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Jeremia - Kapitel 44

1 Das Wort, welches zu Jeremia geschah an alle Juden, die im Lande Ägypten wohnten, welche in Migdol und in Tachpanches und in Noph und im Lande Pathros wohnten: (Jeremia 43.7) 2 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Ihr habt all das Unglück gesehen, welches ich über Jerusalem und über alle Städte Judas gebracht habe; und siehe, sie sind eine Einöde an diesem Tage, und niemand wohnt darin, 3 um ihrer Bosheit willen, die sie verübt haben, um mich zu reizen, indem sie hingingen, zu räuchern und anderen Göttern zu dienen, welche sie nicht kannten, weder sie noch ihr und eure Väter. 4 Und ich habe alle meine Knechte, die Propheten, zu euch gesandt, früh mich aufmachend und sendend, indem ich sprach: Tut doch nicht diesen Greuel, den ich hasse! 5 Aber sie haben nicht gehört und ihr Ohr nicht geneigt, um von ihrer Bosheit umzukehren, daß sie anderen Göttern nicht räucherten. 6 Da ergoß sich mein Grimm und mein Zorn, und er brannte in den Städten Judas und auf den Straßen von Jerusalem; und sie sind zur Einöde, zur Wüste geworden, wie es an diesem Tage ist. 7 Und nun, so spricht Jehova, der Gott der Heerscharen, der Gott Israels: Warum begehet ihr eine so große Übeltat wider eure Seelen, um euch Mann und Weib, Kind und Säugling aus Juda auszurotten, so daß ihr euch keinen Überrest übriglasset; 8 indem ihr mich reizet durch die Werke eurer Hände, dadurch daß ihr anderen Göttern räuchert im Lande Ägypten, wohin ihr gekommen seid, um euch daselbst aufzuhalten, auf daß ihr euch ausrottet und zum Fluch und zum Hohne werdet unter allen Nationen der Erde? 9 Habt ihr die Übeltaten eurer Väter vergessen und die Übeltaten der Könige von Juda und die Übeltaten ihrer Weiber und eure Übeltaten und die Übeltaten eurer Weiber, welche sie im Lande Juda und auf den Straßen von Jerusalem begangen haben? 10 Bis auf diesen Tag sind sie nicht gedemütigt, und sie haben sich nicht gefürchtet und haben nicht gewandelt in meinem Gesetz und in meinen Satzungen, die ich euch und euren Vätern vorgelegt habe. - 11 Darum, so spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Siehe, ich will mein Angesicht wider euch richten zum Unglück, und zur Ausrottung von ganz Juda. 12 Und ich werde den Überrest von Juda wegraffen, die ihre Angesichter dahin gerichtet haben, in das Land Ägypten zu ziehen, um sich daselbst aufzuhalten; und sie sollen alle aufgerieben werden, im Lande Ägypten sollen sie fallen; durch das Schwert, durch den Hunger sollen sie aufgerieben werden, vom Kleinsten bis zum Größten; durch das Schwert und durch den Hunger sollen sie sterben. Und sie sollen zum Fluche, zum Entsetzen und zur Verwünschung und zum Hohne werden. (Jeremia 29.17-18) 13 Und ich will die im Lande Ägypten Wohnenden heimsuchen, wie ich Jerusalem heimgesucht habe durch das Schwert, durch den Hunger und durch die Pest. 14 Und der Überrest von Juda, der in das Land Ägypten gekommen ist, um sich daselbst aufzuhalten, wird keinen Entronnenen noch Übriggebliebenen haben, um in das Land Juda zurückzukehren, wohin sie sich sehnen zurückzukehren, um dort zu wohnen; denn sie werden nicht zurückkehren, außer einigen Entronnenen. 15 Und alle Männer, welche wußten, daß ihre Weiber anderen Göttern räucherten, und alle Weiber, die in großer Menge dastanden, und alles Volk, das im Lande Ägypten, in Pathros wohnte, antworteten dem Jeremia und sprachen: (Jesaja 11.11) 16 Was das Wort betrifft, welches du im Namen Jehovas zu uns geredet hast, so werden wir nicht auf dich hören; 17 sondern wir wollen gewißlich alles tun, was aus unserem Munde hervorgegangen ist, der Königin des Himmels zu räuchern und ihr Trankopfer zu spenden, so wie wir getan haben, wir und unsere Väter, unsere Könige und unsere Fürsten, in den Städten Judas und auf den Straßen von Jerusalem. Da hatten wir Brot in Fülle, und es ging uns wohl, und wir sahen kein Unglück. (Jeremia 7.17-18) (Hosea 2.7) 18 Aber seitdem wir aufgehört haben, der Königin des Himmels zu räuchern und ihr Trankopfer zu spenden, haben wir an allem Mangel gehabt und sind durch das Schwert und durch den Hunger aufgerieben worden. 19 Und wenn wir der Königin des Himmels räucherten und ihr Trankopfer spendeten, haben wir ihr denn ohne unsere Männer Kuchen bereitet, um sie abzubilden, und ihr Trankopfer gespendet? 20 Und Jeremia sprach zu dem ganzen Volke, zu den Männern und zu den Weibern und zu allem Volke, welches ihm Antwort gegeben hatte, und sagte: 21 Das Räuchern, mit welchem ihr in den Städten Judas und auf den Straßen von Jerusalem geräuchert habt, ihr und eure Väter, eure Könige und eure Fürsten und das Volk des Landes - hat nicht Jehova daran gedacht, und ist es ihm nicht in den Sinn gekommen? 22 Und Jehova konnte es nicht mehr ertragen wegen der Bosheit eurer Handlungen, wegen der Greuel, die ihr verübtet. Darum ist euer Land zur Einöde, zum Entsetzen und zum Fluche geworden, ohne Bewohner, wie es an diesem Tage ist. 23 Darum daß ihr geräuchert und gegen Jehova gesündigt und auf die Stimme Jehovas nicht gehört, und in seinem Gesetz und in seinen Satzungen und in seinen Zeugnissen nicht gewandelt habt, darum ist euch dieses Unglück widerfahren, wie es an diesem Tage ist. - 24 Und Jeremia sprach zu dem ganzen Volke und zu allen Weibern: Höret das Wort Jehovas, alle Juden, die ihr im Lande Ägypten seid! 25 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, und sagt: Ihr und eure Weiber, ihr habt es mit eurem Munde geredet und es mit euren Händen vollführt und gesprochen: Wir wollen unsere Gelübde gewißlich erfüllen, die wir getan haben, der Königin des Himmels zu räuchern und ihr Trankopfer zu spenden. So haltet nur eure Gelübde und erfüllet nur eure Gelübde! (Jeremia 44.17) 26 Darum höret das Wort Jehovas, alle Juden, die ihr im Lande Ägypten wohnet! Siehe, ich habe bei meinem großen Namen geschworen, spricht Jehova: Wenn je wieder mein Name im Munde irgend eines Mannes von Juda genannt werden soll, daß er spreche: "So wahr der Herr, Jehova, lebt!" im ganzen Lande Ägypten! 27 Siehe, ich wache über sie zum Bösen und nicht zum Guten; und alle Männer von Juda, die im Lande Ägypten sind, sollen durch das Schwert und durch den Hunger aufgerieben werden, bis sie vernichtet sind. 28 Und dem Schwert Entronnene werden aus dem Lande Ägypten in das Land Juda zurückkehren, ein zählbares Häuflein. Und der ganze Überrest von Juda, der in das Land Ägypten gekommen ist, um sich daselbst aufzuhalten, wird wissen, welches Wort sich bestätigen wird, das meinige oder das ihrige. (Jesaja 11.11) 29 Und dies sei euch das Zeichen, spricht Jehova, daß ich euch an diesem Orte heimsuchen werde, auf daß ihr wisset, daß meine Worte über euch sich gewißlich bestätigen werden zum Unglück; 30 so spricht Jehova: Siehe, ich gebe den Pharao Hophra, den König von Ägypten, in die Hand seiner Feinde und in die Hand derer, welche nach seinem Leben trachten, so wie ich Zedekia, den König von Juda, in die Hand Nebukadrezars gegeben habe, des Königs von Babel, seines Feindes, der ihm nach dem Leben trachtete. (2. Chronik 36.13) (2. Chronik 36.20)

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.