zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 32

Jeremias Kauf eines Feldes als Sinnbild für Gottes Heilshandeln

1 Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah im zehnten Jahre Zedekias, des Königs von Juda; dieses Jahr war das achtzehnte Jahr Nebukadnezars. 2 Und das Heer des Königs von Babel belagerte damals Jerusalem. Und der Prophet Jeremia war im Gefängnishofe eingesperrt, der im Hause des Königs von Juda ist; (2. Könige 25.1-2) 3 denn Zedekia, der König von Juda, hatte ihn eingesperrt und gesagt: "Warum weissagst du und sprichst: So spricht Jehova: Siehe, ich gebe diese Stadt in die Hand des Königs von Babel, daß er sie einnehme; (Jeremia 21.7) (Jeremia 27.6) 4 und Zedekia, der König von Juda, wird der Hand der Chaldäer nicht entrinnen, sondern gewißlich in die Hand des Königs von Babel gegeben werden; und sein Mund wird mit dessen Munde reden, und seine Augen werden dessen Augen sehen; 5 und er wird Zedekia nach Babel führen, und daselbst wird er sein, bis ich mich seiner annehme, spricht Jehova. Wenn ihr mit den Chaldäern streitet, so wird es euch nicht gelingen?" (Jeremia 52.11) 6 Und Jeremia sprach: Das Wort Jehovas ist zu mir geschehen also: 7 Siehe, Hanamel, der Sohn Schallums, deines Oheims, wird zu dir kommen und sagen: Kaufe dir mein Feld, das zu Anathoth ist; denn du hast das Lösungsrecht, um es zu kaufen. (3. Mose 25.25) (Rut 4.3-4) 8 Und Hanamel, der Sohn meines Oheims, kam zu mir, nach dem Worte Jehovas, in den Gefängnishof und sprach zu mir: Kaufe doch mein Feld, das zu Anathoth im Lande Benjamin ist, denn du hast das Erbrecht, und du hast die Lösung; kaufe es dir. Und ich erkannte, daß es das Wort Jehovas war. 9 Und ich kaufte von Hanamel, dem Sohne meines Oheims, das Feld, das zu Anathoth ist, und wog ihm das Geld dar: siebzehn Sekel Silber. 10 Und ich schrieb einen Kaufbrief und versiegelte ihn und nahm Zeugen, und ich wog das Geld auf der Waage dar. 11 Und ich nahm den Kaufbrief, den versiegelten: die Festsetzung und die Bestimmungen, und auch den offenen; 12 und ich gab den Kaufbrief Baruk, dem Sohne Nerijas, des Sohnes Machsejas, vor den Augen Hanamels, meines Vetters, und vor den Augen der Zeugen, welche den Kaufbrief unterschrieben hatten, vor den Augen aller Juden, die im Gefängnishofe saßen. 13 Und ich befahl Baruk vor ihren Augen und sprach: 14 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Nimm diese Briefe, diesen Kaufbrief, sowohl den versiegelten als auch diesen offenen Brief, und lege sie in ein irdenes Gefäß, auf daß sie viele Tage erhalten bleiben. 15 Denn so spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Es werden wiederum Häuser und Felder und Weinberge in diesem Lande gekauft werden. 16 Und nachdem ich Baruk, dem Sohne Nerijas, den Kaufbrief gegeben hatte, betete ich zu Jehova und sprach: 17 Ach, Herr, Jehova! Siehe, du hast die Himmel und die Erde gemacht durch deine große Kraft und durch deinen ausgestreckten Arm: kein Ding ist dir unmöglich; (Jeremia 27.5) (Lukas 1.37) 18 der du Güte übst an Tausenden, und die Ungerechtigkeit der Väter vergiltst in den Busen ihrer Kinder nach ihnen; du großer, mächtiger Gott, dessen Name Jehova der Heerscharen ist, (2. Mose 20.5-6) 19 groß an Rat und mächtig an Tat; du, dessen Augen über alle Wege der Menschenkinder offen sind, um einem jeden zu geben nach seinen Wegen und nach der Frucht seiner Handlungen; (Römer 2.6) 20 der du Zeichen und Wunder getan im Lande Ägypten und bis auf diesen Tag, sowohl an Israel als auch an anderen Menschen, und dir einen Namen gemacht hast, wie es an diesem Tage ist. 21 Und du hast dein Volk Israel aus dem Lande Ägypten herausgeführt mit Zeichen und mit Wundern und mit starker Hand und mit ausgestrecktem Arm und mit großem Schrecken; 22 und hast ihnen dieses Land gegeben, welches du ihren Vätern geschworen hattest ihnen zu geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt. 23 Und sie sind hineingekommen und haben es in Besitz genommen; aber sie hörten nicht auf deine Stimme und wandelten nicht in deinem Gesetz: sie haben nichts getan von allem, was du ihnen zu tun geboten hattest. Da hast du ihnen all dieses Unglück widerfahren lassen. 24 Siehe, die Wälle reichen bis an die Stadt, um sie einzunehmen; und durch das Schwert und den Hunger und durch die Pest ist die Stadt in die Hand der Chaldäer gegeben, welche wider sie streiten. Und was du geredet hast, ist geschehen; und siehe, du siehst es. 25 Und doch hast du zu mir gesprochen, Herr, Jehova: Kaufe dir das Feld für Geld und nimm Zeugen; - und die Stadt ist ja in die Hand der Chaldäer gegeben! 26 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia also: 27 Siehe, ich bin Jehova, der Gott alles Fleisches; sollte mir irgend ein Ding unmöglich sein? (4. Mose 16.22) (Jeremia 32.17) 28 Darum, so spricht Jehova: Siehe, ich gebe diese Stadt in die Hand der Chaldäer und in die Hand Nebukadrezars, des Königs von Babel, daß er sie einnehme. (Jeremia 32.3) 29 Und die Chaldäer, die wider diese Stadt streiten, werden hineinkommen und werden diese Stadt mit Feuer anzünden und sie verbrennen, samt den Häusern, auf deren Dächern sie dem Baal geräuchert und anderen Göttern Trankopfer gespendet haben, um mich zu reizen. (Jeremia 19.13) 30 Denn die Kinder Israel und die Kinder Juda taten von ihrer Jugend an nur, was böse ist in meinen Augen; denn die Kinder Israel haben mich nur gereizt durch das Werk ihrer Hände, spricht Jehova. 31 Denn zu meinem Zorne und zu meinem Grimme ist mir diese Stadt gewesen von dem Tage an, da man sie gebaut hat, bis auf diesen Tag, auf daß ich sie von meinem Angesicht hinwegtäte: 32 Wegen all der Bosheit der Kinder Israel und der Kinder Juda, die sie verübt haben, um mich zu reizen, sie, ihre Könige, ihre Fürsten, ihre Priester und ihre Propheten, und die Männer von Juda und die Bewohner von Jerusalem. 33 Und sie haben mir den Rücken zugekehrt und nicht das Angesicht. Und ob ich sie auch lehrte, früh mich aufmachend und lehrend, so hörten sie doch nicht, um Zucht anzunehmen. 34 Und sie haben ihre Scheusale in das Haus gesetzt, welches nach meinem Namen genannt ist, um es zu verunreinigen. (2. Könige 21.4-5) (Jeremia 7.30) 35 Und sie haben die Höhen des Baal gebaut, welche im Tale des Sohnes Hinnoms sind, um ihre Söhne und ihre Töchter dem Moloch durch das Feuer gehen zu lassen, - was ich nicht geboten habe und mir nicht in den Sinn gekommen ist - um diesen Greuel zu verüben, damit sie Juda sündigen machten. (Jeremia 7.31) (Jeremia 19.5) 36 Und darum spricht Jehova, der Gott Israels, nun also betreffs dieser Stadt, von welcher ihr saget: sie ist in die Hand des Königs von Babel gegeben durch das Schwert und durch den Hunger und durch die Pest: 37 Siehe, ich werde sie aus all den Ländern sammeln, wohin ich sie vertrieben haben werde in meinem Zorn und in meinem Grimm, und in großer Entrüstung; und ich werde sie an diesen Ort zurückbringen und sie in Sicherheit wohnen lassen. 38 Und sie werden mein Volk, und ich werde ihr Gott sein. (Jeremia 24.7) (Jeremia 30.22) (Jeremia 31.1) (Jeremia 31.33) 39 Und ich werde ihnen ein Herz und einen Weg geben, damit sie mich fürchten alle Tage, ihnen und ihren Kindern nach ihnen zum Guten. (Hesekiel 36.27) 40 Und ich werde einen ewigen Bund mit ihnen machen, daß ich nicht von ihnen lassen werde, ihnen wohlzutun; und ich werde meine Furcht in ihr Herz legen, damit sie nicht von mir abweichen. 41 Und ich werde mich über sie freuen, ihnen wohlzutun, und werde sie in diesem Lande pflanzen in Wahrheit mit meinem ganzen Herzen und mit meiner ganzen Seele. 42 Denn so spricht Jehova: Gleichwie ich über dieses Volk all dieses große Unglück gebracht habe, also will ich über sie all das Gute bringen, das ich über sie rede. 43 Und es sollen Felder gekauft werden in diesem Lande, von welchem ihr saget: Es ist öde, ohne Menschen und ohne Vieh, es ist in die Hand der Chaldäer gegeben. 44 Man wird Felder um Geld kaufen und Kaufbriefe schreiben und sie versiegeln und Zeugen nehmen im Lande Benjamin und in den Umgebungen von Jerusalem und in den Städten Judas, sowohl in den Städten des Gebirges als auch in den Städten der Niederung und in den Städten des Südens. Denn ich werde ihre Gefangenschaft wenden, spricht Jehova. (Jeremia 29.14) (Jeremia 30.3)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.