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Jeremia - Kapitel 33

Verheißung der Wiederherstellung Israels und eines ewigen Bundes mit dem Haus Juda und dem Haus Levi

1 Und das Wort Jehovas geschah zum zweiten Male zu Jeremia, als er noch im Gefängnishofe verhaftet war, also: (Jeremia 32.2) 2 So spricht Jehova, der es tut, Jehova, der es bildet, um es zu verwirklichen, Jehova ist sein Name: 3 Rufe zu mir, und ich will dir antworten und will dir große und unerreichbare Dinge kundtun, die du nicht weißt. 4 Denn so spricht Jehova, der Gott Israels, über die Häuser dieser Stadt und über die Häuser der Könige von Juda, welche abgebrochen werden wegen der Wälle und wegen des Schwertes; (Jesaja 22.10) 5 indem man kommt, um gegen die Chaldäer zu streiten und die Häuser mit den Leichnamen der Menschen zu füllen, welche ich in meinem Zorn und in meinem Grimm geschlagen, und um all deren Bosheit willen ich mein Angesicht vor dieser Stadt verborgen habe: 6 Siehe, ich will ihr einen Verband anlegen und Heilung bringen und sie heilen, und ich will ihnen eine Fülle von Frieden und Wahrheit offenbaren. 7 Und ich werde die Gefangenschaft Judas und die Gefangenschaft Israels wenden, und werde sie bauen wie im Anfang. (Jeremia 29.14) (Jeremia 30.3) 8 Und ich werde sie reinigen von all ihrer Ungerechtigkeit, womit sie gegen mich gesündigt haben; und ich werde alle ihre Missetaten vergeben, womit sie gegen mich gesündigt haben und womit sie von mir abgefallen sind. (Jeremia 31.34) 9 Und sie soll mir zum Freudennamen, zum Ruhm und zum Schmuck sein bei allen Nationen der Erde, welche all das Gute hören werden, das ich ihnen tue. Und sie werden zittern und beben über all das Gute und über all den Frieden, den ich ihr angedeihen lasse. - 10 So spricht Jehova: An diesem Orte, von dem ihr saget: "Er ist verödet, ohne Menschen und ohne Vieh", in den Städten Judas und auf den Straßen Jerusalems, die verwüstet sind, ohne Menschen und ohne Bewohner und ohne Vieh, wird wiederum gehört werden 11 die Stimme der Wonne und die Stimme der Freude, die Stimme des Bräutigams und die Stimme der Braut, die Stimme derer, welche sagen: Lobet Jehova der Heerscharen, denn Jehova ist gütig, denn seine Güte währt ewiglich! die Stimme derer, welche Lob in das Haus Jehovas bringen. Denn ich werde die Gefangenschaft des Landes wenden wie im Anfang, spricht Jehova. (Esra 3.11) (Psalm 106.1) (Jeremia 7.34) 12 So spricht Jehova der Heerscharen: An diesem Orte, der verödet ist, ohne Menschen und ohne Vieh, und in allen seinen Städten wird wiederum eine Wohnung sein für die Hirten, welche Herden lagern lassen. 13 In den Städten des Gebirges, in den Städten der Niederung und in den Städten des Südens, und im Lande Benjamin und in den Umgebungen von Jerusalem und in den Städten Judas werden wiederum die Herden unter den Händen des Zählers vorüberziehen, spricht Jehova. (Jeremia 32.44) 14 Siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da ich das gute Wort erfüllen werde, welches ich über das Haus Israel und über das Haus Juda geredet habe. 15 In jenen Tagen und zu jener Zeit werde ich dem David einen Sproß der Gerechtigkeit hervorsprossen lassen, und er wird Recht und Gerechtigkeit üben im Lande. (Jesaja 4.2) (Jeremia 23.5) 16 In jenen Tagen wird Juda gerettet werden und Jerusalem in Sicherheit wohnen; und dies wird der Name sein, mit welchem man es benennen wird: Jehova, unsere Gerechtigkeit. (5. Mose 33.28) (Jeremia 23.6) 17 Denn so spricht Jehova: Nie soll es dem David an einem Manne fehlen, der auf dem Throne des Hauses Israel sitze. (2. Samuel 7.12) (1. Könige 9.5) 18 Und den Priestern, den Leviten, soll es nie an einem Manne vor mir fehlen, der Brandopfer opfere und Speisopfer anzünde und Schlachtopfer zurichte alle Tage. - 19 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia also: 20 So spricht Jehova: Wenn ihr meinen Bund betreffs des Tages und meinen Bund betreffs der Nacht brechen könnt, so daß Tag und Nacht nicht mehr seien zu ihrer Zeit, (Jeremia 31.35-36) 21 so wird auch mein Bund mit meinem Knechte David gebrochen werden, daß er keinen Sohn habe, der auf seinem Throne König sei, und auch mit den Leviten, den Priestern, meinen Dienern. 22 Wie das Heer des Himmels nicht gezählt und der Sand des Meeres nicht gemessen werden kann, also werde ich den Samen Davids, meines Knechtes, und die Leviten mehren, die mir dienen. - (1. Mose 15.5) (1. Mose 22.17) 23 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia also: 24 Hast du nicht gesehen, was dieses Volk redet, indem es spricht: "Die zwei Geschlechter, welche Jehova erwählt hatte, die hat er verworfen"? Und so verachten sie mein Volk, so daß es vor ihnen keine Nation mehr ist. 25 So spricht Jehova: Wenn nicht mein Bund betreffs des Tages und der Nacht besteht, wenn ich nicht die Ordnungen des Himmels und der Erde festgesetzt habe, (Jeremia 33.20) 26 so werde ich auch den Samen Jakobs und Davids, meines Knechtes, verwerfen, daß ich nicht mehr von seinem Samen Herrscher nehme über den Samen Abrahams, Isaaks und Jakobs. Denn ich werde ihre Gefangenschaft wenden und mich ihrer erbarmen. (Jeremia 32.44)

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)