Jeremias Brief an die Weggeführten in Babel: Verheißung und Gericht für das Volk
1Und dies sind die Worte des Briefes, welchen der Prophet Jeremia von Jerusalem an die übriggebliebenen Ältesten der Weggeführten und an die Priester und an die Propheten und an das ganze Volk sandte, welches Nebukadnezar von Jerusalem nach Babel weggeführt hatte2(nachdem der König Jekonja und die Königin, und die Kämmerer, die Fürsten von Juda und Jerusalem, und die Werkleute und die Schlosser aus Jerusalem weggezogen waren),(2. Könige 24.14-15)3durch Eleasar, den Sohn Schaphans, und Gemarja, den Sohn Hilkijas, welche Zedekia, der König von Juda, nach Babel zu Nebukadnezar, dem König von Babel, sandte:4So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, zu allen Weggeführten, die ich von Jerusalem nach Babel weggeführt habe:5Bauet Häuser und bewohnet sie, und pflanzet Gärten und esset ihre Frucht.6Nehmet Weiber und zeuget Söhne und Töchter, und nehmet Weiber für eure Söhne, und eure Töchter gebet Männern, damit sie Söhne und Töchter gebären; und mehret euch daselbst, und mindert euch nicht.7Und suchet den Frieden der Stadt, wohin ich euch weggeführt habe, und betet für sie zu Jehova; denn in ihrem Frieden werdet ihr Frieden haben.8Denn so spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Laßt euch von euren Propheten, die in eurer Mitte sind, und von euren Wahrsagern nicht täuschen; und höret nicht auf eure Träume, die ihr euch träumen lasset.(Jeremia 14.14)9Denn sie weissagen euch falsch in meinem Namen; ich habe sie nicht gesandt, spricht Jehova.10Denn so spricht Jehova: Sobald siebzig Jahre für Babel voll sind, werde ich mich eurer annehmen und mein gutes Wort an euch erfüllen, euch an diesen Ort zurückzubringen.(Jeremia 25.11-13)11Denn ich weiß ja die Gedanken, die ich über euch denke, spricht Jehova, Gedanken des Friedens und nicht zum Unglück, um euch Ausgang und Hoffnung zu gewähren.12Und ihr werdet mich anrufen und hingehen und zu mir beten, und ich werde auf euch hören.13Und ihr werdet mich suchen und finden, denn ihr werdet nach mir fragen mit eurem ganzen Herzen;(5. Mose 4.29)(Jesaja 55.6)14und ich werde mich von euch finden lassen, spricht Jehova. Und ich werde eure Gefangenschaft wenden und euch sammeln aus allen Nationen und aus allen Orten, wohin ich euch vertrieben habe, spricht Jehova; und ich werde euch an den Ort zurückbringen, von wo ich euch weggeführt habe.(Psalm 126.4)15Wenn ihr saget: Jehova hat uns in Babel Propheten erweckt,16ja, so spricht Jehova von dem König, der auf dem Throne Davids sitzt, und von dem ganzen Volke, das in dieser Stadt wohnt, euren Brüdern, welche nicht mit euch in die Gefangenschaft weggezogen sind,17so spricht Jehova der Heerscharen: Siehe, ich sende unter sie das Schwert, den Hunger und die Pest, und will sie machen wie die abscheulichen Feigen, die vor Schlechtigkeit nicht gegessen werden können.(Jeremia 24.8)18Und ich will ihnen nachjagen mit dem Schwerte, mit dem Hunger und mit der Pest; und ich will sie zur Mißhandlung hingeben allen Königreichen der Erde, zum Fluch und zum Entsetzen und zum Gezisch und zum Hohn unter allen Nationen, wohin ich sie vertrieben habe:(Jeremia 24.9-10)19darum, daß sie auf meine Worte nicht gehört haben, spricht Jehova, womit ich meine Knechte, die Propheten, zu ihnen sandte, früh mich aufmachend und sendend. Und auch ihr habt nicht gehört, spricht Jehova.(Jeremia 25.4)20Ihr nun, höret das Wort Jehovas, ihr Weggeführten alle, die ich von Jerusalem nach Babel weggeschickt habe!(Jeremia 29.4)21So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, von Ahab, dem Sohne Kolajas, und von Zedekia, dem Sohne Maasejas, die euch Lügen weissagen in meinem Namen: Siehe, ich gebe sie in die Hand Nebukadrezars, des Königs von Babel, damit er sie vor euren Augen erschlage.(Jeremia 29.8)22Und von ihnen wird ein Fluch entnommen werden seitens aller Weggeführten Judas, die in Babel sind, so daß man sagen wird: Jehova mache dich wie Zedekia und wie Ahab, welche der König von Babel im Feuer braten ließ!23Weil sie eine Ruchlosigkeit begangen in Israel und Ehebruch getrieben haben mit den Weibern ihrer Nächsten, und in meinem Namen Lügenworte geredet haben, was ich ihnen nicht geboten hatte; und ich, ich weiß es und bin Zeuge, spricht Jehova. -24Und zu Schemaja, dem Nechelamiter, sollst du sprechen und sagen:25So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, und sagt: Weil du in deinem Namen Briefe gesandt hast an alles Volk, das in Jerusalem ist, und an den Priester Zephanja, den Sohn Maasejas, und an alle die Priester, und gesagt:(2. Könige 25.18)(Jeremia 21.1)26"Jehova hat dich zum Priester gesetzt anstatt des Priesters Jojada, damit Aufseher seien im Hause Jehovas betreffs jedes Rasenden und Weissagenden, damit du ihn in den Stock und in das Halseisen legest.(Hosea 9.7)27Und nun, warum hast du Jeremia, den Anathothiter, nicht gescholten, der euch weissagt?28da er ja zu uns nach Babel gesandt und gesagt hat: Es wird lange dauern; bauet Häuser und bewohnet sie, und pflanzet Gärten und esset ihre Frucht." ...29(Und der Priester Zephanja hatte diesen Brief vor den Ohren des Propheten Jeremia gelesen.)30Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia also:31Sende hin zu allen Weggeführten und sprich: Also spricht Jehova von Schemaja, dem Nechelamiter: Weil Schemaja euch geweissagt, und ich ihn doch nicht gesandt habe, und er euch auf Lügen hat vertrauen lassen,32darum spricht Jehova also: Siehe, ich will Schemaja, den Nechelamiter, und seinen Samen heimsuchen: Er soll niemand haben, der inmitten dieses Volkes wohne, und er soll das Gute nicht sehen, welches ich meinem Volke tun werde, spricht Jehova; denn er hat Abfall geredet wider Jehova.(Jeremia 28.16)
Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.