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Jeremia - Kapitel 29

Jeremias Brief an die Weggeführten in Babel: Verheißung und Gericht für das Volk

1 Und dies sind die Worte des Briefes, welchen der Prophet Jeremia von Jerusalem an die übriggebliebenen Ältesten der Weggeführten und an die Priester und an die Propheten und an das ganze Volk sandte, welches Nebukadnezar von Jerusalem nach Babel weggeführt hatte 2 (nachdem der König Jekonja und die Königin, und die Kämmerer, die Fürsten von Juda und Jerusalem, und die Werkleute und die Schlosser aus Jerusalem weggezogen waren), (2. Könige 24.14-15) 3 durch Eleasar, den Sohn Schaphans, und Gemarja, den Sohn Hilkijas, welche Zedekia, der König von Juda, nach Babel zu Nebukadnezar, dem König von Babel, sandte: 4 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, zu allen Weggeführten, die ich von Jerusalem nach Babel weggeführt habe: 5 Bauet Häuser und bewohnet sie, und pflanzet Gärten und esset ihre Frucht. 6 Nehmet Weiber und zeuget Söhne und Töchter, und nehmet Weiber für eure Söhne, und eure Töchter gebet Männern, damit sie Söhne und Töchter gebären; und mehret euch daselbst, und mindert euch nicht. 7 Und suchet den Frieden der Stadt, wohin ich euch weggeführt habe, und betet für sie zu Jehova; denn in ihrem Frieden werdet ihr Frieden haben. 8 Denn so spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Laßt euch von euren Propheten, die in eurer Mitte sind, und von euren Wahrsagern nicht täuschen; und höret nicht auf eure Träume, die ihr euch träumen lasset. (Jeremia 14.14) 9 Denn sie weissagen euch falsch in meinem Namen; ich habe sie nicht gesandt, spricht Jehova. 10 Denn so spricht Jehova: Sobald siebzig Jahre für Babel voll sind, werde ich mich eurer annehmen und mein gutes Wort an euch erfüllen, euch an diesen Ort zurückzubringen. (Jeremia 25.11-13) 11 Denn ich weiß ja die Gedanken, die ich über euch denke, spricht Jehova, Gedanken des Friedens und nicht zum Unglück, um euch Ausgang und Hoffnung zu gewähren. 12 Und ihr werdet mich anrufen und hingehen und zu mir beten, und ich werde auf euch hören. 13 Und ihr werdet mich suchen und finden, denn ihr werdet nach mir fragen mit eurem ganzen Herzen; (5. Mose 4.29) (Jesaja 55.6) 14 und ich werde mich von euch finden lassen, spricht Jehova. Und ich werde eure Gefangenschaft wenden und euch sammeln aus allen Nationen und aus allen Orten, wohin ich euch vertrieben habe, spricht Jehova; und ich werde euch an den Ort zurückbringen, von wo ich euch weggeführt habe. (Psalm 126.4) 15 Wenn ihr saget: Jehova hat uns in Babel Propheten erweckt, 16 ja, so spricht Jehova von dem König, der auf dem Throne Davids sitzt, und von dem ganzen Volke, das in dieser Stadt wohnt, euren Brüdern, welche nicht mit euch in die Gefangenschaft weggezogen sind, 17 so spricht Jehova der Heerscharen: Siehe, ich sende unter sie das Schwert, den Hunger und die Pest, und will sie machen wie die abscheulichen Feigen, die vor Schlechtigkeit nicht gegessen werden können. (Jeremia 24.8) 18 Und ich will ihnen nachjagen mit dem Schwerte, mit dem Hunger und mit der Pest; und ich will sie zur Mißhandlung hingeben allen Königreichen der Erde, zum Fluch und zum Entsetzen und zum Gezisch und zum Hohn unter allen Nationen, wohin ich sie vertrieben habe: (Jeremia 24.9-10) 19 darum, daß sie auf meine Worte nicht gehört haben, spricht Jehova, womit ich meine Knechte, die Propheten, zu ihnen sandte, früh mich aufmachend und sendend. Und auch ihr habt nicht gehört, spricht Jehova. (Jeremia 25.4) 20 Ihr nun, höret das Wort Jehovas, ihr Weggeführten alle, die ich von Jerusalem nach Babel weggeschickt habe! (Jeremia 29.4) 21 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, von Ahab, dem Sohne Kolajas, und von Zedekia, dem Sohne Maasejas, die euch Lügen weissagen in meinem Namen: Siehe, ich gebe sie in die Hand Nebukadrezars, des Königs von Babel, damit er sie vor euren Augen erschlage. (Jeremia 29.8) 22 Und von ihnen wird ein Fluch entnommen werden seitens aller Weggeführten Judas, die in Babel sind, so daß man sagen wird: Jehova mache dich wie Zedekia und wie Ahab, welche der König von Babel im Feuer braten ließ! 23 Weil sie eine Ruchlosigkeit begangen in Israel und Ehebruch getrieben haben mit den Weibern ihrer Nächsten, und in meinem Namen Lügenworte geredet haben, was ich ihnen nicht geboten hatte; und ich, ich weiß es und bin Zeuge, spricht Jehova. - 24 Und zu Schemaja, dem Nechelamiter, sollst du sprechen und sagen: 25 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, und sagt: Weil du in deinem Namen Briefe gesandt hast an alles Volk, das in Jerusalem ist, und an den Priester Zephanja, den Sohn Maasejas, und an alle die Priester, und gesagt: (2. Könige 25.18) (Jeremia 21.1) 26 "Jehova hat dich zum Priester gesetzt anstatt des Priesters Jojada, damit Aufseher seien im Hause Jehovas betreffs jedes Rasenden und Weissagenden, damit du ihn in den Stock und in das Halseisen legest. (Hosea 9.7) 27 Und nun, warum hast du Jeremia, den Anathothiter, nicht gescholten, der euch weissagt? 28 da er ja zu uns nach Babel gesandt und gesagt hat: Es wird lange dauern; bauet Häuser und bewohnet sie, und pflanzet Gärten und esset ihre Frucht." ... 29 (Und der Priester Zephanja hatte diesen Brief vor den Ohren des Propheten Jeremia gelesen.) 30 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia also: 31 Sende hin zu allen Weggeführten und sprich: Also spricht Jehova von Schemaja, dem Nechelamiter: Weil Schemaja euch geweissagt, und ich ihn doch nicht gesandt habe, und er euch auf Lügen hat vertrauen lassen, 32 darum spricht Jehova also: Siehe, ich will Schemaja, den Nechelamiter, und seinen Samen heimsuchen: Er soll niemand haben, der inmitten dieses Volkes wohne, und er soll das Gute nicht sehen, welches ich meinem Volke tun werde, spricht Jehova; denn er hat Abfall geredet wider Jehova. (Jeremia 28.16)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.