zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 48

Ausspruch über Moab: Verwüstung als Strafe für Götzendienst, für Hochmut und Spott über Israel

1 Über Moab. So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Wehe über Nebo! denn es ist verwüstet. Zu Schanden geworden, eingenommen ist Kirjathaim; zu Schanden geworden ist die hohe Feste und bestürzt. 2 Moabs Ruhm ist dahin. In Hesbon hat man Böses ersonnen gegen dasselbe: "Kommt und laßt es uns ausrotten, daß es keine Nation mehr sei!" Auch du, Madmen, wirst vernichtet werden; das Schwert zieht hinter dir her. 3 Horch! ein Geschrei aus Horonaim: Verheerung und große Zertrümmerung! 4 Moab ist zerschmettert, seine Geringen haben ein lautes Geschrei erhoben. 5 Denn die Anhöhe von Luchith steigt man mit Weinen hinauf, mit Weinen; denn am Abhang von Horonaim hat man Angstgeschrei der Zerschmetterung gehört. 6 Fliehet, rettet euer Leben, und seid wie ein Entblößter in der Wüste! (Jeremia 17.6) 7 Denn weil du auf deine Werke und auf deine Schätze vertrautest, sollst auch du eingenommen werden; und Kamos wird in die Gefangenschaft ziehen, seine Priester und seine Fürsten allzumal. (1. Könige 11.7) 8 Und der Verwüster wird über jede Stadt kommen, und keine Stadt wird entrinnen; und das Tal wird zu Grunde gehen und die Ebene vernichtet werden, wie Jehova gesprochen hat. 9 Gebet Moab Flügel, denn fliegend wird es wegziehen; und seine Städte werden zur Wüste werden, so daß niemand darin wohnt. 10 Verflucht sei, wer das Werk Jehovas lässig treibt, und verflucht, wer sein Schwert vom Blute zurückhält! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) (1. Samuel 15.11) 11 Sorglos war Moab von seiner Jugend an, und still lag es auf seinen Hefen und wurde nicht ausgeleert von Faß zu Faß, und in die Gefangenschaft ist es nie gezogen; daher ist sein Geschmack ihm geblieben und sein Geruch nicht verändert. 12 Darum siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da ich ihm Schröter senden werde, die es schroten und seine Fässer ausleeren und seine Krüge zerschmeißen werden. 13 Und Moab wird sich über Kamos schämen, gleichwie das Haus Israel sich geschämt hat über Bethel, ihre Zuversicht. 14 Wie sprechet ihr: Wir sind Helden und tapfere Männer zum Streit? 15 Moab ist verwüstet, und seine Städte hat man erstiegen, und die Auswahl seiner Jünglinge ist zur Schlachtung hingestürzt, spricht der König, Jehova der Heerscharen ist sein Name. 16 Moabs Verderben steht nahe bevor, und sein Unglück eilt sehr. 17 Beklaget es, ihr seine Umwohner alle, und alle, die ihr seinen Namen kennet! Sprechet: Wie ist zerbrochen das Zepter der Macht, der Stab der Majestät! 18 Steige herab von der Herrlichkeit und wohne in dürrem Lande, du Bewohnerin, Tochter Dibons; denn Moabs Verwüster ist wider dich heraufgezogen, hat deine Festen zerstört. 19 Tritt an den Weg und schaue, Bewohnerin von Aroer! Frage den Fliehenden und die Entronnenen, sprich: Was ist geschehen? 20 Moab ist zu Schanden geworden, denn es ist bestürzt. Heulet und schreiet, verkündet am Arnon, daß Moab verwüstet ist! 21 Und das Gericht ist gekommen über das Land der Ebene, über Cholon und über Jahza und über Mephaath, 22 und über Dibon und über Nebo und über Beth-Diblathaim, 23 und über Kirjathaim und über Beth-Gamul und über Beth-Meon, 24 und über Kerijoth und über Bozra, und über alle Städte des Landes Moab, die fernen und die nahen. 25 Das Horn Moabs ist abgehauen, und sein Arm ist zerschmettert, spricht Jehova. 26 Berauschet es, - denn wider Jehova hat es großgetan - damit Moab sich wälze in seinem Gespei und auch selbst zum Gelächter werde! (Jeremia 25.15) 27 Oder war dir Israel nicht zum Gelächter? oder war es unter Dieben ertappt worden, daß, sooft du von ihm sprachest, du den Kopf schütteltest? 28 Verlasset die Städte und wohnet in den Felsen, ihr Bewohner von Moab, und seid wie die Taube, welche an den Rändern des Abgrundes nistet! 29 Wir haben vernommen den Hochmut Moabs, des sehr hochmütigen, seinen Stolz und seinen Hochmut und seine Hoffart und die Erhebung seines Herzens. 30 Ich kenne wohl sein Wüten, spricht Jehova, und sein eitles Prahlen; unwahr haben sie gehandelt. 31 Darum jammere ich über Moab, und wegen ganz Moab schreie ich; über die Leute von Kir-Heres seufzt man. 32 Mehr als das Weinen Jasers weine ich über dich, du Weinstock von Sibma; deine Ranken gingen über das Meer, sie reichten bis zum Meere von Jaser. Über deine Obsternte und über deine Weinlese ist der Verwüster hergefallen, 33 und verschwunden sind Freude und Frohlocken aus dem Fruchtgefilde und aus dem Lande Moab. Und dem Weine aus den Kufen habe ich ein Ende gemacht: Man tritt nicht mehr die Kelter unter Jubelruf; der laute Ruf ist kein Jubelruf. 34 Von dem Geschrei Hesbons haben sie bis Elale, bis Jahaz ihre Stimme erschallen lassen, von Zoar bis Horonaim, bis Eglath-Schelischija; denn auch die Wasser von Nimrim sollen zu Wüsten werden. 35 Und ich mache ein Ende in Moab, spricht Jehova, dem, der auf die Höhe steigt und seinen Göttern räuchert. 36 Deshalb klagt gleich Flöten mein Herz um Moab, und klagt gleich Flöten mein Herz um die Leute von Kir-Heres. Deshalb geht, was es erübrigt hat, zu Grunde. (Jesaja 15.7) (Jesaja 16.11) (Jeremia 4.19) 37 Denn jedes Haupt ist kahl und jeder Bart abgeschoren; auf allen Händen sind Ritze, und Sacktuch ist an den Lenden. (Jeremia 47.5) 38 Auf allen Dächern Moabs und auf seinen Straßen ist lauter Klage; denn ich habe Moab zerbrochen wie ein Gefäß, an dem man kein Gefallen hat, spricht Jehova. 39 Wie ist es bestürzt! sie heulen. Wie hat Moab den Rücken gewandt vor Scham! Und allen seinen Umwohnern wird Moab zum Gelächter und zur Bestürzung sein. 40 Denn so spricht Jehova: Siehe, wie der Adler fliegt er daher und breitet seine Flügel aus über Moab. (Jeremia 49.22) 41 Kerijoth ist eingenommen, und die Festen sind erobert. Und das Herz der Helden Moabs wird an selbigem Tage sein wie das Herz eines Weibes in Kindesnöten. 42 Und Moab wird vertilgt werden, daß es kein Volk mehr sei, weil es großgetan hat wider Jehova. 43 Grauen und Grube und Garn über dich, du Bewohner von Moab! spricht Jehova. 44 Wer vor dem Grauen flieht, wird in die Grube fallen, und wer aus der Grube heraufsteigt, wird in dem Garne gefangen werden; denn ich bringe über dasselbe, über Moab, das Jahr seiner Heimsuchung, spricht Jehova. (Jesaja 24.17-18) 45 Im Schatten Hesbons bleiben Flüchtlinge kraftlos stehen; denn ein Feuer ist ausgegangen von Hesbon und eine Flamme aus der Mitte Sihons, und hat die Seite Moabs verzehrt und den Scheitel der Söhne des Getümmels. (4. Mose 21.28-29) 46 Wehe dir, Moab! verloren ist das Volk des Kamos! denn deine Söhne sind als Gefangene weggeführt, und deine Töchter in die Gefangenschaft. - 47 Aber ich werde die Gefangenschaft Moabs wenden am Ende der Tage, spricht Jehova. Bis hierher das Gericht über Moab.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.