zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 28

Jeremias Auseinandersetzung mit dem falschen Propheten Hananja

1 Und es geschah in demselben Jahre, im Anfang der Regierung Zedekias, des Königs von Juda, im vierten Jahre, im fünften Monat, da sprach zu mir Hananja, der Sohn Assurs, der Prophet, der von Gibeon war, im Hause Jehovas vor den Augen der Priester und alles Volkes, und sagte: 2 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, und sagt: Ich zerbreche das Joch des Königs von Babel. 3 Binnen zwei Jahren werde ich alle Geräte des Hauses Jehovas an diesen Ort zurückbringen, welche Nebukadnezar, der König von Babel, von diesem Orte weggenommen und nach Babel gebracht hat. (Jeremia 27.16) 4 Und Jekonja, den Sohn Jojakims, den König von Juda, und alle Weggeführten von Juda, die nach Babel gekommen sind, werde ich an diesen Ort zurückbringen, spricht Jehova; denn ich werde das Joch des Königs von Babel zerbrechen. (Jeremia 27.20) 5 Da sprach der Prophet Jeremia zu dem Propheten Hananja vor den Augen der Priester und vor den Augen alles Volkes, das im Hause Jehovas stand; 6 und der Prophet Jeremia sprach: Amen, Jehova tue also! Jehova bestätige deine Worte, die du geweissagt hast, daß er die Geräte des Hauses Jehovas und alle Weggeführten von Babel an diesen Ort zurückbringe! 7 Nur höre doch dieses Wort, welches ich vor deinen Ohren und vor den Ohren alles Volkes rede: 8 Die Propheten, welche von alters her vor mir und vor dir gewesen sind, sie haben auch über viele Länder und über große Königreiche geweissagt von Krieg und von Unglück und von Pest. 9 Der Prophet, der von Frieden weissagt, wird, wenn das Wort des Propheten eintrifft, als der Prophet erkannt werden, welchen Jehova in Wahrheit gesandt hat. 10 Und Hananja, der Prophet, nahm die Jochstäbe vom Halse des Propheten Jeremia und zerbrach sie. (Jeremia 27.2) 11 Und Hananja redete vor den Augen alles Volkes und sprach: So spricht Jehova: Ebenso werde ich binnen zwei Jahren das Joch Nebukadnezars, des Königs von Babel, zerbrechen vom Halse aller Nationen. Und der Prophet Jeremia ging seines Weges. (Jeremia 28.3) 12 Und das Wort Jehovas geschah zu Jeremia, nachdem der Prophet Hananja die Jochstäbe vom Halse des Propheten Jeremia zerbrochen hatte, also: 13 Geh und sprich zu Hananja und sage: So spricht Jehova: Hölzerne Jochstäbe hast du zerbrochen, aber an ihrer Statt eiserne Jochstäbe gemacht. 14 Denn so spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Ein eisernes Joch habe ich auf den Hals aller dieser Nationen gelegt, damit sie Nebukadnezar, dem König von Babel, dienen, und sie werden ihm dienen; und auch die Tiere des Feldes habe ich ihm gegeben. (Jeremia 27.6) 15 Und der Prophet Jeremia sprach zu dem Propheten Hananja: Höre doch, Hananja! Jehova hat dich nicht gesandt, sondern du hast dieses Volk auf eine Lüge vertrauen lassen. 16 Darum, so spricht Jehova: Siehe, ich werfe dich vom Erdboden hinweg; dieses Jahr wirst du sterben; denn du hast Abfall geredet wider Jehova. (Jeremia 23.14) (Jeremia 29.32) 17 Und der Prophet Hananja starb in demselben Jahre im siebten Monat.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.