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Jeremia - Kapitel 36

Niederschrift der Reden Jeremias, deren Verlesung, Verbrennung und erneute Niederschrift

1 Und es geschah im vierten Jahre Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs von Juda, da geschah dieses Wort von seiten Jehovas zu Jeremia also: (Jeremia 25.1) 2 Nimm dir eine Buchrolle und schreibe darauf alle die Worte, welche ich zu dir geredet habe über Israel und über Juda und über alle Nationen, von dem Tage an, da ich zu dir geredet habe, von den Tagen Josias an bis auf diesen Tag. 3 Vielleicht wird das Haus Juda auf all das Böse hören, welches ich ihnen zu tun gedenke, damit sie umkehren, ein jeder von seinem bösen Wege, und ich ihre Missetat und ihre Sünde vergebe. - (Jeremia 26.3) 4 Und Jeremia rief Baruk, den Sohn Nerijas; und Baruk schrieb aus dem Munde Jeremias auf eine Buchrolle alle die Worte Jehovas, welche er zu ihm geredet hatte. (Jeremia 32.12) 5 Und Jeremia gebot Baruk und sprach: Ich bin verhindert, ich kann nicht in das Haus Jehovas gehen; 6 so geh du hin und lies aus der Rolle, was du aus meinem Munde aufgeschrieben hast, die Worte Jehovas, vor den Ohren des Volkes im Hause Jehovas am Tage des Fastens; und du sollst sie auch vor den Ohren aller Juden lesen, die aus ihren Städten kommen. 7 Vielleicht wird ihr Flehen vor Jehova kommen, so daß sie umkehren, ein jeder von seinem bösen Wege; denn groß ist der Zorn und der Grimm, den Jehova über dieses Volk ausgesprochen hat. (Jeremia 36.3) 8 Und Baruk, der Sohn Nerijas, tat nach allem, was der Prophet Jeremia ihm geboten hatte, indem er aus dem Buche die Worte Jehovas im Hause Jehovas vorlas. 9 Und es geschah im fünften Jahre Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs von Juda, im neunten Monat, da rief man allem Volke in Jerusalem und allem Volke, das aus den Städten Judas nach Jerusalem kam, ein Fasten aus vor Jehova. 10 Und Baruk las aus dem Buche die Worte Jeremias im Hause Jehovas, in der Zelle Gemarjas, des Sohnes Schaphans, des Schreibers, im oberen Vorhof, im Eingang des neuen Tores des Hauses Jehovas, vor den Ohren des ganzen Volkes. 11 Und Mikaja, der Sohn Gemarjas, des Sohnes Schaphans, hörte alle Worte Jehovas aus dem Buche, 12 und er ging zum Hause des Königs hinab in das Gemach des Schreibers; und siehe, daselbst saßen alle Fürsten: Elischama, der Schreiber, und Delaja, der Sohn Schemajas, und Elnathan, der Sohn Akbors, und Gemarja, der Sohn Schaphans, und Zedekia, der Sohn Hananjas, und alle Fürsten. 13 Und Mikaja berichtete ihnen alle die Worte, die er gehört hatte, als Baruk vor den Ohren des Volkes aus dem Buche las. 14 Da sandten alle Fürsten Jehudi, den Sohn Nethanjas, des Sohnes Schelemjas, des Sohnes Kuschis, zu Baruk und ließen ihm sagen: Die Rolle, aus welcher du vor den Ohren des Volkes gelesen hast, nimm sie in deine Hand und komm! Und Baruk, der Sohn Nerijas, nahm die Rolle in seine Hand und kam zu ihnen. 15 Und sie sprachen zu ihm: Setze dich doch und lies sie vor unseren Ohren. Und Baruk las vor ihren Ohren. 16 Und es geschah, als sie alle die Worte hörten, sahen sie einander erschrocken an und sprachen zu Baruk: Wir müssen dem König alle diese Worte berichten. 17 Und sie fragten Baruk und sprachen: Teile uns doch mit, wie du alle diese Worte aus seinem Munde aufgeschrieben hast. 18 Und Baruk sprach zu ihnen: Aus seinem Munde sagte er mir alle diese Worte vor, und ich schrieb sie mit Tinte in das Buch. 19 Und die Fürsten sprachen zu Baruk: Geh, verbirg dich, du und Jeremia, daß niemand wisse, wo ihr seid. - 20 Und sie gingen zu dem König in den Hof; die Rolle aber hatten sie in dem Gemach Elischamas, des Schreibers, niedergelegt; und sie berichteten alle die Worte vor den Ohren des Königs. 21 Da sandte der König den Jehudi, um die Rolle zu holen; und er holte sie aus dem Gemach Elischamas, des Schreibers; und Jehudi las sie vor den Ohren des Königs und vor den Ohren aller Fürsten, die um den König standen. 22 Der König aber saß im Winterhause, im neunten Monat, und der Kohlentopf war vor ihm angezündet. 23 Und es geschah, sooft Jehudi drei oder vier Spalten vorgelesen hatte, zerschnitt sie der König mit dem Schreibermesser und warf sie in das Feuer, das im Kohlentopf war, bis die ganze Rolle in dem Feuer des Kohlentopfes vernichtet war. 24 Und der König und alle seine Knechte, welche alle diese Worte hörten, erschraken nicht und zerrissen nicht ihre Kleider. (2. Könige 22.11) 25 Und obwohl Elnathan und Delaja und Gemarja den König angingen, daß er die Rolle nicht verbrennen möchte, hörte er doch nicht auf sie. 26 Und der König gebot Jerachmeel, dem Königssohne, und Seraja, dem Sohne Asriels, und Schelemja, dem Sohne Abdeels, Baruk, den Schreiber, und Jeremia, den Propheten, zu greifen; aber Jehova hatte sie verborgen. 27 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia, nachdem der König die Rolle und die Worte, welche Baruk aus dem Munde Jeremias aufgeschrieben, verbrannt hatte, also: (Jeremia 36.4) 28 Nimm dir wieder eine andere Rolle und schreibe darauf alle die vorigen Worte, die auf der vorigen Rolle waren, welche Jojakim, der König von Juda, verbrannt hat. 29 Und über Jojakim, den König von Juda, sollst du sprechen: So spricht Jehova: Du hast diese Rolle verbrannt, indem du sprachst: "Warum hast du darauf geschrieben: Der König von Babel wird gewißlich kommen und dieses Land verderben und Menschen und Vieh daraus vertilgen?" (Jeremia 7.20) (Jeremia 9.9) (Jeremia 25.9-11) 30 Darum spricht Jehova also über Jojakim, den König von Juda: Er wird niemand haben, der auf dem Throne Davids sitze; und sein Leichnam wird hingeworfen sein der Hitze bei Tage und der Kälte bei Nacht. (Jeremia 22.19) 31 Und ich will an ihm und an seinem Samen und an seinen Knechten ihre Missetat heimsuchen, und will über sie und über die Bewohner von Jerusalem und über die Männer von Juda all das Unglück bringen, welches ich über sie geredet habe; aber sie haben nicht gehört. - 32 Und Jeremia nahm eine andere Rolle und gab sie Baruk, dem Sohne Nerijas, dem Schreiber. Und er schrieb darauf aus dem Munde Jeremias alle Worte des Buches, welche Jojakim, der König von Juda, im Feuer verbrannt hatte. Und es wurden noch viele Worte gleichen Inhalts hinzugefügt.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.