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Jeremia - Kapitel 26

Jeremias Gerichtsandrohung, seine Verhaftung und Freisprechung - Hinrichtung des Propheten Uria

1 Im Anfang der Regierung Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs von Juda, geschah dieses Wort von seiten Jehovas also: 2 So spricht Jehova: Tritt in den Vorhof des Hauses Jehovas und zu allen Städten Judas, welche kommen, um anzubeten im Hause Jehovas, rede alle die Worte, welche ich dir geboten habe, zu ihnen zu reden; tue kein Wort davon. 3 Vielleicht werden sie hören und ein jeder von seinem bösen Wege umkehren: So werde ich mich des Übels gereuen lassen, welches ich ihnen zu tun gedenke wegen der Bosheit ihrer Handlungen. (Jeremia 36.3) 4 Und sprich zu ihnen: So spricht Jehova: Wenn ihr nicht auf mich höret, daß ihr in meinem Gesetz wandelt, welches ich euch vorgelegt habe, 5 daß ihr auf die Worte meiner Knechte, der Propheten, höret, welche ich zu euch sende, früh mich aufmachend und sendend (ihr habt aber nicht gehört): (Jeremia 25.4) 6 so will ich dieses Haus wie Silo machen, und diese Stadt werde ich zum Fluche machen allen Nationen der Erde. (1. Samuel 4.4) (1. Samuel 4.12) (Jeremia 7.12-14) 7 Und die Priester und die Propheten und alles Volk hörten Jeremia diese Worte reden im Hause Jehovas. 8 Und es geschah, als Jeremia alles zu Ende geredet, was Jehova geboten hatte, zu dem ganzen Volke zu reden, da ergriffen ihn die Priester und die Propheten und alles Volk und sprachen: Du mußt gewißlich sterben. 9 Warum hast du im Namen Jehovas geweissagt und gesprochen: Dieses Haus wird wie Silo werden, und diese Stadt verwüstet, ohne Bewohner? Und alles Volk versammelte sich gegen Jeremia im Hause Jehovas. 10 Und als die Fürsten von Juda diese Worte hörten, gingen sie hinauf aus dem Hause des Königs zum Hause Jehovas und setzten sich in den Eingang des neuen Tores Jehovas. 11 Und die Priester und die Propheten redeten zu den Fürsten und zu allem Volke und sprachen: Diesem Manne gebührt die Todesstrafe, denn er hat wider diese Stadt geweissagt, wie ihr mit euren Ohren gehört habt. (Apostelgeschichte 6.13) 12 Und Jeremia redete zu den Fürsten und zu allem Volke und sprach: Jehova hat mich gesandt, um wider dieses Haus und wider diese Stadt all die Worte zu weissagen, welche ihr gehört habt. 13 Und nun machet gut eure Wege und eure Handlungen, und höret auf die Stimme Jehovas, eures Gottes: so wird Jehova sich des Übels gereuen lassen, welches er über euch geredet hat. (Jeremia 7.3) 14 Ich aber, siehe, ich bin in eurer Hand; tut mir, wie es gut und wie es recht ist in euren Augen. 15 Doch wisset bestimmt, daß ihr, wenn ihr mich tötet, unschuldiges Blut bringen werdet auf euch und auf diese Stadt und auf ihre Bewohner; denn in Wahrheit, Jehova hat mich zu euch gesandt, um alle diese Worte vor euren Ohren zu reden. 16 Und die Fürsten und alles Volk sprachen zu den Priestern und zu den Propheten: Diesem Manne gebührt nicht die Todesstrafe; denn er hat im Namen Jehovas, unseres Gottes, zu uns geredet. 17 Und es erhoben sich Männer von den Ältesten des Landes, und sie sprachen zu der ganzen Versammlung des Volkes und sagten: 18 Micha, der Moraschtiter, hat in den Tagen Hiskias, des Königs von Juda, geweissagt und zu dem ganzen Volke von Juda gesprochen und gesagt: So spricht Jehova der Heerscharen: "Zion wird als Acker gepflügt werden, und Jerusalem wird zu Trümmerhaufen und der Berg des Hauses zu Waldeshöhen werden". (Micha 3.12) 19 Haben denn Hiskia, der König von Juda, und ganz Juda ihn getötet? Hat er nicht Jehova gefürchtet und Jehova angefleht, so daß Jehova sich des Übels gereuen ließ, welches er über sie geredet hatte? Und wir wollen eine so große Übeltat wider unsere Seelen begehen! (Jeremia 18.8) 20 Und es war auch ein Mann, der im Namen Jehovas weissagte, Urija, der Sohn Schemajas, aus Kirjath-Jearim; und er weissagte wider diese Stadt und wider dieses Land nach allen Worten Jeremias. 21 Und als der König Jojakim und alle seine Helden und alle Fürsten seine Worte hörten, suchte der König ihn zu töten. Und als Urija es hörte, fürchtete er sich und floh, und er kam nach Ägypten. 22 Da sandte der König Jojakim Männer nach Ägypten, Elnathan, den Sohn Akbors, und Männer mit ihm nach Ägypten. 23 Und sie brachten Urija aus Ägypten und führten ihn zu dem König Jojakim; und er erschlug ihn mit dem Schwerte und warf seinen Leichnam auf die Gräber der Kinder des Volkes. 24 Doch die Hand Achikams, des Sohnes Schaphans, war mit Jeremia, daß man ihn nicht in die Hand des Volkes gab, um ihn zu töten. (2. Könige 22.12)

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.