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Jeremia - Kapitel 34

Ankündigung des Schicksals des Königs Zedekia

1 Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah, als Nebukadnezar, der König von Babel, und sein ganzes Heer und alle Königreiche der Erde, die unter der Herrschaft seiner Hand waren, und alle Völker wider Jerusalem und wider alle seine Städte stritten: 2 So spricht Jehova, der Gott Israels: Geh und sprich zu Zedekia, dem König von Juda, und sage ihm: So spricht Jehova: Siehe, ich gebe diese Stadt in die Hand des Königs von Babel, daß er sie mit Feuer verbrenne. 3 Und du, du wirst seiner Hand nicht entrinnen, sondern gewißlich ergriffen und in seine Hand gegeben werden; und deine Augen werden die Augen des Königs von Babel sehen, und sein Mund wird mit deinem Munde reden, und du wirst nach Babel kommen. (Jeremia 32.4) 4 Doch höre das Wort Jehovas, Zedekia, König von Juda! So spricht Jehova über dich: Du wirst nicht durch das Schwert sterben; (Jeremia 52.11) 5 in Frieden wirst du sterben, und gleich den Bränden deiner Väter, der früheren Könige, die vor dir gewesen sind, also wird man dir einen Brand machen, und man wird über dich klagen: "Wehe, Herr!" denn ich habe das Wort geredet, spricht Jehova. - (2. Chronik 16.14) (Jeremia 22.18) 6 Und Jeremia, der Prophet, redete zu Zedekia, dem König von Juda, alle diese Worte in Jerusalem, 7 während das Heer des Königs von Babel wider Jerusalem und wider alle übriggebliebenen Städte Judas stritt, wider Lachis und wider Aseka; denn diese waren als feste Städte unter den Städten Judas übriggeblieben. (2. Könige 25.1)

Treubruch an freigelassenen Sklaven in Jerusalem und Gerichtsankündigung

8 Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah, nachdem der König Zedekia einen Bund mit dem ganzen Volke, das zu Jerusalem war, gemacht hatte, um ihnen Freiheit auszurufen, (Jeremia 34.14) 9 damit ein jeder seinen Knecht und ein jeder seine Magd, den Hebräer und die Hebräerin, frei entließe, so daß niemand mehr einen Juden, seinen Bruder, zum Dienst anhielte. 10 Und es gehorchten alle Fürsten und das ganze Volk, welches den Bund eingegangen war, daß ein jeder seinen Knecht und ein jeder seine Magd frei entließe, ohne sie ferner zum Dienst anzuhalten; sie gehorchten und entließen sie. 11 Aber nachher wandten sie sich um und ließen die Knechte und Mägde wiederkommen, welche sie frei entlassen hatten, und unterjochten sie zu Knechten und zu Mägden. - 12 Und das Wort Jehovas geschah von seiten Jehovas zu Jeremia also: 13 So spricht Jehova, der Gott Israels: Ich habe einen Bund mit euren Vätern gemacht an dem Tage, da ich sie aus dem Lande Ägypten, aus dem Hause der Knechtschaft, herausführte, und habe gesprochen: 14 Am Ende von sieben Jahren sollt ihr ein jeder seinen Bruder entlassen, den Hebräer, der sich dir verkauft hat; er soll dir sechs Jahre dienen, und dann sollst du ihn frei von dir entlassen. Aber eure Väter hörten nicht auf mich und neigten ihr Ohr nicht. (2. Mose 21.2) (5. Mose 15.12) 15 Und ihr seid heute zwar umgekehrt und habt getan, was recht ist in meinen Augen, daß ein jeder seinem Nächsten Freiheit ausrief; und ihr habt einen Bund vor mir gemacht in dem Hause, welches nach meinem Namen genannt ist; 16 aber ihr habt euch wieder umgewandt und meinen Namen entweiht, und habt ein jeder seinen Knecht und ein jeder seine Magd wiederkommen lassen, die ihr nach ihrem Belieben frei entlassen hattet; und ihr habt sie unterjocht, daß sie euch zu Knechten und zu Mägden seien. 17 Darum spricht Jehova also: Ihr habt nicht auf mich gehört, Freiheit auszurufen, ein jeder seinem Bruder und ein jeder seinem Nächsten; siehe, so rufe ich euch Freiheit aus, spricht Jehova, für das Schwert, für die Pest und für den Hunger, und gebe euch zur Mißhandlung hin allen Königreichen der Erde. 18 Und ich will die Männer, welche meinen Bund übertreten haben, welche die Worte des Bundes nicht gehalten, den sie vor mir gemacht haben, wie das Kalb machen, das sie entzweigeschnitten und zwischen dessen Stücken sie hindurchgegangen sind: (1. Mose 15.10) (1. Mose 15.17) 19 Die Fürsten von Juda und die Fürsten von Jerusalem, die Kämmerer und die Priester und alles Volk des Landes, welche zwischen den Stücken des Kalbes hindurchgegangen sind, 20 die will ich in die Hand ihrer Feinde geben und in die Hand derer, welche nach ihrem Leben trachten; und ihre Leichname sollen dem Gevögel des Himmels und den Tieren der Erde zur Speise dienen. (Jeremia 7.33) 21 Und Zedekia, den König von Juda, und seine Fürsten werde ich in die Hand ihrer Feinde geben und in die Hand derer, welche nach ihrem Leben trachten, und in die Hand des Heeres des Königs von Babel, das von euch abgezogen ist. 22 Siehe, ich gebiete, spricht Jehova, und bringe sie zu dieser Stadt zurück, damit sie wider dieselbe streiten und sie einnehmen und sie mit Feuer verbrennen; und ich werde die Städte Judas zur Wüste machen, ohne Bewohner. (Jeremia 37.8)

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.