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Jeremia - Kapitel 45

Jeremias Mahnung und Verheißung an Baruch

1 Das Wort, welches der Prophet Jeremia zu Baruk, dem Sohne Nerijas, redete, als er diese Worte aus dem Munde Jeremias in ein Buch schrieb, im vierten Jahre Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs von Juda, indem er sprach: 2 So spricht Jehova, der Gott Israels, von dir, Baruk: (Jeremia 36.4) 3 Du sprichst: Wehe mir! denn Jehova hat Kummer zu meinem Schmerze gefügt; ich bin müde von meinem Seufzen, und Ruhe finde ich nicht. 4 So sollst du zu ihm sagen: So spricht Jehova: Siehe, was ich gebaut habe, breche ich ab; und was ich gepflanzt habe, reiße ich aus, und zwar das ganze Land. 5 Und du, du trachtest nach großen Dingen für dich? Trachte nicht danach! denn siehe, ich bringe Unglück über alles Fleisch, spricht Jehova; aber ich gebe dir deine Seele zur Beute an allen Orten, wohin du ziehen wirst. (Jeremia 39.18) (Jeremia 43.6)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)