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Jeremia - Kapitel 39

Eroberung Jerusalems durch Nebukadnezar - Zweite Wegführung von Judäern nach Babel

1 Und es geschah, als Jerusalem eingenommen wurde (im neunten Jahre Zedekias, des Königs von Juda, im zehnten Monat, war Nebukadrezar, der König von Babel, und sein ganzes Heer gegen Jerusalem gekommen, und sie belagerten es; 2 im elften Jahre Zedekias, im vierten Monat, am Neunten des Monats, wurde die Stadt erbrochen), 3 da zogen alle Fürsten des Königs von Babel ein und besetzten das Mitteltor: Nergal-Scharezer, Samgar-Nebusarsekim, der Oberkämmerer, Nergal-Scharezer, der Obermagier, und alle übrigen Fürsten des Königs von Babel. 4 Und es geschah, als Zedekia, der König von Juda, und alle Kriegsleute sie sahen, da flohen sie und zogen des Nachts aus der Stadt hinaus den Weg des Königsgartens, durch das Tor zwischen den beiden Mauern; und er zog hinaus den Weg zur Ebene. 5 Aber das Heer der Chaldäer jagte ihnen nach, und sie erreichten Zedekia in den Ebenen von Jericho; und sie fingen ihn und führten ihn hinauf zu Nebukadnezar, dem König von Babel, nach Ribla im Lande Hamath; und er sprach das Urteil über ihn. 6 Und der König von Babel schlachtete die Söhne Zedekias in Ribla vor seinen Augen, und der König von Babel schlachtete alle Edlen von Juda. 7 Und er blendete die Augen Zedekias, und er band ihn mit ehernen Fesseln, um ihn nach Babel zu bringen. 8 Und die Chaldäer verbrannten das Haus des Königs und die Häuser des Volkes mit Feuer, und rissen die Mauern von Jerusalem nieder. 9 Und den Rest des Volkes, die in der Stadt Übriggebliebenen und die Überläufer, die zu ihm übergelaufen waren, und den Rest des Volkes, die Übriggebliebenen, führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, nach Babel hinweg. 10 Aber von dem Volke, den Geringen, die nichts hatten, ließ Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, im Lande Juda zurück; und er gab ihnen Weinberge und Äcker an jenem Tage.

Rettung Jeremias und Ebed-Melechs - Jeremia beim Statthalter Gedalja

11 Und betreffs Jeremias gebot Nebukadrezar, der König von Babel, durch Nebusaradan, den Obersten der Leibwache, und sprach: 12 Nimm ihn und richte deine Augen auf ihn und tue ihm nichts zuleide, sondern wie er zu dir reden wird, so tue mit ihm. 13 Da sandten Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, und Nebuschasban, der Oberkämmerer, und Nergal-Scharezer, der Obermagier, und alle Großen des Königs von Babel, 14 sie sandten hin und ließen Jeremia aus dem Gefängnishofe holen; und sie übergaben ihn Gedalja, dem Sohne Achikams, des Sohnes Schaphans, daß er ihn ins Haus hinausführe. Und so wohnte er inmitten des Volkes. (Jeremia 38.28) (Jeremia 40.5-6) 15 Und das Wort Jehovas war zu Jeremia geschehen, als er im Gefängnishofe verhaftet war, also: 16 Geh und sprich zu Ebedmelech, dem Äthiopier, und sage: So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Siehe, ich bringe meine Worte über diese Stadt zum Bösen und nicht zum Guten, und sie werden an selbigem Tage vor dir geschehen. (Jeremia 38.7) 17 Aber ich werde dich an jenem Tage erretten, spricht Jehova, und du wirst nicht in die Hand der Männer gegeben werden, vor welchen du dich fürchtest. 18 Denn ich werde dich gewißlich entrinnen lassen, und du wirst nicht durch das Schwert fallen; und du sollst deine Seele zur Beute haben, weil du auf mich vertraut hast, spricht Jehova. (Hiob 5.20)

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3. Mose - Kapitel 15

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. (4. Mose 5.2) 3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.