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Jeremia - Kapitel 21

Ankündigung der Eroberung Jerusalems an den König Zedekia

1 Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah, als der König Zedekia Paschchur, den Sohn Malkijas, und Zephanja, den Sohn Maasejas, den Priester, zu ihm sandte und sagen ließ: (Jeremia 29.25) 2 Befrage doch Jehova für uns, denn Nebukadrezar, der König von Babel, streitet wider uns; vielleicht wird Jehova mit uns handeln nach allen seinen Wundern, daß er von uns abziehe. 3 Und Jeremia sprach zu ihnen: Also sollt ihr zu Zedekia sagen: 4 So spricht Jehova, der Gott Israels: Siehe, ich will die Kriegswaffen umwenden, die in eurer Hand sind, mit welchen ihr außerhalb der Mauer wider den König von Babel und wider die Chaldäer streitet, die euch belagern, und sie in diese Stadt hinein versammeln. 5 Und ich selbst werde wider euch streiten mit ausgestreckter Hand und mit starkem Arm und mit Zorn und mit Grimm und mit großer Wut. 6 Und ich werde die Bewohner dieser Stadt schlagen, sowohl Menschen als Vieh; an einer großen Pest sollen sie sterben. 7 Und danach, spricht Jehova, werde ich Zedekia, den König von Juda, und seine Knechte und das Volk, und zwar die in dieser Stadt von der Pest, vom Schwerte und vom Hunger Übriggebliebenen, in die Hand Nebukadrezars, des Königs von Babel, geben, und in die Hand ihrer Feinde und in die Hand derer, welche nach ihrem Leben trachten; und er wird sie schlagen mit der Schärfe des Schwertes, er wird ihrer nicht schonen, noch Mitleid haben, noch sich erbarmen. 8 Und zu diesem Volke sollst du sagen: So spricht Jehova: Siehe, ich lege euch den Weg des Lebens vor und den Weg des Todes. (5. Mose 11.26) 9 Wer in dieser Stadt bleibt, wird sterben durch das Schwert und durch den Hunger und durch die Pest; wer aber hinausgeht und zu den Chaldäern überläuft, die euch belagern, wird leben, und seine Seele wird ihm zur Beute sein. (Jeremia 38.2) 10 Denn ich habe mein Angesicht wider diese Stadt gerichtet zum Bösen und nicht zum Guten, spricht Jehova; sie wird in die Hand des Königs von Babel gegeben werden, und er wird sie mit Feuer verbrennen. -

Gerichtsankündigung gegen die letzten Könige von Juda wegen ihrer ungerechten Regierung

11 Und zu dem Hause des Königs von Juda sollst du sagen: Höret das Wort Jehovas! 12 Haus David, so spricht Jehova: Haltet jeden Morgen Gericht und befreiet den Beraubten aus der Hand des Bedrückers, damit mein Grimm nicht ausbreche wie ein Feuer und unauslöschlich brenne wegen der Bosheit eurer Handlungen. (Jeremia 7.20) (Jeremia 22.3) 13 Siehe, ich will an dich, du Bewohnerin des Tales, des Felsens der Ebene, spricht Jehova; die ihr sprechet: Wer wird wider uns herabsteigen, und wer wird in unsere Wohnungen kommen? 14 Und ich will euch heimsuchen nach der Frucht eurer Handlungen, spricht Jehova; und ich will ein Feuer anzünden in ihrem Walde, daß es alle ihre Umgebungen verzehre.

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3. Mose - Kapitel 4

Die Sündopfer

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wenn sich eine Seele aus Versehen versündigt gegen irgend eines der Gebote des HERRN, also daß sie etwas von dem tut, was man nicht tun soll, so gelte folgende Vorschrift : 3 Wenn der gesalbte Priester sündigt, sodaß er sich am Volk verschuldet, so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen jungen, tadellosen Farren dem HERRN zum Sündopfer darbringen; 4 und zwar soll er den Farren zur Tür der Stiftshütte bringen, vor den HERRN, und seine Hand stützen auf des Farren Haupt und ihn schächten vor dem HERRN. 5 Und der gesalbte Priester soll von dem Blut des Farren nehmen und es in die Stiftshütte bringen; 6 und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und von dem Blut siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs im Heiligtum sprengen, vor dem Angesicht des HERRN. (3. Mose 8.11) (3. Mose 14.7) 7 Auch soll der Priester von dem Blut auf die Hörner des wohlriechenden Räucheraltars tun, der in der Stitshütte ist vor dem HERRN; alles übrige Blut des Farren aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte ist. (2. Mose 30.1) (2. Mose 30.6) (2. Mose 40.6) 8 Und alles Fett des Sündopferfarren soll er von ihm ablösen, das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am Eingeweide hängt; 9 dazu die beiden Nieren, samt dem Fett daran, das an den Lenden ist, auch das, was über die Leber hervorragt; oberhalb der Nieren soll er es wegnehmen, gleich wie man es von dem Stier des Dankopfers abhebt; 10 und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar verbrennen. 11 Aber das Fell des Farren und all sein Fleisch samt seinem Kopf, seinen Schenkeln, seinen Eingeweiden und seinem Mist, (3. Mose 8.17) 12 kurz den ganzen Farren soll man hinaus vor das Lager führen, an einen reinen Ort, wohin man die Asche zu schütten pflegt, und ihn bei einem Holzfeuer verbrennen; am Aschenplatz soll er verbrannt werden. (3. Mose 6.4) (Hebräer 13.11) 13 Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israel vergeht, und es ist vor den Augen der Versammlung verborgen, daß sie etwas getan, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, sodaß sie sich verschuldet hat; (4. Mose 15.24) 14 sie kommt aber zur Erkenntnis der Sünde, die sie begangen hat wider dasselbe Gebot, so soll die Versammlung einen jungen Farren darbringen und ihn vor die Stiftshütte führen. (Römer 8.3) 15 Dann sollen die Ältesten der Gemeinde ihre Hände auf des Farren Haupt stützen vor dem HERRN, und man soll den Farren schächten vor dem HERRN. 16 Der gesalbte Priester aber soll von dem Blut des Farren in die Stiftshütte bringen, 17 und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und davon siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs sprengen vor dem HERRN; 18 und er soll von dem Blut auf die Hörner des Altars tun, der vor dem HERRN in der Stiftshütte steht; alles übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte steht. 19 Aber all sein Fett soll er von ihm ablösen und es auf dem Altar verbrennen. 20 Er soll diesen Farren behandeln, wie er den Farren des Sündopfers behandelt hat; ganz gleich soll auch dieser behandelt werden, und der Priester soll sie versühnen, und es soll ihr vergeben werden. 21 Und man soll den Farren hinaus vor das Lager schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersten Farren verbrannt hat. Er ist ein Sündopfer der Gemeinde. (3. Mose 4.11-12) 22 Kommt es aber vor, daß ein Fürst sündigt und aus Versehen irgend etwas tut, wovon der HERR, sein Gott, geboten, daß man es nicht tun soll, und sich also verschuldet, 23 man hält ihm aber seine Sünde vor, die er daran begangen hat, so soll er einen tadellosen Ziegenbock zum Opfer bringen 24 und soll seine Hand auf des Bockes Haupt stützen und ihn schächten an dem Ort, da man das Brandopfer zu schächten pflegt vor dem HERRN; es ist ein Sündopfer. 25 Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun; das übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen; 26 und all sein Fett soll er auf dem Altar verbrennen, gleich dem Fett des Dankopfers. Also soll der Priester ihm Sühne erwirken für seine Sünde, und es wird ihm vergeben werden. 27 Wenn aber jemand vom Landvolk aus Versehen sündigt, indem er etwas tut, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, und sich verschuldet, 28 man hält ihm aber seine Sünde vor, die er begangen hat, so soll er eine tadellose Ziege zum Opfer bringen für seine Sünde, die er begangen hat, 29 und er soll seine Hand auf des Sündopfers Haupt stützen und das Sündopfer schächten an der Stätte des Brandopfers. 30 Der Priester aber soll mit seinem Finger von dem Blut der Ziege nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun und alles übrige Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen. 31 Alles Fett aber soll er von ihr nehmen, wie das Fett von dem Dankopfer genommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen zum lieblichen Geruch dem HERRN. Also soll der Priester für ihn Sühne erwirken, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 3.14-15) 32 Will er aber ein Lamm darbringen zum Sündopfer, so soll es ein tadelloses Weibchen sein; 33 und er soll seine Hand stützen auf des Sündopfers Haupt und es schächten als Sündopfer an dem Ort, wo man das Brandopfer zu schächten pflegt. 34 Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun, alles übrige Blut aber an den Fuß des Altars gießen. 35 Und er soll alles Fett davon nehmen, wie das Fett von dem Lamm des Dankopfers genommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen, über den Feuerflammen des HERRN, und also soll er ihm Sühne erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, so wird ihm vergeben werden.