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Jeremia - Kapitel 41

1 Und es geschah im siebten Monat, da kam Ismael, der Sohn Nethanjas, des Sohnes Elischamas, vom königlichen Geschlecht und von den Großen des Königs, und zehn Männer mit ihm, zu Gedalja, dem Sohne Achikams, nach Mizpa; und sie speisten daselbst zusammen in Mizpa. (2. Könige 25.25) (Jeremia 40.8) 2 Und Ismael, der Sohn Nethanjas, stand auf, und die zehn Männer, die mit ihm waren, und sie erschlugen Gedalja, den Sohn Achikams, des Sohnes Schaphans, mit dem Schwerte; und er tötete ihn, den der König von Babel über das Land bestellt hatte. (Jeremia 40.5) 3 Und Ismael erschlug alle Juden, die bei ihm, bei Gedalja, in Mizpa waren, und auch die Chaldäer, die Kriegsleute, welche sich daselbst befanden.

Weitere Morde und Gefangennahme von Judäern durch Ismael - Befreiung durch Johanan

4 Und es geschah am zweiten Tage, nachdem er Gedalja getötet hatte (niemand aber wußte es), 5 da kamen Leute von Sichem, von Silo und von Samaria, achtzig Mann, die den Bart abgeschoren und die Kleider zerrissen und sich Ritze gemacht hatten, mit Speisopfer und Weihrauch in ihrer Hand, um es zu dem Hause Jehovas zu bringen. (3. Mose 19.28) 6 Und Ismael, der Sohn Nethanjas, ging aus von Mizpa, ihnen entgegen, indem er weinend einherging; und es geschah, als er sie antraf, da sprach er zu ihnen: Kommet zu Gedalja, dem Sohne Achikams. 7 Und es geschah, als sie in die Stadt hineingekommen waren, da schlachtete sie Ismael, der Sohn Nethanjas, und warf sie in die Grube, er und die Männer, die mit ihm waren. 8 Es fanden sich aber unter ihnen zehn Männer, die zu Ismael sprachen: Töte uns nicht! denn wir haben verborgene Vorräte im Felde: Weizen und Gerste und Öl und Honig. Und er ließ ab und tötete sie nicht inmitten ihrer Brüder. 9 Und die Grube, in welche Ismael alle Leichname der Männer, die er erschlagen hatte, neben Gedalja warf, war diejenige, welche der König Asa wegen Baesas, des Königs von Israel, machen ließ; diese füllte Ismael, der Sohn Nethanjas, mit den Erschlagenen. (1. Könige 15.16) (1. Könige 15.22) 10 Und Ismael führte den ganzen Überrest des Volkes, der in Mizpa war, gefangen weg: die Königstöchter und alles Volk, welches in Mizpa übriggeblieben war, welches Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, Gedalja, dem Sohne Achikams, anvertraut hatte; und Ismael, der Sohn Nethanjas, führte sie gefangen weg und zog hin, um zu den Kindern Ammon hinüberzugehen. 11 Und als Jochanan, der Sohn Kareachs, und alle Heerobersten, die mit ihm waren, all das Böse hörten, welches Ismael, der Sohn Nethanjas, verübt hatte, 12 da nahmen sie alle Männer und zogen hin, um wider Ismael, den Sohn Nethanjas, zu streiten; und sie fanden ihn an dem großen Wasser, das bei Gibeon ist. 13 Und es geschah, als alles Volk, welches mit Ismael war, Jochanan, den Sohn Kareachs, sah und alle Heerobersten, die mit ihm waren, da freuten sie sich. 14 Und alles Volk, welches Ismael von Mizpa gefangen weggeführt hatte, wandte sich und kehrte um und ging zu Jochanan, dem Sohne Kareachs, über. 15 Ismael aber, der Sohn Nethanjas, entrann vor Jochanan mit acht Männern und zog zu den Kindern Ammon. 16 Da nahmen Jochanan, der Sohn Kareachs, und alle Heerobersten, die mit ihm waren, den ganzen Überrest des Volkes, welchen er von Ismael, dem Sohne Nethanjas, von Mizpa zurückgebracht, - nachdem dieser den Gedalja, den Sohn Achikams, erschlagen hatte - die Männer, die Kriegsleute, und die Weiber und die Kinder und die Kämmerer, welche er von Gibeon zurückgebracht hatte; 17 und sie zogen hin und machten halt in der Herberge Kimhams, welche bei Bethlehem ist, um fortzuziehen, damit sie nach Ägypten kämen, 18 aus Furcht vor den Chaldäern; denn sie fürchteten sich vor ihnen, weil Ismael, der Sohn Nethanjas, Gedalja, den Sohn Achikams, erschlagen, welchen der König von Babel über das Land bestellt hatte.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.