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Jeremia - Kapitel 30

Ankündigung von Gerichtsnot und Erlösung für Israel und Juda

1 Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah, also: 2 So spricht Jehova, der Gott Israels, und sagt: Schreibe dir alle Worte, die ich zu dir geredet habe, in ein Buch. 3 Denn siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da ich die Gefangenschaft meines Volkes Israel und Juda wenden werde, spricht Jehova; und ich werde sie in das Land zurückbringen, welches ich ihren Vätern gegeben habe, damit sie es besitzen. (Jeremia 29.14) 4 Und dies sind die Worte, welche Jehova über Israel und über Juda geredet hat. 5 Denn so spricht Jehova: Eine Stimme des Schreckens haben wir gehört; da ist Furcht und kein Friede. 6 Fraget doch und sehet, ob ein Mann gebiert? Warum sehe ich eines jeden Mannes Hände auf seinen Lenden, einer Gebärenden gleich, und jedes Angesicht in Blässe verwandelt? (Jesaja 13.8) 7 Wehe! denn groß ist jener Tag, ohnegleichen, und es ist eine Zeit der Drangsal für Jakob; doch wird er aus ihr gerettet werden. (Joel 2.11) (Zephanja 1.15) 8 Denn es wird geschehen an jenem Tage, spricht Jehova der Heerscharen, daß ich sein Joch von deinem Halse zerbrechen und deine Fesseln zerreißen werde, und Fremde sollen ihn nicht mehr dienstbar machen; (Jeremia 27.12) 9 sondern sie werden Jehova, ihrem Gott, dienen und ihrem König David, den ich ihnen erwecken werde. (Jeremia 23.5) (Hesekiel 34.23) 10 Und du, fürchte dich nicht, mein Knecht Jakob, spricht Jehova, und erschrick nicht, Israel! denn siehe, ich will dich retten aus der Ferne und deine Nachkommen aus dem Lande ihrer Gefangenschaft; und Jakob wird zurückkehren und ruhig und sicher sein, und niemand wird ihn aufschrecken. (Jesaja 44.2) (Jeremia 46.27) 11 Denn ich bin mit dir, spricht Jehova, um dich zu retten. Denn ich werde den Garaus machen allen Nationen, wohin ich dich zerstreut habe; nur dir werde ich nicht den Garaus machen, sondern dich nach Gebühr züchtigen und dich keineswegs ungestraft lassen. (Jeremia 10.24) 12 Denn so spricht Jehova: Deine Wunde ist unheilbar, schmerzlich ist dein Schlag; (Jeremia 15.18) 13 niemand führt deine Streitsache, für das Geschwür gibt es kein Heilmittel, da ist kein Pflaster für dich! 14 Alle deine Buhlen haben dich vergessen, sie fragen nicht nach dir. Denn ich habe dich geschlagen mit dem Schlage eines Feindes, mit grausamer Züchtigung, um der Größe deiner Ungerechtigkeit willen, weil deine Sünden zahlreich sind. 15 Was schreist du über deine Wunde, daß dein Schmerz unheilbar ist? Um der Größe deiner Ungerechtigkeit willen, weil deine Sünden zahlreich sind, habe ich dir solches getan. 16 Darum sollen alle, die dich fressen, gefressen werden, und alle deine Bedränger sollen insgesamt in die Gefangenschaft gehen; und deine Berauber sollen zum Raube werden, und alle deine Plünderer werde ich zur Plünderung hingeben. (Jesaja 33.1) 17 Denn ich will dir einen Verband anlegen und dich von deinen Schlägen heilen, spricht Jehova, weil man dich eine Verstoßene nennt: "Das ist Zion, nach der niemand fragt!" (Jeremia 33.6) 18 So spricht Jehova: Siehe, ich will die Gefangenschaft der Zelte Jakobs wenden, und seiner Wohnungen will ich mich erbarmen. Und die Stadt wird auf ihrem Hügel wieder erbaut, und der Palast nach seiner Weise bewohnt werden; (Jeremia 30.3) 19 und Lobgesang und die Stimme der Spielenden wird von ihnen ausgehen. Und ich will sie mehren, und sie werden sich nicht mindern; und ich will sie herrlich machen, und sie werden nicht gering werden. 20 Und seine Söhne werden sein wie ehedem, und seine Gemeinde wird vor mir feststehen; und alle seine Bedrücker werde ich heimsuchen. 21 Und sein Herrlicher wird aus ihm sein, und sein Herrscher aus seiner Mitte hervorgehen; und ich will ihn herzutreten lassen, daß er mir nahe; denn wer ist es wohl, der sein Herz verpfändete, um zu mir zu nahen? spricht Jehova. (Jeremia 30.9) 22 Und ihr werdet mein Volk, und ich werde euer Gott sein. (Jeremia 24.7) 23 Siehe, ein Sturmwind Jehovas, ein Grimm ist ausgegangen, ein sausender Sturmwind; er wird sich herniederwälzen auf den Kopf der Gesetzlosen. (Jeremia 23.19) 24 Nicht wenden wird sich die Glut des Zornes Jehovas, bis er getan und bis er ausgeführt hat die Gedanken seines Herzens. Am Ende der Tage werdet ihr dessen innewerden.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.