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Jeremia - Kapitel 42

Erfolglose Warnung der Judäer durch Jeremia vor dem Zug nach Ägypten - Zug des überrestes aus Juda unter Johanan mit Jeremia nach Ägypten

1 Da traten herzu alle Heerobersten und Jochanan, der Sohn Kareachs, und Jesanja, der Sohn Hoschajas, und das ganze Volk, vom Kleinsten bis zum Größten, 2 und sprachen zu dem Propheten Jeremia: Laß doch unser Flehen vor dich kommen, und bete für uns zu Jehova, deinem Gott, für diesen ganzen Überrest; denn wenige sind wir übriggeblieben von vielen, wie deine Augen uns sehen: (Jeremia 37.3) 3 damit Jehova, dein Gott, uns den Weg kundtue, auf welchem wir gehen, und die Sache, die wir tun sollen. 4 Und der Prophet Jeremia sprach zu ihnen: Ich habe es gehört; siehe, ich will zu Jehova, eurem Gott, beten nach euren Worten; und es soll geschehen, jedes Wort, das Jehova euch antworten wird, werde ich euch kundtun, ich werde euch kein Wort vorenthalten. 5 Und sie sprachen zu Jeremia: Jehova sei wider uns ein wahrhaftiger und zuverlässiger Zeuge, wenn wir nicht nach jedem Worte, womit Jehova, dein Gott, dich zu uns senden wird, also tun werden. 6 Es sei Gutes oder Böses, wir wollen hören auf die Stimme Jehovas, unseres Gottes, an den wir dich senden; damit es uns wohlgehe, wenn wir auf die Stimme Jehovas, unseres Gottes, hören. 7 Und es geschah am Ende von zehn Tagen, da geschah das Wort Jehovas zu Jeremia. 8 Und er berief Jochanan, den Sohn Kareachs, und alle Heerobersten, die mit ihm waren, und das ganze Volk, vom Kleinsten bis zum Größten, 9 und sprach zu ihnen: So spricht Jehova, der Gott Israels, an welchen ihr mich gesandt habt, um euer Flehen vor ihn kommen zu lassen: 10 Wenn ihr in diesem Lande wohnen bleibet, so werde ich euch bauen und nicht abbrechen, und euch pflanzen und nicht ausreißen; denn es reut mich des Übels, das ich euch getan habe. 11 Fürchtet euch nicht vor dem König von Babel, vor dem ihr euch fürchtet; fürchtet euch nicht vor ihm, spricht Jehova; denn ich bin mit euch, um euch aus seiner Hand zu retten und zu befreien. 12 Und ich werde euch Barmherzigkeit zuwenden, daß er sich euer erbarme und euch in euer Land zurückkehren lasse. 13 Wenn ihr aber sprechet: Wir wollen nicht in diesem Lande bleiben, so daß ihr nicht höret auf die Stimme Jehovas, eures Gottes, 14 und sprechet: Nein, sondern wir wollen in das Land Ägypten ziehen, wo wir keinen Krieg sehen und den Schall der Posaune nicht hören und nicht nach Brot hungern werden, und daselbst wollen wir wohnen - 15 nun denn, darum höret das Wort Jehovas, ihr Überrest von Juda! So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Wenn ihr eure Angesichter wirklich dahin richtet, nach Ägypten zu ziehen, und hinziehet, um euch daselbst aufzuhalten, 16 so wird es geschehen, daß das Schwert, vor dem ihr euch fürchtet, euch dort, im Lande Ägypten, erreichen wird; und der Hunger, vor dem euch bange ist, wird dort, in Ägypten, hinter euch her sein; und ihr werdet dort sterben. 17 Und es wird geschehen, alle Männer, die ihre Angesichter dahin gerichtet haben, nach Ägypten zu ziehen, um sich daselbst aufzuhalten, werden sterben durch das Schwert, durch den Hunger und durch die Pest; und sie werden keinen Übriggeliebenen noch Entronnenen haben vor dem Unglück, welches ich über sie bringen werde. (Jeremia 29.17-18) 18 Denn so spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Gleichwie mein Zorn und mein Grimm sich ergossen haben über die Bewohner von Jerusalem, also wird mein Grimm sich über euch ergießen, wenn ihr nach Ägypten ziehet; und ihr werdet zum Fluch und zum Entsetzen und zur Verwünschung und zum Hohne sein, und werdet diesen Ort nicht mehr sehen. - 19 Jehova hat zu euch geredet, ihr Überrest von Juda: Ziehet nicht nach Ägypten! Wisset bestimmt, daß ich es euch heute ernstlich bezeugt habe. 20 Denn ihr habt um den Preis eurer Seelen geirrt. Denn ihr habt mich an Jehova, euren Gott, gesandt und gesprochen: Bete für uns zu Jehova, unserem Gott; und nach allem, was Jehova, unser Gott, sagen wird, also tue uns kund, und wir werden es tun. (Jeremia 42.5) 21 Und ich habe es euch heute kundgetan; aber ihr habt nicht auf die Stimme Jehovas, eures Gottes, gehört, nach allem, womit er mich zu euch gesandt hat. 22 Und nun wisset bestimmt, daß ihr sterben werdet durch das Schwert, durch den Hunger und durch die Pest an dem Orte, wohin es euch zu ziehen gelüstet, um euch daselbst aufzuhalten.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.