Erneute Ankündigung der Zerstörung Jerusalems - Jeremias Verhaftung und heimliche Befragung durch den König Zedekia
1Und Zedekia, der Sohn Josias, welchen Nebukadrezar, der König von Babel, zum König gemacht hatte im Lande Juda, regierte als König an der Stelle Konjas, des Sohnes Jojakims.(2. Könige 24.17)2Und weder er, noch seine Knechte, noch das Volk des Landes hörten auf die Worte Jehovas, welche er durch Jeremia, den Propheten, geredet hatte.3Und der König Zedekia sandte Jehukal, den Sohn Schelemjas, und Zephanja, den Sohn Maasejas, den Priester, zu dem Propheten Jeremia und ließ ihm sagen: Bete doch für uns zu Jehova, unserem Gott!(Jesaja 37.4)(Jeremia 42.2)4Und Jeremia ging ein und aus inmitten des Volkes, und man hatte ihn noch nicht ins Gefängnis gesetzt.5Und das Heer des Pharao war aus Ägypten ausgezogen; und die Chaldäer, welche Jerusalem belagerten, hatten die Kunde von ihnen vernommen und waren von Jerusalem abgezogen.6Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia, dem Propheten, also:7So spricht Jehova, der Gott Israels: Also sollt ihr dem König von Juda sagen, der euch zu mir gesandt hat, um mich zu befragen: Siehe, das Heer des Pharao, welches euch zu Hilfe ausgezogen ist, wird in sein Land Ägypten zurückkehren.8Und die Chaldäer werden wiederkommen und gegen diese Stadt streiten, und sie werden sie einnehmen und mit Feuer verbrennen.9So spricht Jehova: Täuschet euch nicht selbst, daß ihr sprechet: Die Chaldäer werden gewißlich von uns wegziehen; denn sie werden nicht wegziehen.10Denn wenn ihr auch das ganze Heer der Chaldäer schlüget, die wider euch streiten, und es blieben unter ihnen nur einige durchbohrte Männer übrig, so würden diese ein jeder in seinem Zelte aufstehen und diese Stadt mit Feuer verbrennen.11Und es geschah, als das Heer der Chaldäer von Jerusalem abgezogen war vor dem Heere des Pharao,12da ging Jeremia aus Jerusalem hinaus, um in das Land Benjamin unter das Volk zu gehen, um seinen Anteil von dort zu holen.(Jeremia 32.9)13Und als er im Tore Benjamin war, wo ein Befehlshaber der Wache stand, namens Jerija, der Sohn Schelemjas, der Sohnes Hananjas, ergriff dieser den Propheten Jeremia und sprach: Du willst zu den Chaldäern überlaufen.14Und Jeremia sprach: Eine Lüge! ich will nicht zu den Chaldäern überlaufen. Aber er hörte nicht auf ihn, und Jerija nahm Jeremia fest und brachte ihn zu den Fürsten.15Und die Fürsten gerieten in Zorn über Jeremia und schlugen ihn, und sie setzten ihn in Gewahrsam im Hause Jonathans, des Schreibers; denn dieses hatten sie zum Gefängnis gemacht.(Jeremia 20.2)16Als Jeremia in den Kerker, und zwar in die Gewölbe, gekommen war, und Jeremia viele Tage dort gesessen hatte,17da sandte der König Zedekia hin und ließ ihn holen. Und der König fragte ihn in seinem Hause insgeheim und sprach: Ist ein Wort da von seiten Jehovas? Und Jeremia sprach: Es ist eines da, nämlich: Du wirst in die Hand des Königs von Babel gegeben werden.(Jeremia 34.21)18Und Jeremia sprach zu dem König Zedekia: Was habe ich an dir, oder an deinen Knechten, oder an diesem Volke gesündigt, daß ihr mich ins Gefängnis gesetzt habt?19Wo sind denn eure Propheten, die euch geweissagt und gesagt haben: Der König von Babel wird nicht über euch noch über dieses Land kommen?20Und nun höre doch, mein Herr König: Laß doch mein Flehen vor dich kommen und bringe mich nicht in das Haus Jonathans, des Schreibers, zurück, damit ich nicht daselbst sterbe.21Da gebot der König Zedekia, und man versetzte Jeremia in den Gefängnishof; und man gab ihm täglich einen Laib Brot aus der Bäckerstraße, bis alles Brot in der Stadt aufgezehrt war. So blieb Jeremia im Gefängnishofe.(Jeremia 32.2)
Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.