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Jeremia - Kapitel 38

Anschlag auf Jeremia und seine Rettung

1 Und Schephatja, der Sohn Mattans, und Gedalja, der Sohn Paschchurs, und Jukal, der Sohn Schelemjas, und Paschchur, der Sohn Malkijas, hörten die Worte, welche Jeremia zu allem Volke redete, indem er sprach: (Jeremia 21.1) 2 So spricht Jehova: Wer in dieser Stadt bleibt, wird sterben durch das Schwert, durch den Hunger und durch die Pest; wer aber zu den Chaldäern hinausgeht, wird leben, und seine Seele wird ihm zur Beute sein, daß er lebe. (Jeremia 21.9) 3 So spricht Jehova: Diese Stadt wird gewißlich in die Hand des Heeres des Königs von Babel gegeben werden, und er wird sie einnehmen. 4 Und die Fürsten sprachen zu dem König: Möge doch dieser Mann getötet werden! da er ja nur die Hände der Kriegsleute schlaff macht, die in dieser Stadt übriggeblieben sind, und die Hände des ganzen Volkes, indem er nach allen diesen Worten zu ihnen redet; denn dieser Mann sucht nicht den Frieden, sondern das Unglück dieses Volkes. (Amos 7.10) 5 Und der König Zedekia sprach: Siehe, er ist in eurer Hand, denn der König vermag nichts neben euch. 6 Da nahmen sie Jeremia und warfen ihn in die Grube Malkijas, des Königssohnes, welche im Gefängnishofe war, und sie ließen Jeremia mit Stricken hinab; und in der Grube war kein Wasser, sondern Schlamm, und Jeremia sank in den Schlamm. 7 Und Ebedmelech, der Äthiopier, ein Eunuch, der im Hause des Königs war, hörte, daß sie Jeremia in die Grube getan hatten; der König aber saß im Tore Benjamin. (Jeremia 39.16) 8 Und Ebedmelech ging aus dem Hause des Königs hinaus und redete zum König und sprach: 9 Mein Herr König, diese Männer haben übel gehandelt in allem, was sie dem Propheten Jeremia getan, den sie in die Grube geworfen haben; er muß ja da, wo er ist, vor Hunger sterben, denn es ist kein Brot mehr in der Stadt. 10 Und der König gebot Ebedmelech, dem Äthiopier, und sprach: Nimm von hier dreißig Männer unter deine Hand und hole den Propheten Jeremia aus der Grube herauf, bevor er stirbt. 11 Und Ebedmelech nahm die Männer unter seine Hand und ging in das Haus des Königs, unter die Schatzkammer, und er nahm von dort zerrissene Lappen und abgetragene Lumpen, und er ließ sie an Stricken zu Jeremia in die Grube hinab. 12 Und Ebedmelech, der Äthiopier, sprach zu Jeremia: Lege doch diese zerrissenen Lappen und abgetragenen Lumpen unter die Achseln deiner Arme, unter die Stricke. Und Jeremia tat also. 13 Und sie zogen Jeremia an den Stricken empor und holten ihn aus der Grube herauf; und Jeremia blieb im Gefängnishof.

Erneute heimliche Befragung Jeremias durch den König Zedekia

14 Und der König Zedekia sandte hin und ließ den Propheten Jeremia zu sich holen in den dritten Eingang, der im Hause Jehovas war. Und der König sprach zu Jeremia: Ich will dich um ein Wort fragen, verhehle mir nichts. 15 Und Jeremia sprach zu Zedekia: Wenn ich es dir kundtue, wirst du mich nicht sicherlich töten? und wenn ich dir einen Rat erteile, wirst du nicht auf mich hören. 16 Da schwur der König Zedekia dem Jeremia insgeheim und sprach: So wahr Jehova lebt, der uns diese Seele gemacht hat, wenn ich dich töten, oder wenn ich dich in die Hand dieser Männer geben werde, die nach deinem Leben trachten! (Jeremia 38.4-5) 17 Und Jeremia sprach zu Zedekia: So spricht Jehova, der Gott der Heerscharen, der Gott Israels: Wenn du zu den Fürsten des Königs von Babel hinausgehst, so wird deine Seele am Leben bleiben, und diese Stadt wird nicht mit Feuer verbrannt werden; und du wirst am Leben bleiben, du und dein Haus. 18 Wenn du aber nicht zu den Fürsten des Königs von Babel hinausgehst, so wird diese Stadt in die Hand der Chaldäer gegeben werden, und sie werden sie mit Feuer verbrennen; und du, du wirst ihrer Hand nicht entrinnen. 19 Und der König Zedekia sprach zu Jeremia: Ich fürchte mich vor den Juden, die zu den Chaldäern übergelaufen sind, daß man mich in ihre Hand liefere und sie mich mißhandeln. 20 Und Jeremia sprach: Man wird dich nicht überliefern; höre doch auf die Stimme Jehovas nach dem, was ich zu dir rede, so wird es dir wohlgehen, und deine Seele wird leben. 21 Wenn du dich aber weigerst hinauszugehen, so ist dies das Wort, welches Jehova mich hat sehen lassen: 22 Siehe, alle Weiber, die im Hause des Königs von Juda übriggeblieben sind, werden hinausgeführt werden zu den Fürsten des Königs von Babel; und sie werden sprechen: "Deine Freunde haben dich betrogen und überwältigt; deine Füße sanken ein in den Sumpf: sie wichen zurück". (Jeremia 6.14) 23 Und alle deine Weiber und deine Söhne wird man zu den Chaldäern hinausführen; und du, du wirst ihrer Hand nicht entrinnen, sondern wirst von der Hand des Königs von Babel ergriffen werden, und du wirst diese Stadt mit Feuer verbrennen. - (Jeremia 32.4) (Jeremia 34.3) 24 Und Zedekia sprach zu Jeremia: Niemand soll um diese Worte wissen, damit du nicht sterbest! 25 Und wenn die Fürsten hören, daß ich mit dir geredet habe, und zu dir kommen und zu dir sprechen: Berichte uns doch, was du zu dem König geredet hast, verhehle es uns nicht, daß wir dich nicht töten; und was hat der König zu dir geredet? 26 so sollst du ihnen sagen: Ich legte mein Flehen vor dem König nieder, daß er mich nicht in das Haus Jonathans zurückbrächte, um daselbst zu sterben. - 27 Und alle Fürsten kamen zu Jeremia und fragten ihn; und er berichtete ihnen nach allen jenen Worten, welche der König geboten hatte. Und sie wandten sich schweigend von ihm ab, denn die Sache war nicht ruchbar geworden. 28 Und Jeremia blieb im Gefängnishofe bis zu dem Tage, da Jerusalem eingenommen wurde. (Jeremia 37.21)

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)