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Jeremia - Kapitel 25

Babel, die Zuchtrute Gottes für Juda

1 Das Wort, welches zu Jeremia geschah über das ganze Volk von Juda, im vierten Jahre Jojakims, des Sohnes Josias, des Königs von Juda, das ist das erste Jahr Nebukadrezars, des Königs von Babel, 2 welches Jeremia, der Prophet, zu dem ganzen Volke von Juda und zu allen Bewohnern von Jerusalem redete, indem er sprach: 3 Vom dreizehnten Jahre Josias, des Sohnes Amons, des Königs von Juda, bis auf diesen Tag, diese 23 Jahre, ist das Wort Jehovas zu mir geschehen; und ich habe zu euch geredet, früh mich aufmachend und redend, aber ihr hörtet nicht. 4 Und Jehova hat alle seine Knechte, die Propheten, zu euch gesandt, früh sich aufmachend und sendend; aber ihr hörtet nicht und neigtet eure Ohren nicht, um zu hören. 5 Und er sprach: Kehret doch um, ein jeder von seinem bösen Wege und von der Bosheit eurer Handlungen, so sollt ihr in dem Lande, das Jehova euch und euren Vätern gegeben hat, wohnen von Ewigkeit zu Ewigkeit. (Jeremia 18.11) 6 Und wandelt nicht anderen Göttern nach, um ihnen zu dienen und euch vor ihnen niederzubeugen; und reizet mich nicht durch das Werk eurer Hände, daß ich euch nicht Übles tue. 7 Aber ihr habt nicht auf mich gehört, spricht Jehova, um mich durch das Werk eurer Hände zu reizen, euch zum Unglück. 8 Darum, so spricht Jehova der Heerscharen: Weil ihr auf meine Worte nicht gehört habt, 9 siehe, so sende ich hin und hole alle Geschlechter des Nordens, spricht Jehova, und sende zu Nebukadrezar, dem König von Babel, meinem Knechte, und bringe sie über dieses Land und über seine Bewohner und über alle diese Nationen ringsum; und ich will sie vertilgen und sie zum Entsetzen machen und zum Gezisch und zu ewigen Einöden. (Jeremia 27.6) 10 Und ich will unter ihnen aufhören lassen die Stimme der Wonne und die Stimme der Freude, die Stimme des Bräutigams und die Stimme der Braut, das Geräusch der Mühlen und das Licht der Lampe. (Jeremia 16.9) 11 Und dieses ganze Land wird zur Einöde, zur Wüste werden; und diese Nationen werden dem König von Babel dienen siebzig Jahre. (2. Chronik 36.21) (Esra 1.1) (Jeremia 29.10) (Daniel 9.2) 12 Und es wird geschehen, wenn siebzig Jahre voll sind, werde ich an dem König von Babel und an jenem Volke, spricht Jehova, ihre Schuld heimsuchen, und an dem Lande der Chaldäer; und ich werde es zu ewigen Wüsteneien machen. 13 Und ich werde über jenes Land alle meine Worte bringen, die ich über dasselbe geredet habe: alles, was in diesem Buche geschrieben steht, was Jeremia geweissagt hat über alle Nationen. 14 Denn viele Nationen und große Könige werden auch sie dienstbar machen; und ich werde ihnen nach ihrem Tun und nach dem Werke ihrer Hände vergelten.

Gottes Zornbecher für die Völker

15 Denn so hat Jehova, der Gott Israels, zu mir gesprochen: Nimm diesen Becher Zornwein aus meiner Hand, und gib ihn zu trinken all den Nationen, zu welchen ich dich sende; (Jesaja 51.17) (Jeremia 51.7) (Offenbarung 14.10) 16 damit sie trinken, und taumeln und rasen wegen des Schwertes, das ich unter sie sende. - 17 Und ich nahm den Becher aus der Hand Jehovas und ließ trinken all die Nationen, zu welchen Jehova mich gesandt hatte: 18 Jerusalem und die Städte von Juda, und ihre Könige, ihre Fürsten, um sie zur Einöde, zum Entsetzen, zum Gezisch und zum Fluche zu machen, wie es an diesem Tage ist; 19 den Pharao, den König von Ägypten, und seine Knechte und seine Fürsten und sein ganzes Volk, 20 und alle gemischten Völker, und alle Könige des Landes Uz; und alle Könige des Landes der Philister, und Askalon und Gasa und Ekron und den Überrest von Asdod; 21 Edom und Moab und die Kinder Ammon; 22 und alle Könige von Tyrus und alle Könige von Zidon; und die Könige der Inseln, welche jenseit des Meeres sind; 23 Dedan und Tema und Bus, und alle mit geschorenen Haarrändern; (Jeremia 9.25) 24 und alle Könige von Arabien und alle Könige der gemischten Völker, die in der Wüste wohnen; 25 und alle Könige von Simri und alle Könige von Elam und alle Könige von Medien; 26 und alle Könige des Nordens, die nahen und die fernen, den einen nach dem anderen; und alle Königreiche der Erde, die auf der Fläche des Erdbodens sind. - Und der König von Scheschak soll nach ihnen trinken. 27 Und sprich zu ihnen: So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Trinket, und werdet berauscht und speiet, und fallet und stehet nicht wieder auf wegen des Schwertes, das ich unter euch sende. 28 Und es soll geschehen, wenn sie sich weigern, den Becher aus deiner Hand zu nehmen, um zu trinken, so sollst du zu ihnen sagen: Also spricht Jehova der Heerscharen: Ihr sollt trinken. 29 Denn siehe, bei der Stadt, welche nach meinem Namen genannt ist, beginne ich Übles zu tun, und ihr solltet etwa ungestraft bleiben? Ihr werdet nicht ungestraft bleiben; denn ich rufe das Schwert über alle Bewohner der Erde, spricht Jehova der Heerscharen. (Jeremia 49.12) (1. Petrus 4.17) 30 Und du, weissage ihnen alle diese Worte und sprich zu ihnen: Jehova wird brüllen aus der Höhe und seine Stimme erschallen lassen aus seiner heiligen Wohnung; brüllen wird er gegen seine Wohnstätte, einen lauten Ruf erheben, wie die Keltertreter, gegen alle Bewohner der Erde. (Hosea 11.10) (Amos 1.2) 31 Ein Getöse dringt bis an das Ende der Erde, denn Jehova rechtet mit den Nationen, er hält Gericht mit allem Fleische; die Gesetzlosen gibt er dem Schwerte hin, spricht Jehova. - 32 So spricht Jehova der Heerscharen: Siehe, Unglück geht aus von Nation zu Nation, und ein gewaltiger Sturm macht sich auf von dem äußersten Ende der Erde. 33 Und die Erschlagenen Jehovas werden an jenem Tage liegen von einem Ende der Erde bis zum anderen Ende der Erde; sie werden nicht beklagt und nicht gesammelt noch begraben werden; zu Dünger auf der Fläche des Erdbodens sollen sie werden. - (Jeremia 7.33) 34 Heulet, ihr Hirten, und schreiet! und wälzet euch in der Asche, ihr Herrlichen der Herde! denn eure Tage sind erfüllt, um geschlachtet zu werden; und ich zerstreue euch, daß ihr hinfallen werdet wie ein kostbares Gefäß. (Jeremia 23.1) 35 Und die Zuflucht ist den Hirten verloren, und das Entrinnen den Herrlichen der Herde. 36 Horch! Geschrei der Hirten, und Heulen der Herrlichen der Herde; denn Jehova verwüstet ihre Weide. 37 Und die Auen des Friedens werden zerstört vor der Glut des Zornes Jehovas. 38 Gleich einem jungen Löwen hat er sein Dickicht verlassen; denn ihr Land ist zur Wüste geworden vor dem verderbenden Schwerte und vor der Glut seines Zornes. (Jeremia 4.7)

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.