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Jeremia - Kapitel 35

Die Treue der Rechabiter im Gegensatz zur Untreue Judas

1 Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah in den Tagen Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs von Juda, also: 2 Geh zum Hause der Rekabiter und rede mit ihnen, und bringe sie in das Haus Jehovas in eine der Zellen, und gib ihnen Wein zu trinken. (1. Chronik 2.55) 3 Und ich nahm Jaasanja, den Sohn Jeremias, des Sohnes Chabazinjas, und seine Brüder und alle seine Söhne und das ganze Haus der Rekabiter, 4 und ich brachte sie in das Haus Jehovas, in die Zelle der Söhne Chanans, des Sohnes Jigdaljas, des Mannes Gottes, neben der Zelle der Fürsten, welche oberhalb der Zelle Maasejas war, des Sohnes Schallums, des Hüters der Schwelle. 5 Und ich setzte den Söhnen des Hauses der Rekabiter Kelche, mit Wein gefüllt, und Becher vor und sprach zu ihnen: Trinket Wein! 6 Aber sie sprachen: Wir trinken keinen Wein; denn Jonadab, der Sohn Rekabs, unser Vater, hat uns geboten und gesagt: Ihr sollt keinen Wein trinken, weder ihr noch eure Kinder, ewiglich; (2. Könige 10.15) (2. Könige 10.23) 7 und ihr sollt kein Haus bauen und keinen Samen säen und keinen Weinberg pflanzen, noch sie besitzen; sondern in Zelten sollt ihr wohnen alle eure Tage, auf daß ihr viele Tage lebet auf dem Erdboden, wo ihr euch aufhaltet. 8 Und wir haben der Stimme Jonadabs, des Sohnes Rekabs, unseres Vaters, gehorcht nach allem, was er uns geboten hat: keinen Wein zu trinken alle unsere Tage, weder wir, noch unsere Weiber, noch unsere Söhne, noch unsere Töchter, 9 und keine Häuser zu unserer Wohnung zu bauen; und wir besitzen weder Weinberg, noch Feld, noch Saat; 10 und wir haben in Zelten gewohnt, und haben gehorcht und getan nach allem, was unser Vater Jonadab uns geboten hat. 11 Und es geschah, als Nebukadrezar, der König von Babel, nach diesem Lande heraufzog, da sprachen wir: Kommt und laßt uns nach Jerusalem ziehen vor dem Heere der Chaldäer und vor dem Heere der Syrer; und so wohnen wir in Jerusalem. 12 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia also: 13 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Geh und sprich zu den Männern von Juda und zu den Bewohnern von Jerusalem: Werdet ihr keine Zucht annehmen, um auf meine Worte zu hören? spricht Jehova. 14 Die Worte Jonadabs, des Sohnes Rekabs, die er seinen Kindern geboten hat, keinen Wein zu trinken, sind gehalten worden, und bis auf diesen Tag trinken sie keinen Wein; denn sie haben dem Gebot ihres Vaters gehorcht. Und ich habe zu euch geredet, früh mich aufmachend und redend; aber ihr habt nicht auf mich gehört. 15 Und ich habe alle meine Knechte, die Propheten, zu euch gesandt, früh mich aufmachend und sendend, und habe gesprochen: Kehret doch um, ein jeder von seinem bösen Wege, und machet eure Handlungen gut, und wandelt nicht anderen Göttern nach, um ihnen zu dienen, so sollt ihr in dem Lande wohnen, das ich euch und euren Vätern gegeben habe; aber ihr habt eurer Ohr nicht geneigt und nicht auf mich gehört. (Jeremia 25.4-7) 16 Ja, die Kinder Jonadabs, des Sohnes Rekabs, haben das Gebot ihres Vaters gehalten, welches er ihnen geboten hat; aber dieses Volk hat nicht auf mich gehört. 17 Darum spricht Jehova, der Gott der Heerscharen, der Gott Israels, also: Siehe, ich bringe über Juda und über alle Bewohner von Jerusalem all das Unglück, welches ich über sie geredet habe, weil ich zu ihnen geredet und sie nicht gehört, und ich ihnen zugerufen und sie nicht geantwortet haben. (Jeremia 7.13) 18 Und Jeremia sprach zu dem Hause der Rekabiter: So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Weil ihr dem Gebot Jonadabs, eures Vaters, gehorcht und alle seine Gebote bewahrt, und getan habt nach allem, was er euch geboten hat, 19 darum spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, also: Es soll Jonadab, dem Sohne Rekabs, nicht an einem Manne fehlen, der vor mir stehe, alle Tage.

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)