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Jeremia - Kapitel 34

Ankündigung des Schicksals des Königs Zedekia

1 Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah, als Nebukadnezar, der König von Babel, und sein ganzes Heer und alle Königreiche der Erde, die unter der Herrschaft seiner Hand waren, und alle Völker wider Jerusalem und wider alle seine Städte stritten: 2 So spricht Jehova, der Gott Israels: Geh und sprich zu Zedekia, dem König von Juda, und sage ihm: So spricht Jehova: Siehe, ich gebe diese Stadt in die Hand des Königs von Babel, daß er sie mit Feuer verbrenne. 3 Und du, du wirst seiner Hand nicht entrinnen, sondern gewißlich ergriffen und in seine Hand gegeben werden; und deine Augen werden die Augen des Königs von Babel sehen, und sein Mund wird mit deinem Munde reden, und du wirst nach Babel kommen. (Jeremia 32.4) 4 Doch höre das Wort Jehovas, Zedekia, König von Juda! So spricht Jehova über dich: Du wirst nicht durch das Schwert sterben; (Jeremia 52.11) 5 in Frieden wirst du sterben, und gleich den Bränden deiner Väter, der früheren Könige, die vor dir gewesen sind, also wird man dir einen Brand machen, und man wird über dich klagen: "Wehe, Herr!" denn ich habe das Wort geredet, spricht Jehova. - (2. Chronik 16.14) (Jeremia 22.18) 6 Und Jeremia, der Prophet, redete zu Zedekia, dem König von Juda, alle diese Worte in Jerusalem, 7 während das Heer des Königs von Babel wider Jerusalem und wider alle übriggebliebenen Städte Judas stritt, wider Lachis und wider Aseka; denn diese waren als feste Städte unter den Städten Judas übriggeblieben. (2. Könige 25.1)

Treubruch an freigelassenen Sklaven in Jerusalem und Gerichtsankündigung

8 Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah, nachdem der König Zedekia einen Bund mit dem ganzen Volke, das zu Jerusalem war, gemacht hatte, um ihnen Freiheit auszurufen, (Jeremia 34.14) 9 damit ein jeder seinen Knecht und ein jeder seine Magd, den Hebräer und die Hebräerin, frei entließe, so daß niemand mehr einen Juden, seinen Bruder, zum Dienst anhielte. 10 Und es gehorchten alle Fürsten und das ganze Volk, welches den Bund eingegangen war, daß ein jeder seinen Knecht und ein jeder seine Magd frei entließe, ohne sie ferner zum Dienst anzuhalten; sie gehorchten und entließen sie. 11 Aber nachher wandten sie sich um und ließen die Knechte und Mägde wiederkommen, welche sie frei entlassen hatten, und unterjochten sie zu Knechten und zu Mägden. - 12 Und das Wort Jehovas geschah von seiten Jehovas zu Jeremia also: 13 So spricht Jehova, der Gott Israels: Ich habe einen Bund mit euren Vätern gemacht an dem Tage, da ich sie aus dem Lande Ägypten, aus dem Hause der Knechtschaft, herausführte, und habe gesprochen: 14 Am Ende von sieben Jahren sollt ihr ein jeder seinen Bruder entlassen, den Hebräer, der sich dir verkauft hat; er soll dir sechs Jahre dienen, und dann sollst du ihn frei von dir entlassen. Aber eure Väter hörten nicht auf mich und neigten ihr Ohr nicht. (2. Mose 21.2) (5. Mose 15.12) 15 Und ihr seid heute zwar umgekehrt und habt getan, was recht ist in meinen Augen, daß ein jeder seinem Nächsten Freiheit ausrief; und ihr habt einen Bund vor mir gemacht in dem Hause, welches nach meinem Namen genannt ist; 16 aber ihr habt euch wieder umgewandt und meinen Namen entweiht, und habt ein jeder seinen Knecht und ein jeder seine Magd wiederkommen lassen, die ihr nach ihrem Belieben frei entlassen hattet; und ihr habt sie unterjocht, daß sie euch zu Knechten und zu Mägden seien. 17 Darum spricht Jehova also: Ihr habt nicht auf mich gehört, Freiheit auszurufen, ein jeder seinem Bruder und ein jeder seinem Nächsten; siehe, so rufe ich euch Freiheit aus, spricht Jehova, für das Schwert, für die Pest und für den Hunger, und gebe euch zur Mißhandlung hin allen Königreichen der Erde. 18 Und ich will die Männer, welche meinen Bund übertreten haben, welche die Worte des Bundes nicht gehalten, den sie vor mir gemacht haben, wie das Kalb machen, das sie entzweigeschnitten und zwischen dessen Stücken sie hindurchgegangen sind: (1. Mose 15.10) (1. Mose 15.17) 19 Die Fürsten von Juda und die Fürsten von Jerusalem, die Kämmerer und die Priester und alles Volk des Landes, welche zwischen den Stücken des Kalbes hindurchgegangen sind, 20 die will ich in die Hand ihrer Feinde geben und in die Hand derer, welche nach ihrem Leben trachten; und ihre Leichname sollen dem Gevögel des Himmels und den Tieren der Erde zur Speise dienen. (Jeremia 7.33) 21 Und Zedekia, den König von Juda, und seine Fürsten werde ich in die Hand ihrer Feinde geben und in die Hand derer, welche nach ihrem Leben trachten, und in die Hand des Heeres des Königs von Babel, das von euch abgezogen ist. 22 Siehe, ich gebiete, spricht Jehova, und bringe sie zu dieser Stadt zurück, damit sie wider dieselbe streiten und sie einnehmen und sie mit Feuer verbrennen; und ich werde die Städte Judas zur Wüste machen, ohne Bewohner. (Jeremia 37.8)

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3. Mose - Kapitel 4

Die Sündopfer

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wenn sich eine Seele aus Versehen versündigt gegen irgend eines der Gebote des HERRN, also daß sie etwas von dem tut, was man nicht tun soll, so gelte folgende Vorschrift : 3 Wenn der gesalbte Priester sündigt, sodaß er sich am Volk verschuldet, so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen jungen, tadellosen Farren dem HERRN zum Sündopfer darbringen; 4 und zwar soll er den Farren zur Tür der Stiftshütte bringen, vor den HERRN, und seine Hand stützen auf des Farren Haupt und ihn schächten vor dem HERRN. 5 Und der gesalbte Priester soll von dem Blut des Farren nehmen und es in die Stiftshütte bringen; 6 und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und von dem Blut siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs im Heiligtum sprengen, vor dem Angesicht des HERRN. (3. Mose 8.11) (3. Mose 14.7) 7 Auch soll der Priester von dem Blut auf die Hörner des wohlriechenden Räucheraltars tun, der in der Stitshütte ist vor dem HERRN; alles übrige Blut des Farren aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte ist. (2. Mose 30.1) (2. Mose 30.6) (2. Mose 40.6) 8 Und alles Fett des Sündopferfarren soll er von ihm ablösen, das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am Eingeweide hängt; 9 dazu die beiden Nieren, samt dem Fett daran, das an den Lenden ist, auch das, was über die Leber hervorragt; oberhalb der Nieren soll er es wegnehmen, gleich wie man es von dem Stier des Dankopfers abhebt; 10 und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar verbrennen. 11 Aber das Fell des Farren und all sein Fleisch samt seinem Kopf, seinen Schenkeln, seinen Eingeweiden und seinem Mist, (3. Mose 8.17) 12 kurz den ganzen Farren soll man hinaus vor das Lager führen, an einen reinen Ort, wohin man die Asche zu schütten pflegt, und ihn bei einem Holzfeuer verbrennen; am Aschenplatz soll er verbrannt werden. (3. Mose 6.4) (Hebräer 13.11) 13 Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israel vergeht, und es ist vor den Augen der Versammlung verborgen, daß sie etwas getan, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, sodaß sie sich verschuldet hat; (4. Mose 15.24) 14 sie kommt aber zur Erkenntnis der Sünde, die sie begangen hat wider dasselbe Gebot, so soll die Versammlung einen jungen Farren darbringen und ihn vor die Stiftshütte führen. (Römer 8.3) 15 Dann sollen die Ältesten der Gemeinde ihre Hände auf des Farren Haupt stützen vor dem HERRN, und man soll den Farren schächten vor dem HERRN. 16 Der gesalbte Priester aber soll von dem Blut des Farren in die Stiftshütte bringen, 17 und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und davon siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs sprengen vor dem HERRN; 18 und er soll von dem Blut auf die Hörner des Altars tun, der vor dem HERRN in der Stiftshütte steht; alles übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte steht. 19 Aber all sein Fett soll er von ihm ablösen und es auf dem Altar verbrennen. 20 Er soll diesen Farren behandeln, wie er den Farren des Sündopfers behandelt hat; ganz gleich soll auch dieser behandelt werden, und der Priester soll sie versühnen, und es soll ihr vergeben werden. 21 Und man soll den Farren hinaus vor das Lager schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersten Farren verbrannt hat. Er ist ein Sündopfer der Gemeinde. (3. Mose 4.11-12) 22 Kommt es aber vor, daß ein Fürst sündigt und aus Versehen irgend etwas tut, wovon der HERR, sein Gott, geboten, daß man es nicht tun soll, und sich also verschuldet, 23 man hält ihm aber seine Sünde vor, die er daran begangen hat, so soll er einen tadellosen Ziegenbock zum Opfer bringen 24 und soll seine Hand auf des Bockes Haupt stützen und ihn schächten an dem Ort, da man das Brandopfer zu schächten pflegt vor dem HERRN; es ist ein Sündopfer. 25 Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun; das übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen; 26 und all sein Fett soll er auf dem Altar verbrennen, gleich dem Fett des Dankopfers. Also soll der Priester ihm Sühne erwirken für seine Sünde, und es wird ihm vergeben werden. 27 Wenn aber jemand vom Landvolk aus Versehen sündigt, indem er etwas tut, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, und sich verschuldet, 28 man hält ihm aber seine Sünde vor, die er begangen hat, so soll er eine tadellose Ziege zum Opfer bringen für seine Sünde, die er begangen hat, 29 und er soll seine Hand auf des Sündopfers Haupt stützen und das Sündopfer schächten an der Stätte des Brandopfers. 30 Der Priester aber soll mit seinem Finger von dem Blut der Ziege nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun und alles übrige Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen. 31 Alles Fett aber soll er von ihr nehmen, wie das Fett von dem Dankopfer genommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen zum lieblichen Geruch dem HERRN. Also soll der Priester für ihn Sühne erwirken, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 3.14-15) 32 Will er aber ein Lamm darbringen zum Sündopfer, so soll es ein tadelloses Weibchen sein; 33 und er soll seine Hand stützen auf des Sündopfers Haupt und es schächten als Sündopfer an dem Ort, wo man das Brandopfer zu schächten pflegt. 34 Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun, alles übrige Blut aber an den Fuß des Altars gießen. 35 Und er soll alles Fett davon nehmen, wie das Fett von dem Lamm des Dankopfers genommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen, über den Feuerflammen des HERRN, und also soll er ihm Sühne erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, so wird ihm vergeben werden.