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Jeremia - Kapitel 23

Weheruf über die falschen Hirten - Verheißung eines gerechten Königs

1 Wehe den Hirten, welche die Schafe meiner Weide zu Grunde richten und zerstreuen! spricht Jehova. (Hesekiel 13.2) (Hesekiel 34.1) (Sacharja 11.5) 2 Darum spricht Jehova, der Gott Israels, also über die Hirten, die mein Volk weiden: Ihr habt meine Schafe zerstreut und sie vertrieben, und habt nicht nach ihnen gesehen; siehe, ich werde die Bosheit eurer Handlungen an euch heimsuchen, spricht Jehova. 3 Und ich werde den Überrest meiner Schafe sammeln aus all den Ländern, wohin ich sie vertrieben habe; und ich werde sie auf ihre Triften zurückbringen, daß sie fruchtbar seien und sich mehren. 4 Und ich werde Hirten über sie erwecken, die sie weiden werden; und sie sollen sich nicht mehr fürchten und nicht erschrecken, noch vermißt werden, spricht Jehova. (Jeremia 3.15) 5 Siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da ich dem David einen gerechten Sproß erwecken werde; und er wird als König regieren und verständig handeln, und Recht und Gerechtigkeit üben im Lande. (Jesaja 21.1) (Sacharja 3.8) (Sacharja 6.12) 6 In seinen Tagen wird Juda gerettet werden und Israel in Sicherheit wohnen; und dies wird sein Name sein, mit dem man ihn nennen wird: Jehova, unsere Gerechtigkeit. (Jeremia 33.16) 7 Darum siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da man nicht mehr sagen wird: So wahr Jehova lebt, der die Kinder Israel aus dem Lande Ägypten heraufgeführt hat! - (Jeremia 16.14-15) 8 sondern: So wahr Jehova lebt, der den Samen des Hauses Israel heraufgeführt und ihn gebracht hat aus dem Lande des Nordens und aus all den Ländern, wohin ich sie vertrieben hatte! Und sie sollen in ihrem Lande wohnen.

Aussprüche über die falschen Propheten

9 Über die Propheten. Mein Herz ist gebrochen in meinem Innern, es schlottern alle meine Gebeine; ich bin wie ein Trunkener und wie ein Mann, den der Wein überwältigt hat, wegen Jehovas und wegen seiner heiligen Worte. 10 Denn das Land ist voll von Ehebrechern; denn das Land trauert wegen des Fluches, die Auen der Steppe verdorren, und ihr Lauf ist böse, und ihre Macht ist Unrecht. 11 Denn sowohl Propheten als Priester sind ruchlos; sogar in meinem Hause habe ich ihre Bosheit gefunden, spricht Jehova. 12 Darum wird ihnen ihr Weg sein wie schlüpfrige Orte in der Dunkelheit, sie werden gestoßen werden und auf ihm fallen; denn ich bringe Unglück über sie, das Jahr ihrer Heimsuchung, spricht Jehova. (Psalm 35.6) (Jeremia 13.16) 13 Und an den Propheten Samarias habe ich Torheit gesehen: Sie weissagten durch den Baal und führten mein Volk Israel irre. 14 Aber an den Propheten Jerusalems habe ich Schauderhaftes gesehen: Ehebrechen und in der Lüge Wandeln, und sie stärken die Hände der Übeltäter, auf daß sie nicht umkehren, ein jeder von seiner Bosheit; sie sind mir allesamt wie Sodom geworden, und seine Bewohner wie Gomorra. (Jesaja 1.10) (Hesekiel 13.22) 15 Darum spricht Jehova der Heerscharen über die Propheten also: Siehe, ich will sie mit Wermut speisen und sie mit bitterem Wasser tränken; denn von den Propheten Jerusalems ist Ruchlosigkeit ausgegangen über das ganze Land. (Jeremia 9.14) 16 So spricht Jehova der Heerscharen: Höret nicht auf die Worte der Propheten, die euch weissagen; sie täuschen euch, sie reden das Gesicht ihres Herzens und nicht aus dem Munde Jehovas. (Jeremia 6.14) 17 Sie sagen stets zu denen, die mich verachten: "Jehova hat geredet: Ihr werdet Frieden haben"; und zu jedem, der in dem Starrsinn seines Herzens wandelt, sprechen sie: "Es wird kein Unglück über euch kommen". (Jeremia 7.24) 18 Denn wer hat im Rate Jehovas gestanden, daß er sein Wort gesehen und gehört hätte? Wer hat auf mein Wort gemerkt und gehört? (Jesaja 40.13) 19 Siehe, ein Sturmwind Jehovas, ein Grimm ist ausgegangen, ja, ein wirbelnder Sturmwind; er wird sich herniederwälzen auf den Kopf der Gesetzlosen. (Jeremia 30.23) 20 Nicht wenden wird sich der Zorn Jehovas, bis er getan und bis er ausgeführt hat die Gedanken seines Herzens. Am Ende der Tage werdet ihr dessen mit Verständnis inne werden. 21 Ich habe die Propheten nicht gesandt, und doch sind sie gelaufen. Ich habe nicht zu ihnen geredet, und doch haben sie geweissagt. (Jeremia 14.14) 22 Hätten sie aber in meinem Rate gestanden, so würden sie mein Volk meine Worte hören lassen und es abbringen von seinem bösen Wege und von der Bosheit seiner Handlungen. - 23 Bin ich ein Gott aus der Nähe, spricht Jehova, und nicht ein Gott aus der Ferne? 24 Oder kann sich jemand in Schlupfwinkel verbergen, und ich sähe ihn nicht? spricht Jehova. Erfülle ich nicht den Himmel und die Erde? spricht Jehova. 25 Ich habe gehört, was die Propheten sagen, die in meinem Namen Lüge weissagen und sprechen: Einen Traum, einen Traum habe ich gehabt! 26 Wie lange sollen das im Sinne haben die Propheten, welche Lüge weissagen, und die Propheten des Truges ihres Herzens, 27 welche gedenken meinen Namen bei meinem Volke in Vergessenheit zu bringen durch ihre Träume, die sie einer dem anderen erzählen, so wie ihre Väter meines Namens vergaßen über dem Baal? 28 Der Prophet, der einen Traum hat, erzähle den Traum; und wer mein Wort hat, rede mein Wort in Wahrheit! Was hat das Stroh mit dem Korn gemein? spricht Jehova. 29 Ist mein Wort nicht also - wie Feuer, spricht Jehova, und wie ein Hammer, der Felsen zerschmettert? (Hebräer 4.12) 30 Darum siehe, ich will an die Propheten, spricht Jehova, die einer vom anderen meine Worte stehlen. 31 Siehe, ich will an die Propheten, spricht Jehova, die Zungen nehmen und sprechen: Er hat geredet. 32 Siehe, ich will an die, spricht Jehova, welche Lügenträume weissagen und sie erzählen und mein Volk irreführen mit ihrer Prahlerei; da ich sie doch nicht gesandt und sie nicht entboten habe, und sie diesem Volke gar nichts nützen, spricht Jehova. (Jeremia 23.21) 33 Und wenn dieses Volk, oder ein Prophet oder ein Priester dich fragt und spricht: Was ist die Last Jehovas? so sprich zu ihnen: Was die Last sei? - ich werde euch abwerfen, spricht Jehova. 34 Und der Prophet und der Priester und das Volk, welche sagen werden: "Last Jehovas", diesen Mann und sein Haus werde ich heimsuchen. 35 Also sollt ihr sprechen, ein jeder zu seinem Nächsten und ein jeder zu seinem Bruder: Was hat Jehova geantwortet und was hat Jehova geredet? 36 Und die Last Jehovas sollt ihr nicht mehr erwähnen, denn die Last wird für einen jeden sein eigenes Wort sein; denn ihr verdrehet die Worte des lebendigen Gottes, Jehovas der Heerscharen, unseres Gottes. 37 Also sollst du zu dem Propheten sagen: Was hat Jehova dir geantwortet und was hat Jehova geredet? 38 Wenn ihr aber saget: "Last Jehovas", darum, so spricht Jehova: Weil ihr dieses Wort saget: "Last Jehovas", und ich doch zu euch gesandt und gesprochen habe: Ihr sollt nicht sagen: "Last Jehovas" - 39 darum, siehe, werde ich euch ganz vergessen, und euch und die Stadt, die ich euch und euren Vätern gegeben habe, von meinem Angesicht verstoßen; 40 und ich werde ewigen Hohn auf euch legen und eine ewige Schande, die nicht vergessen werden wird. (Jeremia 20.11)

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.