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Jeremia - Kapitel 46

Ausspruch über Ägypten: Eroberung durch Nebukadnezar - Trostwort für Israel

1 Das Wort Jehovas, welches zu Jeremia, dem Propheten, geschah wider die Nationen. 2 Über Ägypten. Wider die Heeresmacht des Pharao Neko, des Königs von Ägypten, welche zu Karchemis war, am Strome Euphrat, welche Nebukadrezar, der König von Babel, schlug im vierten Jahre Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs von Juda. (2. Chronik 35.20) (Jesaja 19.1) (Hesekiel 29.1) 3 Rüstet Tartsche und Schild und rücket heran zum Streit! 4 Spannet die Rosse an und besteiget die Reitpferde! Und stellet euch auf in Helmen, putzet die Lanzen, ziehet die Panzer an! 5 Warum sehe ich sie bestürzt zurückweichen? Und ihre Helden sind zerschmettert, und sie ergreifen die Flucht und sehen sich nicht um - Schrecken ringsum! spricht Jehova. 6 Der Schnelle soll nicht entfliehen, und der Held nicht entrinnen; gegen Norden, zur Seite des Stromes Euphrat, sind sie gestrauchelt und gefallen. - 7 Wer ist es, der heraufzieht wie der Nil, wie Ströme wogen seine Gewässer? 8 Ägypten zieht herauf wie der Nil, und wie Ströme wogen seine Gewässer; und es spricht: Ich will hinaufziehen, will das Land bedecken, will Städte zerstören und ihre Bewohner. 9 Ziehet hinauf, ihr Rosse, und raset, ihr Wagen; und ausziehen mögen die Helden, Kusch und Put, die den Schild fassen, und die Ludim, die den Bogen fassen und spannen! 10 Aber selbiger Tag ist dem Herrn, Jehova der Heerscharen, ein Tag der Rache, um sich zu rächen an seinen Widersachern; und fressen wird das Schwert und sich sättigen, und sich laben an ihrem Blute. Denn der Herr, Jehova der Heerscharen, hat ein Schlachtopfer im Lande des Nordens, am Strome Euphrat. (5. Mose 32.42) (Jesaja 34.5) 11 Geh hinauf nach Gilead und hole Balsam, du Jungfrau, Tochter Ägyptens! Vergeblich häufst du die Heilmittel; da ist kein Pflaster für dich. (Jeremia 8.22) 12 Die Nationen haben deine Schande gehört, und die Erde ist voll deines Klagegeschreis; denn ein Held ist über den anderen gestrauchelt, sie sind gefallen beide zusammen. 13 Das Wort, welches Jehova zu Jeremia, dem Propheten, redete betreffs der Ankunft Nebukadrezars, des Königs von Babel, um das Land Ägypten zu schlagen: 14 Verkündiget es in Ägypten, und laßt es hören in Migdol, und laßt es hören in Noph und in Tachpanches! Sprechet: Stelle dich und rüste dich! Denn das Schwert frißt alles rings um dich her. 15 Warum sind deine Starken niedergeworfen? Keiner hielt stand, denn Jehova hat sie niedergestoßen. 16 Er machte der Strauchelnden viele; ja, einer fiel über den anderen, und sie sprachen: Auf! und laßt uns zurückkehren zu unserem Volke und zu unserem Geburtslande vor dem verderbenden Schwerte! 17 Man rief daselbst: Der Pharao, der König von Ägypten, ist verloren; er hat die bestimmte Zeit vorübergehen lassen! 18 So wahr ich lebe, spricht der König, Jehova der Heerscharen ist sein Name: Wie der Tabor unter den Bergen und wie der Karmel am Meere wird er kommen! 19 Mache dir Auswanderungsgeräte, du Bewohnerin, Tochter Ägyptens; denn Noph wird zur Wüste werden und verbrannt, ohne Bewohner. - 20 Eine sehr schöne junge Kuh ist Ägypten; eine Bremse von Norden kommt, sie kommt. 21 Auch seine Söldner in seiner Mitte sind wie gemästete Kälber; ja, auch sie wandten um, sind geflohen allzumal, haben nicht standgehalten; denn der Tag ihres Verderbens ist über sie gekommen, die Zeit ihrer Heimsuchung. 22 Sein Laut ist wie das Geräusch einer Schlange, welche davoneilt; denn sie ziehen mit Heeresmacht einher und kommen über Ägypten mit Beilen, wie Holzhauer. 23 Sie haben seinen Wald umgehauen, spricht Jehova, denn sie sind unzählig; denn ihrer sind mehr als der Heuschrecken, und ihrer ist keine Zahl. 24 Die Tochter Ägyptens ist zu Schanden geworden, sie ist in die Hand des Volkes von Norden gegeben. 25 Es spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Siehe, ich suche heim den Amon von No, und den Pharao und Ägypten und seine Götter und seine Könige, ja, den Pharao und die auf ihn vertrauen. (Jeremia 43.12) 26 Und ich gebe sie in die Hand derer, welche nach ihrem Leben trachten, und zwar in die Hand Nebukadrezars, des Königs von Babel, und in die Hand seiner Knechte. Hernach aber soll es bewohnt werden wie in den Tagen der Vorzeit, spricht Jehova. 27 Du aber, fürchte dich nicht, mein Knecht Jakob, und erschrick nicht, Israel! denn siehe, ich will dich retten aus der Ferne und deine Nachkommen aus dem Lande ihrer Gefangenschaft; und Jakob wird zurückkehren und ruhig und sicher sein, und niemand wird ihn aufschrecken. (Jesaja 44.2) (Jeremia 30.10) 28 Du, mein Knecht Jakob, fürchte dich nicht, spricht Jehova, denn ich bin mit dir. Denn ich werde den Garaus machen allen Nationen, wohin ich dich vertrieben habe; aber dir werde ich nicht den Garaus machen, sondern dich nach Gebühr züchtigen und dich keineswegs ungestraft lassen. (Jeremia 30.11)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.