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Jeremia - Kapitel 23

Weheruf über die falschen Hirten - Verheißung eines gerechten Königs

1 Wehe den Hirten, welche die Schafe meiner Weide zu Grunde richten und zerstreuen! spricht Jehova. (Hesekiel 13.2) (Hesekiel 34.1) (Sacharja 11.5) 2 Darum spricht Jehova, der Gott Israels, also über die Hirten, die mein Volk weiden: Ihr habt meine Schafe zerstreut und sie vertrieben, und habt nicht nach ihnen gesehen; siehe, ich werde die Bosheit eurer Handlungen an euch heimsuchen, spricht Jehova. 3 Und ich werde den Überrest meiner Schafe sammeln aus all den Ländern, wohin ich sie vertrieben habe; und ich werde sie auf ihre Triften zurückbringen, daß sie fruchtbar seien und sich mehren. 4 Und ich werde Hirten über sie erwecken, die sie weiden werden; und sie sollen sich nicht mehr fürchten und nicht erschrecken, noch vermißt werden, spricht Jehova. (Jeremia 3.15) 5 Siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da ich dem David einen gerechten Sproß erwecken werde; und er wird als König regieren und verständig handeln, und Recht und Gerechtigkeit üben im Lande. (Jesaja 21.1) (Sacharja 3.8) (Sacharja 6.12) 6 In seinen Tagen wird Juda gerettet werden und Israel in Sicherheit wohnen; und dies wird sein Name sein, mit dem man ihn nennen wird: Jehova, unsere Gerechtigkeit. (Jeremia 33.16) 7 Darum siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da man nicht mehr sagen wird: So wahr Jehova lebt, der die Kinder Israel aus dem Lande Ägypten heraufgeführt hat! - (Jeremia 16.14-15) 8 sondern: So wahr Jehova lebt, der den Samen des Hauses Israel heraufgeführt und ihn gebracht hat aus dem Lande des Nordens und aus all den Ländern, wohin ich sie vertrieben hatte! Und sie sollen in ihrem Lande wohnen.

Aussprüche über die falschen Propheten

9 Über die Propheten. Mein Herz ist gebrochen in meinem Innern, es schlottern alle meine Gebeine; ich bin wie ein Trunkener und wie ein Mann, den der Wein überwältigt hat, wegen Jehovas und wegen seiner heiligen Worte. 10 Denn das Land ist voll von Ehebrechern; denn das Land trauert wegen des Fluches, die Auen der Steppe verdorren, und ihr Lauf ist böse, und ihre Macht ist Unrecht. 11 Denn sowohl Propheten als Priester sind ruchlos; sogar in meinem Hause habe ich ihre Bosheit gefunden, spricht Jehova. 12 Darum wird ihnen ihr Weg sein wie schlüpfrige Orte in der Dunkelheit, sie werden gestoßen werden und auf ihm fallen; denn ich bringe Unglück über sie, das Jahr ihrer Heimsuchung, spricht Jehova. (Psalm 35.6) (Jeremia 13.16) 13 Und an den Propheten Samarias habe ich Torheit gesehen: Sie weissagten durch den Baal und führten mein Volk Israel irre. 14 Aber an den Propheten Jerusalems habe ich Schauderhaftes gesehen: Ehebrechen und in der Lüge Wandeln, und sie stärken die Hände der Übeltäter, auf daß sie nicht umkehren, ein jeder von seiner Bosheit; sie sind mir allesamt wie Sodom geworden, und seine Bewohner wie Gomorra. (Jesaja 1.10) (Hesekiel 13.22) 15 Darum spricht Jehova der Heerscharen über die Propheten also: Siehe, ich will sie mit Wermut speisen und sie mit bitterem Wasser tränken; denn von den Propheten Jerusalems ist Ruchlosigkeit ausgegangen über das ganze Land. (Jeremia 9.14) 16 So spricht Jehova der Heerscharen: Höret nicht auf die Worte der Propheten, die euch weissagen; sie täuschen euch, sie reden das Gesicht ihres Herzens und nicht aus dem Munde Jehovas. (Jeremia 6.14) 17 Sie sagen stets zu denen, die mich verachten: "Jehova hat geredet: Ihr werdet Frieden haben"; und zu jedem, der in dem Starrsinn seines Herzens wandelt, sprechen sie: "Es wird kein Unglück über euch kommen". (Jeremia 7.24) 18 Denn wer hat im Rate Jehovas gestanden, daß er sein Wort gesehen und gehört hätte? Wer hat auf mein Wort gemerkt und gehört? (Jesaja 40.13) 19 Siehe, ein Sturmwind Jehovas, ein Grimm ist ausgegangen, ja, ein wirbelnder Sturmwind; er wird sich herniederwälzen auf den Kopf der Gesetzlosen. (Jeremia 30.23) 20 Nicht wenden wird sich der Zorn Jehovas, bis er getan und bis er ausgeführt hat die Gedanken seines Herzens. Am Ende der Tage werdet ihr dessen mit Verständnis inne werden. 21 Ich habe die Propheten nicht gesandt, und doch sind sie gelaufen. Ich habe nicht zu ihnen geredet, und doch haben sie geweissagt. (Jeremia 14.14) 22 Hätten sie aber in meinem Rate gestanden, so würden sie mein Volk meine Worte hören lassen und es abbringen von seinem bösen Wege und von der Bosheit seiner Handlungen. - 23 Bin ich ein Gott aus der Nähe, spricht Jehova, und nicht ein Gott aus der Ferne? 24 Oder kann sich jemand in Schlupfwinkel verbergen, und ich sähe ihn nicht? spricht Jehova. Erfülle ich nicht den Himmel und die Erde? spricht Jehova. 25 Ich habe gehört, was die Propheten sagen, die in meinem Namen Lüge weissagen und sprechen: Einen Traum, einen Traum habe ich gehabt! 26 Wie lange sollen das im Sinne haben die Propheten, welche Lüge weissagen, und die Propheten des Truges ihres Herzens, 27 welche gedenken meinen Namen bei meinem Volke in Vergessenheit zu bringen durch ihre Träume, die sie einer dem anderen erzählen, so wie ihre Väter meines Namens vergaßen über dem Baal? 28 Der Prophet, der einen Traum hat, erzähle den Traum; und wer mein Wort hat, rede mein Wort in Wahrheit! Was hat das Stroh mit dem Korn gemein? spricht Jehova. 29 Ist mein Wort nicht also - wie Feuer, spricht Jehova, und wie ein Hammer, der Felsen zerschmettert? (Hebräer 4.12) 30 Darum siehe, ich will an die Propheten, spricht Jehova, die einer vom anderen meine Worte stehlen. 31 Siehe, ich will an die Propheten, spricht Jehova, die Zungen nehmen und sprechen: Er hat geredet. 32 Siehe, ich will an die, spricht Jehova, welche Lügenträume weissagen und sie erzählen und mein Volk irreführen mit ihrer Prahlerei; da ich sie doch nicht gesandt und sie nicht entboten habe, und sie diesem Volke gar nichts nützen, spricht Jehova. (Jeremia 23.21) 33 Und wenn dieses Volk, oder ein Prophet oder ein Priester dich fragt und spricht: Was ist die Last Jehovas? so sprich zu ihnen: Was die Last sei? - ich werde euch abwerfen, spricht Jehova. 34 Und der Prophet und der Priester und das Volk, welche sagen werden: "Last Jehovas", diesen Mann und sein Haus werde ich heimsuchen. 35 Also sollt ihr sprechen, ein jeder zu seinem Nächsten und ein jeder zu seinem Bruder: Was hat Jehova geantwortet und was hat Jehova geredet? 36 Und die Last Jehovas sollt ihr nicht mehr erwähnen, denn die Last wird für einen jeden sein eigenes Wort sein; denn ihr verdrehet die Worte des lebendigen Gottes, Jehovas der Heerscharen, unseres Gottes. 37 Also sollst du zu dem Propheten sagen: Was hat Jehova dir geantwortet und was hat Jehova geredet? 38 Wenn ihr aber saget: "Last Jehovas", darum, so spricht Jehova: Weil ihr dieses Wort saget: "Last Jehovas", und ich doch zu euch gesandt und gesprochen habe: Ihr sollt nicht sagen: "Last Jehovas" - 39 darum, siehe, werde ich euch ganz vergessen, und euch und die Stadt, die ich euch und euren Vätern gegeben habe, von meinem Angesicht verstoßen; 40 und ich werde ewigen Hohn auf euch legen und eine ewige Schande, die nicht vergessen werden wird. (Jeremia 20.11)

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.