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Jeremia - Kapitel 21

Ankündigung der Eroberung Jerusalems an den König Zedekia

1 Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah, als der König Zedekia Paschchur, den Sohn Malkijas, und Zephanja, den Sohn Maasejas, den Priester, zu ihm sandte und sagen ließ: (Jeremia 29.25) 2 Befrage doch Jehova für uns, denn Nebukadrezar, der König von Babel, streitet wider uns; vielleicht wird Jehova mit uns handeln nach allen seinen Wundern, daß er von uns abziehe. 3 Und Jeremia sprach zu ihnen: Also sollt ihr zu Zedekia sagen: 4 So spricht Jehova, der Gott Israels: Siehe, ich will die Kriegswaffen umwenden, die in eurer Hand sind, mit welchen ihr außerhalb der Mauer wider den König von Babel und wider die Chaldäer streitet, die euch belagern, und sie in diese Stadt hinein versammeln. 5 Und ich selbst werde wider euch streiten mit ausgestreckter Hand und mit starkem Arm und mit Zorn und mit Grimm und mit großer Wut. 6 Und ich werde die Bewohner dieser Stadt schlagen, sowohl Menschen als Vieh; an einer großen Pest sollen sie sterben. 7 Und danach, spricht Jehova, werde ich Zedekia, den König von Juda, und seine Knechte und das Volk, und zwar die in dieser Stadt von der Pest, vom Schwerte und vom Hunger Übriggebliebenen, in die Hand Nebukadrezars, des Königs von Babel, geben, und in die Hand ihrer Feinde und in die Hand derer, welche nach ihrem Leben trachten; und er wird sie schlagen mit der Schärfe des Schwertes, er wird ihrer nicht schonen, noch Mitleid haben, noch sich erbarmen. 8 Und zu diesem Volke sollst du sagen: So spricht Jehova: Siehe, ich lege euch den Weg des Lebens vor und den Weg des Todes. (5. Mose 11.26) 9 Wer in dieser Stadt bleibt, wird sterben durch das Schwert und durch den Hunger und durch die Pest; wer aber hinausgeht und zu den Chaldäern überläuft, die euch belagern, wird leben, und seine Seele wird ihm zur Beute sein. (Jeremia 38.2) 10 Denn ich habe mein Angesicht wider diese Stadt gerichtet zum Bösen und nicht zum Guten, spricht Jehova; sie wird in die Hand des Königs von Babel gegeben werden, und er wird sie mit Feuer verbrennen. -

Gerichtsankündigung gegen die letzten Könige von Juda wegen ihrer ungerechten Regierung

11 Und zu dem Hause des Königs von Juda sollst du sagen: Höret das Wort Jehovas! 12 Haus David, so spricht Jehova: Haltet jeden Morgen Gericht und befreiet den Beraubten aus der Hand des Bedrückers, damit mein Grimm nicht ausbreche wie ein Feuer und unauslöschlich brenne wegen der Bosheit eurer Handlungen. (Jeremia 7.20) (Jeremia 22.3) 13 Siehe, ich will an dich, du Bewohnerin des Tales, des Felsens der Ebene, spricht Jehova; die ihr sprechet: Wer wird wider uns herabsteigen, und wer wird in unsere Wohnungen kommen? 14 Und ich will euch heimsuchen nach der Frucht eurer Handlungen, spricht Jehova; und ich will ein Feuer anzünden in ihrem Walde, daß es alle ihre Umgebungen verzehre.

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4. Mose - Kapitel 19

Die junge rote Kuh. Das Reinigungswasser

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Dies ist eine Gesetzesbestimmung, die der HERR geboten hat, indem er sprach: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen eine tadellose Kuh, an der kein Mangel und auf die noch kein Joch gekommen ist, und gebt sie dem Priester Eleasar, (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 der soll sie vor das Lager hinausführen und daselbst vor seinen Augen schächten lassen. 4 Darnach soll Eleasar, der Priester, mit seinem Finger von ihrem Blute nehmen und von ihrem Blut siebenmal gegen die Stiftshütte sprengen, (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 und die Kuh soll er vor seinen Augen verbrennen lassen; ihre Haut und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist soll er verbrennen lassen. 6 Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es auf die brennende Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden und darnach ins Lager gehen; und der Priester soll unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Gleicherweise soll der, welcher sie verbrannt hat, seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib mit Wasser baden und unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh sammeln und außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie daselbst für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werde für das Reinigungswasser; denn es ist ein Sündopfer. 10 Und der, welcher die Asche von der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. 11 Es soll aber dies eine ewig gültige Satzung sein für die Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen: Wer einen Leichnam anrührt von irgend einem Menschen, der bleibt unrein sieben Tage lang. 12 Ein solcher soll sich mit demselben Wasser am dritten und am siebenten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber am dritten und am siebenten Tag nicht entsündigt, so wird er nicht rein. 13 Wenn aber jemand den Leichnam eines Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, eine solche Seele soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über sie gesprengt worden ist; und sie bleibt unrein, ihre Unreinigkeit ist noch an ihr. (3. Mose 15.31) 14 Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Wer in das Zelt geht, und alles, was im Zelte ist, soll sieben Tage lang unrein sein. 15 Und alle offenen Geschirre, worüber kein Deckel gebunden ist, sind unrein. 16 Auch wer auf dem Felde einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein. 17 So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche dieses verbrannten Sündopfers nehmen und lebendiges Wasser darüber tun in ein Geschirr. 18 Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und das Zelt besprengen und alle Geschirre und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der ein Totengebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt hat. 19 Und der Reine soll den Unreinen besprengen am dritten Tag und am siebenten Tage; so wird er ihn am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein sein. 20 Ist aber jemand unrein und will sich nicht entsündigen lassen, dessen Seele soll aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt, er ist nicht mit Reinigungswasser besprengt, darum ist er unrein. 21 Und das soll ihnen eine ewig gültige Satzung sein. Derjenige aber, welcher mit dem Reinigungswasser besprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Reinigungswasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend. 22 Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, die soll unrein sein bis an den Abend.