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Jeremia - Kapitel 24

Das Gesicht von den beiden Feigenkörben und seine Bedeutung

1 Jehova ließ mich sehen, - und siehe, zwei Körbe Feigen waren vor dem Tempel Jehovas aufgestellt - nachdem Nebukadrezar, der König von Babel, Jekonja, den Sohn Jojakims, den König von Juda und die Fürsten von Juda und die Werkleute und die Schlosser aus Jerusalem weggeführt und sie nach Babel gebracht hatte. (2. Könige 24.14-15) (Jeremia 29.2) 2 In dem einen Korbe waren sehr gute Feigen, gleich den Frühfeigen; und in dem anderen Korbe waren sehr schlechte Feigen, die vor Schlechtigkeit nicht gegessen werden konnten. 3 Und Jehova sprach zu mir: Was siehst du, Jeremia? Und ich sprach: Feigen; die guten Feigen sind sehr gut, und die schlechten sehr schlecht, so daß sie vor Schlechtigkeit nicht gegessen werden können. (Jeremia 1.11) (Jeremia 1.13) 4 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 5 So spricht Jehova, der Gott Israels: Wie diese guten Feigen, also werde ich die Weggeführten von Juda, die ich aus diesem Orte in das Land der Chaldäer weggeschickt habe, ansehen zum Guten. 6 Und ich werde mein Auge auf sie richten zum Guten und sie in dieses Land zurückbringen; und ich werde sie bauen und nicht abbrechen, und sie pflanzen und nicht ausreißen. (Jeremia 31.28) 7 Und ich will ihnen ein Herz geben, mich zu erkennen, daß ich Jehova bin; und sie werden mein Volk, und ich werde ihr Gott sein; denn sie werden mit ihrem ganzen Herzen zu mir umkehren. - (Jeremia 31.33-34) 8 Und wie die schlechten Feigen, die vor Schlechtigkeit nicht gegessen werden können: ja, so spricht Jehova, also werde ich Zedekia, den König von Juda, machen, und seine Fürsten und den Überrest von Jerusalem, die in diesem Lande Übriggebliebenen und die im Lande Ägypten Wohnenden. (Jeremia 29.17) 9 Und ich werde sie zur Mißhandlung, zum Unglück hingeben allen Königreichen der Erde, zum Hohn und zum Sprichwort, zur Spottrede und zum Fluch an allen Orten, wohin ich sie vertreiben werde. (Jeremia 29.18) 10 Und ich werde das Schwert, den Hunger und die Pest unter sie senden, bis sie aufgerieben sind aus dem Lande, das ich ihnen und ihren Vätern gegeben habe.

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.