Eroberung Jerusalems durch Nebukadnezar - Zweite Wegführung von Judäern nach Babel
1Und es geschah, als Jerusalem eingenommen wurde (im neunten Jahre Zedekias, des Königs von Juda, im zehnten Monat, war Nebukadrezar, der König von Babel, und sein ganzes Heer gegen Jerusalem gekommen, und sie belagerten es;2im elften Jahre Zedekias, im vierten Monat, am Neunten des Monats, wurde die Stadt erbrochen),3da zogen alle Fürsten des Königs von Babel ein und besetzten das Mitteltor: Nergal-Scharezer, Samgar-Nebusarsekim, der Oberkämmerer, Nergal-Scharezer, der Obermagier, und alle übrigen Fürsten des Königs von Babel.4Und es geschah, als Zedekia, der König von Juda, und alle Kriegsleute sie sahen, da flohen sie und zogen des Nachts aus der Stadt hinaus den Weg des Königsgartens, durch das Tor zwischen den beiden Mauern; und er zog hinaus den Weg zur Ebene.5Aber das Heer der Chaldäer jagte ihnen nach, und sie erreichten Zedekia in den Ebenen von Jericho; und sie fingen ihn und führten ihn hinauf zu Nebukadnezar, dem König von Babel, nach Ribla im Lande Hamath; und er sprach das Urteil über ihn.6Und der König von Babel schlachtete die Söhne Zedekias in Ribla vor seinen Augen, und der König von Babel schlachtete alle Edlen von Juda.7Und er blendete die Augen Zedekias, und er band ihn mit ehernen Fesseln, um ihn nach Babel zu bringen.8Und die Chaldäer verbrannten das Haus des Königs und die Häuser des Volkes mit Feuer, und rissen die Mauern von Jerusalem nieder.9Und den Rest des Volkes, die in der Stadt Übriggebliebenen und die Überläufer, die zu ihm übergelaufen waren, und den Rest des Volkes, die Übriggebliebenen, führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, nach Babel hinweg.10Aber von dem Volke, den Geringen, die nichts hatten, ließ Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, im Lande Juda zurück; und er gab ihnen Weinberge und Äcker an jenem Tage.
Rettung Jeremias und Ebed-Melechs - Jeremia beim Statthalter Gedalja
11Und betreffs Jeremias gebot Nebukadrezar, der König von Babel, durch Nebusaradan, den Obersten der Leibwache, und sprach:12Nimm ihn und richte deine Augen auf ihn und tue ihm nichts zuleide, sondern wie er zu dir reden wird, so tue mit ihm.13Da sandten Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, und Nebuschasban, der Oberkämmerer, und Nergal-Scharezer, der Obermagier, und alle Großen des Königs von Babel,14sie sandten hin und ließen Jeremia aus dem Gefängnishofe holen; und sie übergaben ihn Gedalja, dem Sohne Achikams, des Sohnes Schaphans, daß er ihn ins Haus hinausführe. Und so wohnte er inmitten des Volkes.(Jeremia 38.28)(Jeremia 40.5-6)15Und das Wort Jehovas war zu Jeremia geschehen, als er im Gefängnishofe verhaftet war, also:16Geh und sprich zu Ebedmelech, dem Äthiopier, und sage: So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Siehe, ich bringe meine Worte über diese Stadt zum Bösen und nicht zum Guten, und sie werden an selbigem Tage vor dir geschehen.(Jeremia 38.7)17Aber ich werde dich an jenem Tage erretten, spricht Jehova, und du wirst nicht in die Hand der Männer gegeben werden, vor welchen du dich fürchtest.18Denn ich werde dich gewißlich entrinnen lassen, und du wirst nicht durch das Schwert fallen; und du sollst deine Seele zur Beute haben, weil du auf mich vertraut hast, spricht Jehova.(Hiob 5.20)
1Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins.2Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig;3wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.4Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten.5Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben.6Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten.7Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.8Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut.9Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen.10Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht,11so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.12Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;(1. Mose 31.39)13wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht.14Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,
Sittengesetze
15so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn.(5. Mose 22.28-29)16Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.
Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft
20Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden.(2. Mose 23.9)(3. Mose 19.33-34)(5. Mose 10.18-19)(5. Mose 24.17-18)(5. Mose 27.19)21Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.(Jesaja 1.17)22Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken.23Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören,24und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden!(3. Mose 25.36)(5. Mose 23.20)(5. Mose 24.10)25Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen.(5. Mose 24.12-13)26Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;
Gebote der Gottesfurcht
27denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.(2. Mose 21.6)(Prediger 10.20)(Apostelgeschichte 23.5)28Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen!(2. Mose 13.2)(2. Mose 13.13)(5. Mose 18.4)29Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben!(3. Mose 22.27)30Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben!(3. Mose 7.24)(3. Mose 11.40)(3. Mose 17.15)(3. Mose 22.8)(5. Mose 14.21)(Hesekiel 44.31)31Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.