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Jeremia - Kapitel 27

Das Joch auf Jeremia als Sinnbild für die Beugung der Völker unter die Herrschaft Nebukadnezars

1 Im Anfang der Regierung Zedekias, des Sohnes Josias, des Königs von Juda, geschah dieses Wort zu Jeremia von seiten Jehovas also: - 2 so sprach Jehova zu mir: Mache dir Bande und Jochstäbe, und lege sie um deinen Hals; (Jeremia 13.1) 3 und sende sie an den König von Edom und an den König von Moab und an den König der Kinder Ammon, und an den König von Tyrus und an den König von Zidon, durch die Boten, welche nach Jerusalem zu Zedekia, dem König von Juda, gekommen sind; (Jeremia 25.21-22) 4 und befiel ihnen, daß sie ihren Herren sagen: So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Also sollt ihr euren Herren sagen: 5 Ich habe die Erde gemacht, die Menschen und das Vieh, die auf der Fläche der Erde sind, durch meine große Kraft und durch meinen ausgestreckten Arm; und ich gebe sie, wem es mich gut dünkt. 6 Und nun habe ich alle diese Länder in die Hand Nebukadnezars, des Königs von Babel, meines Knechtes, gegeben; und auch die Tiere des Feldes habe ich ihm gegeben, daß sie ihm dienen. (Jeremia 25.9) 7 Und alle Nationen werden ihm dienen und seinem Sohne und seinem Sohnessohne, bis die Zeit auch seines Landes gekommen ist, und viele Völker und große Könige ihn dienstbar machen. (Jeremia 25.12) 8 Und es wird geschehen, die Nation und das Königreich, welche ihm, Nebukadnezar, dem König von Babel, nicht dienen und ihren Hals unter das Joch des Königs von Babel nicht geben wollen, selbige Nation, spricht Jehova, werde ich heimsuchen mit dem Schwerte und mit dem Hunger und mit der Pest, bis ich sie durch seine Hand aufgerieben habe. 9 Und ihr, höret nicht auf eure Propheten und auf eure Wahrsager und auf eure Träume und auf eure Zauberer und auf eure Beschwörer, die zu euch sprechen und sagen: Ihr werdet dem König von Babel nicht dienen. (Jeremia 14.13-14) 10 Denn sie weissagen euch Lüge, um euch aus eurem Lande zu entfernen, und damit ich euch vertreibe und ihr umkommet. 11 Die Nation aber, welche ihren Hals unter das Joch des Königs von Babel bringen und ihm dienen wird, die werde ich in ihrem Lande lassen, spricht Jehova; und sie wird es bebauen und darin wohnen. 12 Und ich redete zu Zedekia, dem König von Juda, nach allen diesen Worten und sprach: Bringet eure Hälse unter das Joch des Königs von Babel und dienet ihm und seinem Volke, so werdet ihr leben. 13 Warum wolltet ihr, du und dein Volk, durch das Schwert, durch den Hunger und durch die Pest sterben, wie Jehova über die Nation geredet hat, welche dem König von Babel nicht dienen will? 14 Und höret nicht auf die Worte der Propheten, die zu euch sprechen und sagen: Ihr werdet dem König von Babel nicht dienen; denn sie weissagen euch Lüge. (Jeremia 27.9) 15 Denn ich habe sie nicht gesandt, spricht Jehova, und sie weissagen falsch in meinem Namen, damit ich euch vertreibe und ihr umkommet, ihr und die Propheten, die euch weissagen. 16 Und ich redete zu den Priestern und zu diesem ganzen Volke und sprach: So spricht Jehova: Höret nicht auf die Worte eurer Propheten, die euch weissagen und sprechen: Siehe, die Geräte des Hauses Jehovas werden nun bald aus Babel zurückgebracht werden; denn sie weissagen euch Lüge. (2. Chronik 36.10) (Jeremia 28.3) 17 Höret nicht auf sie; dienet dem König von Babel, so werdet ihr leben; warum sollte diese Stadt zur Einöde werden? 18 Wenn sie aber Propheten sind, und wenn das Wort Jehovas bei ihnen ist, so mögen sie doch bei Jehova der Heerscharen Fürbitte tun, damit die Geräte, welche im Hause Jehovas und im Hause des Königs von Juda und in Jerusalem übriggeblieben sind, nicht nach Babel kommen. 19 Denn so spricht Jehova der Heerscharen von den Säulen und von dem Meere und von den Gestellen und von den übrigen Geräten, die in dieser Stadt übriggeblieben sind, (Jeremia 52.17) 20 welche Nebukadnezar, der König von Babel, nicht weggenommen hat, als er Jekonja, den Sohn Jojakims, den König von Juda, samt allen Edlen von Juda und Jerusalem, von Jerusalem nach Babel wegführte - (2. Könige 24.14-15) 21 denn so spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, von den Geräten, welche im Hause Jehovas und im Hause des Königs von Juda und in Jerusalem übriggeblieben sind: 22 Sie sollen nach Babel gebracht werden, und sollen daselbst sein bis auf den Tag, da ich nach ihnen sehen werde, spricht Jehova, und ich sie heraufführe und sie an diesen Ort zurückbringe. (2. Chronik 36.22) (Esra 1.7-11)

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.