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Jeremia - Kapitel 38

Anschlag auf Jeremia und seine Rettung

1 Und Schephatja, der Sohn Mattans, und Gedalja, der Sohn Paschchurs, und Jukal, der Sohn Schelemjas, und Paschchur, der Sohn Malkijas, hörten die Worte, welche Jeremia zu allem Volke redete, indem er sprach: (Jeremia 21.1) 2 So spricht Jehova: Wer in dieser Stadt bleibt, wird sterben durch das Schwert, durch den Hunger und durch die Pest; wer aber zu den Chaldäern hinausgeht, wird leben, und seine Seele wird ihm zur Beute sein, daß er lebe. (Jeremia 21.9) 3 So spricht Jehova: Diese Stadt wird gewißlich in die Hand des Heeres des Königs von Babel gegeben werden, und er wird sie einnehmen. 4 Und die Fürsten sprachen zu dem König: Möge doch dieser Mann getötet werden! da er ja nur die Hände der Kriegsleute schlaff macht, die in dieser Stadt übriggeblieben sind, und die Hände des ganzen Volkes, indem er nach allen diesen Worten zu ihnen redet; denn dieser Mann sucht nicht den Frieden, sondern das Unglück dieses Volkes. (Amos 7.10) 5 Und der König Zedekia sprach: Siehe, er ist in eurer Hand, denn der König vermag nichts neben euch. 6 Da nahmen sie Jeremia und warfen ihn in die Grube Malkijas, des Königssohnes, welche im Gefängnishofe war, und sie ließen Jeremia mit Stricken hinab; und in der Grube war kein Wasser, sondern Schlamm, und Jeremia sank in den Schlamm. 7 Und Ebedmelech, der Äthiopier, ein Eunuch, der im Hause des Königs war, hörte, daß sie Jeremia in die Grube getan hatten; der König aber saß im Tore Benjamin. (Jeremia 39.16) 8 Und Ebedmelech ging aus dem Hause des Königs hinaus und redete zum König und sprach: 9 Mein Herr König, diese Männer haben übel gehandelt in allem, was sie dem Propheten Jeremia getan, den sie in die Grube geworfen haben; er muß ja da, wo er ist, vor Hunger sterben, denn es ist kein Brot mehr in der Stadt. 10 Und der König gebot Ebedmelech, dem Äthiopier, und sprach: Nimm von hier dreißig Männer unter deine Hand und hole den Propheten Jeremia aus der Grube herauf, bevor er stirbt. 11 Und Ebedmelech nahm die Männer unter seine Hand und ging in das Haus des Königs, unter die Schatzkammer, und er nahm von dort zerrissene Lappen und abgetragene Lumpen, und er ließ sie an Stricken zu Jeremia in die Grube hinab. 12 Und Ebedmelech, der Äthiopier, sprach zu Jeremia: Lege doch diese zerrissenen Lappen und abgetragenen Lumpen unter die Achseln deiner Arme, unter die Stricke. Und Jeremia tat also. 13 Und sie zogen Jeremia an den Stricken empor und holten ihn aus der Grube herauf; und Jeremia blieb im Gefängnishof.

Erneute heimliche Befragung Jeremias durch den König Zedekia

14 Und der König Zedekia sandte hin und ließ den Propheten Jeremia zu sich holen in den dritten Eingang, der im Hause Jehovas war. Und der König sprach zu Jeremia: Ich will dich um ein Wort fragen, verhehle mir nichts. 15 Und Jeremia sprach zu Zedekia: Wenn ich es dir kundtue, wirst du mich nicht sicherlich töten? und wenn ich dir einen Rat erteile, wirst du nicht auf mich hören. 16 Da schwur der König Zedekia dem Jeremia insgeheim und sprach: So wahr Jehova lebt, der uns diese Seele gemacht hat, wenn ich dich töten, oder wenn ich dich in die Hand dieser Männer geben werde, die nach deinem Leben trachten! (Jeremia 38.4-5) 17 Und Jeremia sprach zu Zedekia: So spricht Jehova, der Gott der Heerscharen, der Gott Israels: Wenn du zu den Fürsten des Königs von Babel hinausgehst, so wird deine Seele am Leben bleiben, und diese Stadt wird nicht mit Feuer verbrannt werden; und du wirst am Leben bleiben, du und dein Haus. 18 Wenn du aber nicht zu den Fürsten des Königs von Babel hinausgehst, so wird diese Stadt in die Hand der Chaldäer gegeben werden, und sie werden sie mit Feuer verbrennen; und du, du wirst ihrer Hand nicht entrinnen. 19 Und der König Zedekia sprach zu Jeremia: Ich fürchte mich vor den Juden, die zu den Chaldäern übergelaufen sind, daß man mich in ihre Hand liefere und sie mich mißhandeln. 20 Und Jeremia sprach: Man wird dich nicht überliefern; höre doch auf die Stimme Jehovas nach dem, was ich zu dir rede, so wird es dir wohlgehen, und deine Seele wird leben. 21 Wenn du dich aber weigerst hinauszugehen, so ist dies das Wort, welches Jehova mich hat sehen lassen: 22 Siehe, alle Weiber, die im Hause des Königs von Juda übriggeblieben sind, werden hinausgeführt werden zu den Fürsten des Königs von Babel; und sie werden sprechen: "Deine Freunde haben dich betrogen und überwältigt; deine Füße sanken ein in den Sumpf: sie wichen zurück". (Jeremia 6.14) 23 Und alle deine Weiber und deine Söhne wird man zu den Chaldäern hinausführen; und du, du wirst ihrer Hand nicht entrinnen, sondern wirst von der Hand des Königs von Babel ergriffen werden, und du wirst diese Stadt mit Feuer verbrennen. - (Jeremia 32.4) (Jeremia 34.3) 24 Und Zedekia sprach zu Jeremia: Niemand soll um diese Worte wissen, damit du nicht sterbest! 25 Und wenn die Fürsten hören, daß ich mit dir geredet habe, und zu dir kommen und zu dir sprechen: Berichte uns doch, was du zu dem König geredet hast, verhehle es uns nicht, daß wir dich nicht töten; und was hat der König zu dir geredet? 26 so sollst du ihnen sagen: Ich legte mein Flehen vor dem König nieder, daß er mich nicht in das Haus Jonathans zurückbrächte, um daselbst zu sterben. - 27 Und alle Fürsten kamen zu Jeremia und fragten ihn; und er berichtete ihnen nach allen jenen Worten, welche der König geboten hatte. Und sie wandten sich schweigend von ihm ab, denn die Sache war nicht ruchbar geworden. 28 Und Jeremia blieb im Gefängnishofe bis zu dem Tage, da Jerusalem eingenommen wurde. (Jeremia 37.21)

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4. Mose - Kapitel 19

Die junge rote Kuh. Das Reinigungswasser

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Dies ist eine Gesetzesbestimmung, die der HERR geboten hat, indem er sprach: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen eine tadellose Kuh, an der kein Mangel und auf die noch kein Joch gekommen ist, und gebt sie dem Priester Eleasar, (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 der soll sie vor das Lager hinausführen und daselbst vor seinen Augen schächten lassen. 4 Darnach soll Eleasar, der Priester, mit seinem Finger von ihrem Blute nehmen und von ihrem Blut siebenmal gegen die Stiftshütte sprengen, (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 und die Kuh soll er vor seinen Augen verbrennen lassen; ihre Haut und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist soll er verbrennen lassen. 6 Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es auf die brennende Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden und darnach ins Lager gehen; und der Priester soll unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Gleicherweise soll der, welcher sie verbrannt hat, seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib mit Wasser baden und unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh sammeln und außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie daselbst für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werde für das Reinigungswasser; denn es ist ein Sündopfer. 10 Und der, welcher die Asche von der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. 11 Es soll aber dies eine ewig gültige Satzung sein für die Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen: Wer einen Leichnam anrührt von irgend einem Menschen, der bleibt unrein sieben Tage lang. 12 Ein solcher soll sich mit demselben Wasser am dritten und am siebenten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber am dritten und am siebenten Tag nicht entsündigt, so wird er nicht rein. 13 Wenn aber jemand den Leichnam eines Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, eine solche Seele soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über sie gesprengt worden ist; und sie bleibt unrein, ihre Unreinigkeit ist noch an ihr. (3. Mose 15.31) 14 Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Wer in das Zelt geht, und alles, was im Zelte ist, soll sieben Tage lang unrein sein. 15 Und alle offenen Geschirre, worüber kein Deckel gebunden ist, sind unrein. 16 Auch wer auf dem Felde einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein. 17 So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche dieses verbrannten Sündopfers nehmen und lebendiges Wasser darüber tun in ein Geschirr. 18 Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und das Zelt besprengen und alle Geschirre und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der ein Totengebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt hat. 19 Und der Reine soll den Unreinen besprengen am dritten Tag und am siebenten Tage; so wird er ihn am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein sein. 20 Ist aber jemand unrein und will sich nicht entsündigen lassen, dessen Seele soll aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt, er ist nicht mit Reinigungswasser besprengt, darum ist er unrein. 21 Und das soll ihnen eine ewig gültige Satzung sein. Derjenige aber, welcher mit dem Reinigungswasser besprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Reinigungswasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend. 22 Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, die soll unrein sein bis an den Abend.