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Jeremia - Kapitel 47

Ausspruch über die Philister: Eroberung ihrer Städte

1 Das Wort Jehovas, welches zu Jeremia, dem Propheten, geschah über die Philister, ehe der Pharao Gasa schlug. (Jesaja 14.29-32) (Hesekiel 25.15-17) 2 So spricht Jehova: Siehe, Wasser steigen herauf von Norden her und werden zu einem überschwemmenden Wildbach; und sie überschwemmen das Land und seine Fülle, die Städte und ihre Bewohner. Und es schreien die Menschen, und alle Bewohner des Landes heulen, 3 vor dem Schalle des Stampfens der Hufe seiner starken Rosse, vor dem Getöse seiner Wagen, dem Gerassel seiner Räder, - Väter sehen sich nicht um nach den Söhnen vor Erschlaffung der Hände - 4 wegen des Tages, der da kommt, um alle Philister zu zerstören und für Tyrus und Zidon jeden hilfebringenden Überrest zu vertilgen. Denn Jehova zerstört die Philister, den Überrest der Insel Kaphtor. 5 Kahlheit ist über Gasa gekommen, vernichtet ist Askalon, der Überrest ihres Tales. Wie lange willst du dich ritzen? - (Jeremia 41.5) (Jeremia 48.37) (Amos 1.6-8) (Zephanja 2.4) (Sacharja 9.5) 6 Wehe! Schwert Jehovas, wie lange willst du nicht rasten? Fahre zurück in deine Scheide, halte dich ruhig und still! 7 Wie sollte es rasten, da doch Jehova ihm geboten hat? Gegen Askalon und gegen das Gestade des Meeres, dorthin hat er es bestellt.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)