zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 43

1 Und es geschah, als Jeremia zu dem ganzen Volke alle Worte Jehovas, ihres Gottes, zu Ende geredet, womit ihn Jehova, ihr Gott, zu ihnen gesandt hatte, alle jene Worte, 2 da sprachen Asarja, der Sohn Hoschajas, und Jochanan, der Sohn Kareachs, und alle frechen Männer - sie sprachen zu Jeremia: Du redest Lügen! Jehova, unser Gott, hat dich nicht gesandt und gesagt: Ihr sollt nicht nach Ägypten ziehen, um euch daselbst aufzuhalten; 3 sondern Baruk, der Sohn Nerijas, hetzt dich wider uns auf, um uns in die Hand der Chaldäer zu liefern, damit sie uns töten und uns nach Babel wegführen. - 4 Und so hörten Jochanan, der Sohn Kareachs, und alle Heerobersten und das ganze Volk nicht auf die Stimme Jehovas, im Lande Juda zu bleiben. 5 Und Jochanan, der Sohn Kareachs, und alle Heerobersten nahmen den ganzen Überrest von Juda, welche aus allen Nationen, wohin sie vertrieben worden, zurückgekehrt waren, um sich im Lande Juda aufzuhalten: 6 die Männer und die Weiber und die Kinder und die Königstöchter, und alle Seelen, welche Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, bei Gedalja, dem Sohne Achikams, des Sohnes Schaphans, zurückgelassen hatte, und auch den Propheten Jeremia und Baruk, den Sohn Nerijas; 7 und sie zogen nach Ägypten, denn sie hörten nicht auf die Stimme Jehovas. Und sie kamen nach Tachpanches. (2. Könige 25.26)

Ankündigung der Herrschaft Babels über Ägypten durch Jeremia - Seine Drohreden gegen den Götzendienst der Judäer in Ägypten

8 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia in Tachpanches also: 9 Nimm große Steine in deine Hand und senke sie in Mörtel ein am Ziegelofen, der bei dem Eingang des Hauses des Pharao in Tachpanches ist, vor den Augen der jüdischen Männer; 10 und sprich zu ihnen: So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Siehe, ich sende hin und hole Nebukadrezar, den König von Babel, meinen Knecht, und setze seinen Thron über diese Steine, die ich eingesenkt habe; und er wird seinen Prachtteppich über ihnen ausbreiten. (Jeremia 25.9) 11 Und er wird kommen und das Land Ägypten schlagen: Wer zum Tode bestimmt ist, gehe zum Tode; und wer zur Gefangenschaft, zur Gefangenschaft; und wer zum Schwerte, zum Schwerte. (Jeremia 15.2) 12 Und ich werde ein Feuer anzünden in den Häusern der Götter Ägyptens, und er wird sie verbrennen und sie wegführen. Und er wird das Land Ägypten um sich wickeln, wie der Hirt sein Oberkleid um sich wickelt; und er wird von dannen ziehen in Frieden. (Jeremia 46.25) 13 Und er wird die Säulen von Beth-Semes, welche im Lande Ägypten sind, zerschlagen, und die Häuser der Götter Ägyptens mit Feuer verbrennen.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.