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Jeremia - Kapitel 48

Ausspruch über Moab: Verwüstung als Strafe für Götzendienst, für Hochmut und Spott über Israel

1 Über Moab. So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Wehe über Nebo! denn es ist verwüstet. Zu Schanden geworden, eingenommen ist Kirjathaim; zu Schanden geworden ist die hohe Feste und bestürzt. 2 Moabs Ruhm ist dahin. In Hesbon hat man Böses ersonnen gegen dasselbe: "Kommt und laßt es uns ausrotten, daß es keine Nation mehr sei!" Auch du, Madmen, wirst vernichtet werden; das Schwert zieht hinter dir her. 3 Horch! ein Geschrei aus Horonaim: Verheerung und große Zertrümmerung! 4 Moab ist zerschmettert, seine Geringen haben ein lautes Geschrei erhoben. 5 Denn die Anhöhe von Luchith steigt man mit Weinen hinauf, mit Weinen; denn am Abhang von Horonaim hat man Angstgeschrei der Zerschmetterung gehört. 6 Fliehet, rettet euer Leben, und seid wie ein Entblößter in der Wüste! (Jeremia 17.6) 7 Denn weil du auf deine Werke und auf deine Schätze vertrautest, sollst auch du eingenommen werden; und Kamos wird in die Gefangenschaft ziehen, seine Priester und seine Fürsten allzumal. (1. Könige 11.7) 8 Und der Verwüster wird über jede Stadt kommen, und keine Stadt wird entrinnen; und das Tal wird zu Grunde gehen und die Ebene vernichtet werden, wie Jehova gesprochen hat. 9 Gebet Moab Flügel, denn fliegend wird es wegziehen; und seine Städte werden zur Wüste werden, so daß niemand darin wohnt. 10 Verflucht sei, wer das Werk Jehovas lässig treibt, und verflucht, wer sein Schwert vom Blute zurückhält! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) (1. Samuel 15.11) 11 Sorglos war Moab von seiner Jugend an, und still lag es auf seinen Hefen und wurde nicht ausgeleert von Faß zu Faß, und in die Gefangenschaft ist es nie gezogen; daher ist sein Geschmack ihm geblieben und sein Geruch nicht verändert. 12 Darum siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da ich ihm Schröter senden werde, die es schroten und seine Fässer ausleeren und seine Krüge zerschmeißen werden. 13 Und Moab wird sich über Kamos schämen, gleichwie das Haus Israel sich geschämt hat über Bethel, ihre Zuversicht. 14 Wie sprechet ihr: Wir sind Helden und tapfere Männer zum Streit? 15 Moab ist verwüstet, und seine Städte hat man erstiegen, und die Auswahl seiner Jünglinge ist zur Schlachtung hingestürzt, spricht der König, Jehova der Heerscharen ist sein Name. 16 Moabs Verderben steht nahe bevor, und sein Unglück eilt sehr. 17 Beklaget es, ihr seine Umwohner alle, und alle, die ihr seinen Namen kennet! Sprechet: Wie ist zerbrochen das Zepter der Macht, der Stab der Majestät! 18 Steige herab von der Herrlichkeit und wohne in dürrem Lande, du Bewohnerin, Tochter Dibons; denn Moabs Verwüster ist wider dich heraufgezogen, hat deine Festen zerstört. 19 Tritt an den Weg und schaue, Bewohnerin von Aroer! Frage den Fliehenden und die Entronnenen, sprich: Was ist geschehen? 20 Moab ist zu Schanden geworden, denn es ist bestürzt. Heulet und schreiet, verkündet am Arnon, daß Moab verwüstet ist! 21 Und das Gericht ist gekommen über das Land der Ebene, über Cholon und über Jahza und über Mephaath, 22 und über Dibon und über Nebo und über Beth-Diblathaim, 23 und über Kirjathaim und über Beth-Gamul und über Beth-Meon, 24 und über Kerijoth und über Bozra, und über alle Städte des Landes Moab, die fernen und die nahen. 25 Das Horn Moabs ist abgehauen, und sein Arm ist zerschmettert, spricht Jehova. 26 Berauschet es, - denn wider Jehova hat es großgetan - damit Moab sich wälze in seinem Gespei und auch selbst zum Gelächter werde! (Jeremia 25.15) 27 Oder war dir Israel nicht zum Gelächter? oder war es unter Dieben ertappt worden, daß, sooft du von ihm sprachest, du den Kopf schütteltest? 28 Verlasset die Städte und wohnet in den Felsen, ihr Bewohner von Moab, und seid wie die Taube, welche an den Rändern des Abgrundes nistet! 29 Wir haben vernommen den Hochmut Moabs, des sehr hochmütigen, seinen Stolz und seinen Hochmut und seine Hoffart und die Erhebung seines Herzens. 30 Ich kenne wohl sein Wüten, spricht Jehova, und sein eitles Prahlen; unwahr haben sie gehandelt. 31 Darum jammere ich über Moab, und wegen ganz Moab schreie ich; über die Leute von Kir-Heres seufzt man. 32 Mehr als das Weinen Jasers weine ich über dich, du Weinstock von Sibma; deine Ranken gingen über das Meer, sie reichten bis zum Meere von Jaser. Über deine Obsternte und über deine Weinlese ist der Verwüster hergefallen, 33 und verschwunden sind Freude und Frohlocken aus dem Fruchtgefilde und aus dem Lande Moab. Und dem Weine aus den Kufen habe ich ein Ende gemacht: Man tritt nicht mehr die Kelter unter Jubelruf; der laute Ruf ist kein Jubelruf. 34 Von dem Geschrei Hesbons haben sie bis Elale, bis Jahaz ihre Stimme erschallen lassen, von Zoar bis Horonaim, bis Eglath-Schelischija; denn auch die Wasser von Nimrim sollen zu Wüsten werden. 35 Und ich mache ein Ende in Moab, spricht Jehova, dem, der auf die Höhe steigt und seinen Göttern räuchert. 36 Deshalb klagt gleich Flöten mein Herz um Moab, und klagt gleich Flöten mein Herz um die Leute von Kir-Heres. Deshalb geht, was es erübrigt hat, zu Grunde. (Jesaja 15.7) (Jesaja 16.11) (Jeremia 4.19) 37 Denn jedes Haupt ist kahl und jeder Bart abgeschoren; auf allen Händen sind Ritze, und Sacktuch ist an den Lenden. (Jeremia 47.5) 38 Auf allen Dächern Moabs und auf seinen Straßen ist lauter Klage; denn ich habe Moab zerbrochen wie ein Gefäß, an dem man kein Gefallen hat, spricht Jehova. 39 Wie ist es bestürzt! sie heulen. Wie hat Moab den Rücken gewandt vor Scham! Und allen seinen Umwohnern wird Moab zum Gelächter und zur Bestürzung sein. 40 Denn so spricht Jehova: Siehe, wie der Adler fliegt er daher und breitet seine Flügel aus über Moab. (Jeremia 49.22) 41 Kerijoth ist eingenommen, und die Festen sind erobert. Und das Herz der Helden Moabs wird an selbigem Tage sein wie das Herz eines Weibes in Kindesnöten. 42 Und Moab wird vertilgt werden, daß es kein Volk mehr sei, weil es großgetan hat wider Jehova. 43 Grauen und Grube und Garn über dich, du Bewohner von Moab! spricht Jehova. 44 Wer vor dem Grauen flieht, wird in die Grube fallen, und wer aus der Grube heraufsteigt, wird in dem Garne gefangen werden; denn ich bringe über dasselbe, über Moab, das Jahr seiner Heimsuchung, spricht Jehova. (Jesaja 24.17-18) 45 Im Schatten Hesbons bleiben Flüchtlinge kraftlos stehen; denn ein Feuer ist ausgegangen von Hesbon und eine Flamme aus der Mitte Sihons, und hat die Seite Moabs verzehrt und den Scheitel der Söhne des Getümmels. (4. Mose 21.28-29) 46 Wehe dir, Moab! verloren ist das Volk des Kamos! denn deine Söhne sind als Gefangene weggeführt, und deine Töchter in die Gefangenschaft. - 47 Aber ich werde die Gefangenschaft Moabs wenden am Ende der Tage, spricht Jehova. Bis hierher das Gericht über Moab.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.