Wohnstätte; denn ich werde es plötzlich von ihr hinwegtreiben, und den, der auserkoren ist, über sie bestellen. Denn wer ist mir gleich, und wer will mich vorladen? und wer ist der Hirt, der vor mir bestehen könnte? (Jeremia 50.44) 20 Darum höret den Ratschluß Jehovas, welchen er beschlossen hat über Edom, und seine Gedanken, die er denkt über die Bewohner von Teman: Wahrlich, man wird sie fortschleppen, die Geringen der Herde; wahrlich, ihre Trift wird sich über sie entsetzen! 21 Von dem Getöse ihres Falles erbebt die Erde; Geschrei - am Schilfmeere wird sein Schall vernommen. 22 Siehe, wie der Adler zieht er herauf und fliegt und breitet seine Flügel aus über Bozra; und das Herz der Helden Edoms wird an selbigem Tage sein wie das Herz eines Weibes in Kindesnöten. (Jeremia 48.40)

Ausspruch über Damaskus: Angst, Tod und Feuersbrunst

23 Über Damaskus. Beschämt sind Hamath und Arpad; denn sie haben eine böse Kunde vernommen, sie verzagen. Am Meere ist Bangigkeit, ruhen kann man nicht. (Jesaja 17.1) (Amos 1.3-5) 24 Damaskus ist schlaff geworden; es hat sich umgewandt, um zu fliehen, und Schrecken hat es ergriffen; Angst und Wehen haben es erfaßt, der Gebärenden gleich. 25 Wie ist es, daß sie nicht verlassen ist, die Stadt des Ruhmes, die Stadt meiner Freude? 26 Darum werden ihre Jünglinge auf ihren Straßen fallen und alle Kriegsmänner umkommen an selbigem Tage, spricht Jehova der Heerscharen. 27 Und ich werde ein Feuer anzünden in den Mauern von Damaskus, und es wird die Paläste Ben-Hadads verzehren.

Ausspruch über Kedar und Hazor: Verwüstung durch Nebukadnezar

28 Über Kedar und über die Königreiche Hazors, welche Nebukadrezar, der König von Babel, schlug. So spricht Jehova: Machet euch auf, ziehet hinauf wider Kedar und zerstöret die Kinder des Ostens. (Josua 11.10) (Jesaja 21.16-17) 29 Ihre Zelte und ihr Kleinvieh werden sie nehmen, ihre Zeltbehänge und alle ihre Geräte und ihre Kamele sich wegführen, und werden über sie ausrufen: Schrecken ringsum! 30 Fliehet, flüchtet schnell, verkriechet euch, Bewohner von Hazor! spricht Jehova; denn Nebukadrezar, der König von Babel, hat einen Ratschluß wider euch beschlossen und einen Anschlag wider euch ersonnen. (Jeremia 49.8) 31 Machet euch auf, ziehet hinauf wider eine sorglose Nation, die in Sicherheit wohnt! spricht Jehova: Sie hat weder Tore noch Riegel, sie wohnen allein. 32 Und ihre Kamele sollen zum Raube und die Menge ihrer Herden zur Beute werden; und ich werde sie, die mit geschorenen Haarrändern, nach allen Winden hin zerstreuen, und werde ihr Verderben bringen von allen Seiten her, spricht Jehova. (Jeremia 9.25) (Jeremia 25.23) 33 Und Hazor wird zur Wohnung der Schakale werden, zur Wüste in Ewigkeit; niemand wird daselbst wohnen und kein Menschenkind darin weilen. (Jeremia 9.10)

Ausspruch über Elam: Zerstreuung in alle Länder

34 Das Wort Jehovas, welches zu Jeremia, dem Propheten, geschah über Elam, im Anfang der Regierung Zedekias, des Königs von Juda, indem er sprach: (Jeremia 25.25) 35 So spricht Jehova der Heerscharen: Siehe, ich zerbreche den Bogen Elams, seine vornehmste Stärke. 36 Und ich werde die vier Winde von den vier Enden des Himmels her über Elam bringen und es nach allen diesen Winden hin zerstreuen; und es soll keine Nation geben, wohin nicht Vertriebene Elams kommen werden. 37 Und ich werde Elam verzagt machen vor ihren Feinden und vor denen, welche nach ihrem Leben trachten, und werde Unglück über sie bringen, die Glut meines Zornes, spricht Jehova; und ich werde das Schwert hinter ihnen her senden, bis ich sie vernichtet habe. 38 Und ich werde meinen Thron in Elam aufstellen und werde König und Fürsten daraus vertilgen, spricht Jehova. - 39 Aber es wird geschehen am Ende der Tage, da werde ich die Gefangenschaft Elams wenden, spricht Jehova. (Jeremia 49.6)

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.