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Jeremia - Kapitel 27

Das Joch auf Jeremia als Sinnbild für die Beugung der Völker unter die Herrschaft Nebukadnezars

1 Im Anfang der Regierung Zedekias, des Sohnes Josias, des Königs von Juda, geschah dieses Wort zu Jeremia von seiten Jehovas also: - 2 so sprach Jehova zu mir: Mache dir Bande und Jochstäbe, und lege sie um deinen Hals; (Jeremia 13.1) 3 und sende sie an den König von Edom und an den König von Moab und an den König der Kinder Ammon, und an den König von Tyrus und an den König von Zidon, durch die Boten, welche nach Jerusalem zu Zedekia, dem König von Juda, gekommen sind; (Jeremia 25.21-22) 4 und befiel ihnen, daß sie ihren Herren sagen: So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Also sollt ihr euren Herren sagen: 5 Ich habe die Erde gemacht, die Menschen und das Vieh, die auf der Fläche der Erde sind, durch meine große Kraft und durch meinen ausgestreckten Arm; und ich gebe sie, wem es mich gut dünkt. 6 Und nun habe ich alle diese Länder in die Hand Nebukadnezars, des Königs von Babel, meines Knechtes, gegeben; und auch die Tiere des Feldes habe ich ihm gegeben, daß sie ihm dienen. (Jeremia 25.9) 7 Und alle Nationen werden ihm dienen und seinem Sohne und seinem Sohnessohne, bis die Zeit auch seines Landes gekommen ist, und viele Völker und große Könige ihn dienstbar machen. (Jeremia 25.12) 8 Und es wird geschehen, die Nation und das Königreich, welche ihm, Nebukadnezar, dem König von Babel, nicht dienen und ihren Hals unter das Joch des Königs von Babel nicht geben wollen, selbige Nation, spricht Jehova, werde ich heimsuchen mit dem Schwerte und mit dem Hunger und mit der Pest, bis ich sie durch seine Hand aufgerieben habe. 9 Und ihr, höret nicht auf eure Propheten und auf eure Wahrsager und auf eure Träume und auf eure Zauberer und auf eure Beschwörer, die zu euch sprechen und sagen: Ihr werdet dem König von Babel nicht dienen. (Jeremia 14.13-14) 10 Denn sie weissagen euch Lüge, um euch aus eurem Lande zu entfernen, und damit ich euch vertreibe und ihr umkommet. 11 Die Nation aber, welche ihren Hals unter das Joch des Königs von Babel bringen und ihm dienen wird, die werde ich in ihrem Lande lassen, spricht Jehova; und sie wird es bebauen und darin wohnen. 12 Und ich redete zu Zedekia, dem König von Juda, nach allen diesen Worten und sprach: Bringet eure Hälse unter das Joch des Königs von Babel und dienet ihm und seinem Volke, so werdet ihr leben. 13 Warum wolltet ihr, du und dein Volk, durch das Schwert, durch den Hunger und durch die Pest sterben, wie Jehova über die Nation geredet hat, welche dem König von Babel nicht dienen will? 14 Und höret nicht auf die Worte der Propheten, die zu euch sprechen und sagen: Ihr werdet dem König von Babel nicht dienen; denn sie weissagen euch Lüge. (Jeremia 27.9) 15 Denn ich habe sie nicht gesandt, spricht Jehova, und sie weissagen falsch in meinem Namen, damit ich euch vertreibe und ihr umkommet, ihr und die Propheten, die euch weissagen. 16 Und ich redete zu den Priestern und zu diesem ganzen Volke und sprach: So spricht Jehova: Höret nicht auf die Worte eurer Propheten, die euch weissagen und sprechen: Siehe, die Geräte des Hauses Jehovas werden nun bald aus Babel zurückgebracht werden; denn sie weissagen euch Lüge. (2. Chronik 36.10) (Jeremia 28.3) 17 Höret nicht auf sie; dienet dem König von Babel, so werdet ihr leben; warum sollte diese Stadt zur Einöde werden? 18 Wenn sie aber Propheten sind, und wenn das Wort Jehovas bei ihnen ist, so mögen sie doch bei Jehova der Heerscharen Fürbitte tun, damit die Geräte, welche im Hause Jehovas und im Hause des Königs von Juda und in Jerusalem übriggeblieben sind, nicht nach Babel kommen. 19 Denn so spricht Jehova der Heerscharen von den Säulen und von dem Meere und von den Gestellen und von den übrigen Geräten, die in dieser Stadt übriggeblieben sind, (Jeremia 52.17) 20 welche Nebukadnezar, der König von Babel, nicht weggenommen hat, als er Jekonja, den Sohn Jojakims, den König von Juda, samt allen Edlen von Juda und Jerusalem, von Jerusalem nach Babel wegführte - (2. Könige 24.14-15) 21 denn so spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, von den Geräten, welche im Hause Jehovas und im Hause des Königs von Juda und in Jerusalem übriggeblieben sind: 22 Sie sollen nach Babel gebracht werden, und sollen daselbst sein bis auf den Tag, da ich nach ihnen sehen werde, spricht Jehova, und ich sie heraufführe und sie an diesen Ort zurückbringe. (2. Chronik 36.22) (Esra 1.7-11)

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)