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Jeremia - Kapitel 46

Ausspruch über Ägypten: Eroberung durch Nebukadnezar - Trostwort für Israel

1 Das Wort Jehovas, welches zu Jeremia, dem Propheten, geschah wider die Nationen. 2 Über Ägypten. Wider die Heeresmacht des Pharao Neko, des Königs von Ägypten, welche zu Karchemis war, am Strome Euphrat, welche Nebukadrezar, der König von Babel, schlug im vierten Jahre Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs von Juda. (2. Chronik 35.20) (Jesaja 19.1) (Hesekiel 29.1) 3 Rüstet Tartsche und Schild und rücket heran zum Streit! 4 Spannet die Rosse an und besteiget die Reitpferde! Und stellet euch auf in Helmen, putzet die Lanzen, ziehet die Panzer an! 5 Warum sehe ich sie bestürzt zurückweichen? Und ihre Helden sind zerschmettert, und sie ergreifen die Flucht und sehen sich nicht um - Schrecken ringsum! spricht Jehova. 6 Der Schnelle soll nicht entfliehen, und der Held nicht entrinnen; gegen Norden, zur Seite des Stromes Euphrat, sind sie gestrauchelt und gefallen. - 7 Wer ist es, der heraufzieht wie der Nil, wie Ströme wogen seine Gewässer? 8 Ägypten zieht herauf wie der Nil, und wie Ströme wogen seine Gewässer; und es spricht: Ich will hinaufziehen, will das Land bedecken, will Städte zerstören und ihre Bewohner. 9 Ziehet hinauf, ihr Rosse, und raset, ihr Wagen; und ausziehen mögen die Helden, Kusch und Put, die den Schild fassen, und die Ludim, die den Bogen fassen und spannen! 10 Aber selbiger Tag ist dem Herrn, Jehova der Heerscharen, ein Tag der Rache, um sich zu rächen an seinen Widersachern; und fressen wird das Schwert und sich sättigen, und sich laben an ihrem Blute. Denn der Herr, Jehova der Heerscharen, hat ein Schlachtopfer im Lande des Nordens, am Strome Euphrat. (5. Mose 32.42) (Jesaja 34.5) 11 Geh hinauf nach Gilead und hole Balsam, du Jungfrau, Tochter Ägyptens! Vergeblich häufst du die Heilmittel; da ist kein Pflaster für dich. (Jeremia 8.22) 12 Die Nationen haben deine Schande gehört, und die Erde ist voll deines Klagegeschreis; denn ein Held ist über den anderen gestrauchelt, sie sind gefallen beide zusammen. 13 Das Wort, welches Jehova zu Jeremia, dem Propheten, redete betreffs der Ankunft Nebukadrezars, des Königs von Babel, um das Land Ägypten zu schlagen: 14 Verkündiget es in Ägypten, und laßt es hören in Migdol, und laßt es hören in Noph und in Tachpanches! Sprechet: Stelle dich und rüste dich! Denn das Schwert frißt alles rings um dich her. 15 Warum sind deine Starken niedergeworfen? Keiner hielt stand, denn Jehova hat sie niedergestoßen. 16 Er machte der Strauchelnden viele; ja, einer fiel über den anderen, und sie sprachen: Auf! und laßt uns zurückkehren zu unserem Volke und zu unserem Geburtslande vor dem verderbenden Schwerte! 17 Man rief daselbst: Der Pharao, der König von Ägypten, ist verloren; er hat die bestimmte Zeit vorübergehen lassen! 18 So wahr ich lebe, spricht der König, Jehova der Heerscharen ist sein Name: Wie der Tabor unter den Bergen und wie der Karmel am Meere wird er kommen! 19 Mache dir Auswanderungsgeräte, du Bewohnerin, Tochter Ägyptens; denn Noph wird zur Wüste werden und verbrannt, ohne Bewohner. - 20 Eine sehr schöne junge Kuh ist Ägypten; eine Bremse von Norden kommt, sie kommt. 21 Auch seine Söldner in seiner Mitte sind wie gemästete Kälber; ja, auch sie wandten um, sind geflohen allzumal, haben nicht standgehalten; denn der Tag ihres Verderbens ist über sie gekommen, die Zeit ihrer Heimsuchung. 22 Sein Laut ist wie das Geräusch einer Schlange, welche davoneilt; denn sie ziehen mit Heeresmacht einher und kommen über Ägypten mit Beilen, wie Holzhauer. 23 Sie haben seinen Wald umgehauen, spricht Jehova, denn sie sind unzählig; denn ihrer sind mehr als der Heuschrecken, und ihrer ist keine Zahl. 24 Die Tochter Ägyptens ist zu Schanden geworden, sie ist in die Hand des Volkes von Norden gegeben. 25 Es spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Siehe, ich suche heim den Amon von No, und den Pharao und Ägypten und seine Götter und seine Könige, ja, den Pharao und die auf ihn vertrauen. (Jeremia 43.12) 26 Und ich gebe sie in die Hand derer, welche nach ihrem Leben trachten, und zwar in die Hand Nebukadrezars, des Königs von Babel, und in die Hand seiner Knechte. Hernach aber soll es bewohnt werden wie in den Tagen der Vorzeit, spricht Jehova. 27 Du aber, fürchte dich nicht, mein Knecht Jakob, und erschrick nicht, Israel! denn siehe, ich will dich retten aus der Ferne und deine Nachkommen aus dem Lande ihrer Gefangenschaft; und Jakob wird zurückkehren und ruhig und sicher sein, und niemand wird ihn aufschrecken. (Jesaja 44.2) (Jeremia 30.10) 28 Du, mein Knecht Jakob, fürchte dich nicht, spricht Jehova, denn ich bin mit dir. Denn ich werde den Garaus machen allen Nationen, wohin ich dich vertrieben habe; aber dir werde ich nicht den Garaus machen, sondern dich nach Gebühr züchtigen und dich keineswegs ungestraft lassen. (Jeremia 30.11)

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.