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Jeremia - Kapitel 42

Erfolglose Warnung der Judäer durch Jeremia vor dem Zug nach Ägypten - Zug des überrestes aus Juda unter Johanan mit Jeremia nach Ägypten

1 Da traten herzu alle Heerobersten und Jochanan, der Sohn Kareachs, und Jesanja, der Sohn Hoschajas, und das ganze Volk, vom Kleinsten bis zum Größten, 2 und sprachen zu dem Propheten Jeremia: Laß doch unser Flehen vor dich kommen, und bete für uns zu Jehova, deinem Gott, für diesen ganzen Überrest; denn wenige sind wir übriggeblieben von vielen, wie deine Augen uns sehen: (Jeremia 37.3) 3 damit Jehova, dein Gott, uns den Weg kundtue, auf welchem wir gehen, und die Sache, die wir tun sollen. 4 Und der Prophet Jeremia sprach zu ihnen: Ich habe es gehört; siehe, ich will zu Jehova, eurem Gott, beten nach euren Worten; und es soll geschehen, jedes Wort, das Jehova euch antworten wird, werde ich euch kundtun, ich werde euch kein Wort vorenthalten. 5 Und sie sprachen zu Jeremia: Jehova sei wider uns ein wahrhaftiger und zuverlässiger Zeuge, wenn wir nicht nach jedem Worte, womit Jehova, dein Gott, dich zu uns senden wird, also tun werden. 6 Es sei Gutes oder Böses, wir wollen hören auf die Stimme Jehovas, unseres Gottes, an den wir dich senden; damit es uns wohlgehe, wenn wir auf die Stimme Jehovas, unseres Gottes, hören. 7 Und es geschah am Ende von zehn Tagen, da geschah das Wort Jehovas zu Jeremia. 8 Und er berief Jochanan, den Sohn Kareachs, und alle Heerobersten, die mit ihm waren, und das ganze Volk, vom Kleinsten bis zum Größten, 9 und sprach zu ihnen: So spricht Jehova, der Gott Israels, an welchen ihr mich gesandt habt, um euer Flehen vor ihn kommen zu lassen: 10 Wenn ihr in diesem Lande wohnen bleibet, so werde ich euch bauen und nicht abbrechen, und euch pflanzen und nicht ausreißen; denn es reut mich des Übels, das ich euch getan habe. 11 Fürchtet euch nicht vor dem König von Babel, vor dem ihr euch fürchtet; fürchtet euch nicht vor ihm, spricht Jehova; denn ich bin mit euch, um euch aus seiner Hand zu retten und zu befreien. 12 Und ich werde euch Barmherzigkeit zuwenden, daß er sich euer erbarme und euch in euer Land zurückkehren lasse. 13 Wenn ihr aber sprechet: Wir wollen nicht in diesem Lande bleiben, so daß ihr nicht höret auf die Stimme Jehovas, eures Gottes, 14 und sprechet: Nein, sondern wir wollen in das Land Ägypten ziehen, wo wir keinen Krieg sehen und den Schall der Posaune nicht hören und nicht nach Brot hungern werden, und daselbst wollen wir wohnen - 15 nun denn, darum höret das Wort Jehovas, ihr Überrest von Juda! So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Wenn ihr eure Angesichter wirklich dahin richtet, nach Ägypten zu ziehen, und hinziehet, um euch daselbst aufzuhalten, 16 so wird es geschehen, daß das Schwert, vor dem ihr euch fürchtet, euch dort, im Lande Ägypten, erreichen wird; und der Hunger, vor dem euch bange ist, wird dort, in Ägypten, hinter euch her sein; und ihr werdet dort sterben. 17 Und es wird geschehen, alle Männer, die ihre Angesichter dahin gerichtet haben, nach Ägypten zu ziehen, um sich daselbst aufzuhalten, werden sterben durch das Schwert, durch den Hunger und durch die Pest; und sie werden keinen Übriggeliebenen noch Entronnenen haben vor dem Unglück, welches ich über sie bringen werde. (Jeremia 29.17-18) 18 Denn so spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Gleichwie mein Zorn und mein Grimm sich ergossen haben über die Bewohner von Jerusalem, also wird mein Grimm sich über euch ergießen, wenn ihr nach Ägypten ziehet; und ihr werdet zum Fluch und zum Entsetzen und zur Verwünschung und zum Hohne sein, und werdet diesen Ort nicht mehr sehen. - 19 Jehova hat zu euch geredet, ihr Überrest von Juda: Ziehet nicht nach Ägypten! Wisset bestimmt, daß ich es euch heute ernstlich bezeugt habe. 20 Denn ihr habt um den Preis eurer Seelen geirrt. Denn ihr habt mich an Jehova, euren Gott, gesandt und gesprochen: Bete für uns zu Jehova, unserem Gott; und nach allem, was Jehova, unser Gott, sagen wird, also tue uns kund, und wir werden es tun. (Jeremia 42.5) 21 Und ich habe es euch heute kundgetan; aber ihr habt nicht auf die Stimme Jehovas, eures Gottes, gehört, nach allem, womit er mich zu euch gesandt hat. 22 Und nun wisset bestimmt, daß ihr sterben werdet durch das Schwert, durch den Hunger und durch die Pest an dem Orte, wohin es euch zu ziehen gelüstet, um euch daselbst aufzuhalten.

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.