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Jeremia - Kapitel 22

1 So sprach Jehova: Geh hinab in das Haus des Königs von Juda, und rede daselbst dieses Wort 2 und sprich: Höre das Wort Jehovas, König von Juda, der du auf dem Throne Davids sitzest, du und deine Knechte und dein Volk, die ihr durch diese Tore einziehet. 3 So spricht Jehova: Übet Recht und Gerechtigkeit, und befreiet den Beraubten aus der Hand des Bedrückers; und den Fremdling, die Waise und die Witwe bedrücket und vergewaltiget nicht, und vergießet nicht unschuldiges Blut an diesem Orte. (Jeremia 21.12) 4 Denn wenn ihr dieses Wort wirklich tun werdet, so werden durch die Tore dieses Hauses Könige einziehen, welche auf dem Throne Davids sitzen, auf Wagen fahrend und auf Rossen reitend, er und seine Knechte und sein Volk. (Jeremia 17.25) 5 Wenn ihr aber nicht auf diese Worte höret, so habe ich bei mir geschworen, spricht Jehova, daß dieses Haus zur Einöde werden soll. 6 Denn also spricht Jehova über das Haus des Königs von Juda: Du bist mir ein Gilead, ein Haupt des Libanon; wenn ich dich nicht zur Wüste machen werde, zu unbewohnten Städten! 7 Und ich werde Verderber wider dich weihen, einen jeden mit seinen Waffen, und sie werden die Auswahl deiner Zedern umhauen und ins Feuer werfen. 8 Und viele Nationen werden an dieser Stadt vorüberziehen, und einer wird zum anderen sagen: Warum hat Jehova an dieser großen Stadt also getan? 9 Und man wird sagen: Weil sie den Bund Jehovas, ihres Gottes, verlassen und sich vor anderen Göttern niedergebeugt und ihnen gedient haben. 10 Weinet nicht um den Toten, und beklaget ihn nicht; weinet vielmehr um den Weggezogenen, denn er wird nicht mehr zurückkehren und das Land seiner Geburt sehen. 11 Denn so spricht Jehova von Schallum, dem Sohne Josias, dem König von Juda, welcher König ward an seines Vaters Josia Statt, und der aus diesem Orte weggezogen ist: er wird nicht mehr hierher zurückkehren; (2. Chronik 36.3-4) 12 sondern an dem Orte, wohin sie ihn weggeführt haben, daselbst wird er sterben, und er wird dieses Land nicht wiedersehen. 13 Wehe dem, der sein Haus mit Ungerechtigkeit baut und seine Obergemächer mit Unrecht, der seinen Nächsten umsonst arbeiten läßt und ihm seinen Lohn nicht gibt; (3. Mose 19.13) (Micha 3.10) 14 der da spricht: Ich will mir ein geräumiges Haus bauen und weite Obergemächer! und er haut sich Fenster aus und deckt mit Zedern, und er streicht es an mit Zinnober. 15 Bist du ein König, weil du in Zedern wetteiferst? Hat nicht dein Vater gegessen und getrunken und Recht und Gerechtigkeit geübt? da erging es ihm wohl. 16 Er hat die Rechtssache des Elenden und des Armen gerichtet; da stand es wohl. Heißt das nicht mich erkennen? spricht Jehova. 17 Denn deine Augen und dein Herz sind auf nichts gerichtet als auf deinen Gewinn, und auf das Blut des Unschuldigen, um es zu vergießen, und auf Bedrückung und Gewalttat, um sie zu verüben. 18 Darum spricht Jehova von Jojakim, dem Sohne Josias, dem König von Juda, also: man wird nicht um ihn klagen: Wehe, mein Bruder! und: Wehe, Schwester! Man wird nicht um ihn klagen: Wehe, Herr! und: Wehe, seine Herrlichkeit! (Jeremia 34.5) 19 Mit dem Begräbnis eines Esels wird er begraben werden; man wird ihn fortschleifen und wegwerfen weit hinweg von den Toren Jerusalems. (Jesaja 14.19) 20 Steige auf den Libanon und schreie, und erhebe deine Stimme auf dem Gebirge Basan und schreie vom Abarim her; denn zerschmettert sind alle deine Buhlen. 21 Ich redete zu dir in deinem Wohlergehen; du sprachst: Ich will nicht hören. Das war dein Weg von deiner Jugend an, daß du auf meine Stimme nicht hörtest. 22 Der Wind wird alle deine Hirten abweiden, und deine Buhlen werden in die Gefangenschaft gehen. Ja, dann wirst du beschämt und zu Schanden werden ob all deiner Bosheit. (Jeremia 25.9) (Jeremia 25.18) 23 Die du auf dem Libanon wohnst und auf den Zedern nistest, wie mitleidswürdig wirst du sein, wenn Schmerzen dich ankommen, Wehen, der Gebärenden gleich! (Jeremia 13.21) 24 So wahr ich lebe, spricht Jehova, wenn auch Konja, der Sohn Jojakims, der König von Juda, ein Siegelring wäre an meiner rechten Hand, so würde ich dich doch von dannen wegreißen. (Jeremia 24.1) 25 Und ich werde dich in die Hand derer geben, welche nach deinem Leben trachten, und in die Hand derer, vor welchen du dich fürchtest, und in die Hand Nebukadrezars, des Königs von Babel, und in die Hand der Chaldäer. 26 Und ich werde dich und deine Mutter, die dich geboren hat, in ein anderes Land schleudern, wo ihr nicht geboren seid; und daselbst werdet ihr sterben. (2. Könige 24.12) (2. Könige 24.15) 27 Und in das Land, wohin sie sich sehnen zurückzukehren, dahin werden sie nicht zurückkehren. - 28 Ist denn dieser Mann Konja ein verachtetes Gefäß, das man zertrümmert, oder ein Gerät, an welchem man kein Gefallen hat? Warum werden sie weggeschleudert, er und sein Same, und in ein Land geworfen, das sie nicht kennen? - 29 O Land, Land, Land, höre das Wort Jehovas! 30 So spricht Jehova: Schreibet diesen Mann auf als kinderlos, als einen Mann, der kein Gedeihen hat in seinen Tagen; denn von seinem Samen wird nicht einer gedeihen, der auf dem Throne Davids sitze und fortan über Juda herrsche.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.