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Jeremia - Kapitel 24

Das Gesicht von den beiden Feigenkörben und seine Bedeutung

1 Jehova ließ mich sehen, - und siehe, zwei Körbe Feigen waren vor dem Tempel Jehovas aufgestellt - nachdem Nebukadrezar, der König von Babel, Jekonja, den Sohn Jojakims, den König von Juda und die Fürsten von Juda und die Werkleute und die Schlosser aus Jerusalem weggeführt und sie nach Babel gebracht hatte. (2. Könige 24.14-15) (Jeremia 29.2) 2 In dem einen Korbe waren sehr gute Feigen, gleich den Frühfeigen; und in dem anderen Korbe waren sehr schlechte Feigen, die vor Schlechtigkeit nicht gegessen werden konnten. 3 Und Jehova sprach zu mir: Was siehst du, Jeremia? Und ich sprach: Feigen; die guten Feigen sind sehr gut, und die schlechten sehr schlecht, so daß sie vor Schlechtigkeit nicht gegessen werden können. (Jeremia 1.11) (Jeremia 1.13) 4 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 5 So spricht Jehova, der Gott Israels: Wie diese guten Feigen, also werde ich die Weggeführten von Juda, die ich aus diesem Orte in das Land der Chaldäer weggeschickt habe, ansehen zum Guten. 6 Und ich werde mein Auge auf sie richten zum Guten und sie in dieses Land zurückbringen; und ich werde sie bauen und nicht abbrechen, und sie pflanzen und nicht ausreißen. (Jeremia 31.28) 7 Und ich will ihnen ein Herz geben, mich zu erkennen, daß ich Jehova bin; und sie werden mein Volk, und ich werde ihr Gott sein; denn sie werden mit ihrem ganzen Herzen zu mir umkehren. - (Jeremia 31.33-34) 8 Und wie die schlechten Feigen, die vor Schlechtigkeit nicht gegessen werden können: ja, so spricht Jehova, also werde ich Zedekia, den König von Juda, machen, und seine Fürsten und den Überrest von Jerusalem, die in diesem Lande Übriggebliebenen und die im Lande Ägypten Wohnenden. (Jeremia 29.17) 9 Und ich werde sie zur Mißhandlung, zum Unglück hingeben allen Königreichen der Erde, zum Hohn und zum Sprichwort, zur Spottrede und zum Fluch an allen Orten, wohin ich sie vertreiben werde. (Jeremia 29.18) 10 Und ich werde das Schwert, den Hunger und die Pest unter sie senden, bis sie aufgerieben sind aus dem Lande, das ich ihnen und ihren Vätern gegeben habe.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)