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Jeremia - Kapitel 19

Das Zerbrechen eines Kruges als Sinnbild des kommenden Gerichts

1 So sprach Jehova: Geh und kaufe einen irdenen Krug, und nimm mit dir von den Ältesten des Volkes und von den Ältesten der Priester; 2 und geh hinaus in das Tal des Sohnes Hinnoms, welches vor dem Eingang des Tores Charsuth liegt, und rufe daselbst die Worte aus, die ich zu dir reden werde, (Jeremia 7.31) (Jeremia 19.11) 3 und sprich: Höret das Wort Jehovas, ihr Könige von Juda und ihr Bewohner von Jerusalem! So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Siehe, ich bringe Unglück über diesen Ort, daß einem jeden, der es hört, seine Ohren gellen werden. (1. Samuel 3.11) (2. Könige 21.12) 4 Darum, daß sie mich verlassen und diesen Ort verkannt und in ihm anderen Göttern geräuchert haben, die sie nicht kannten, weder sie noch ihre Väter noch die Könige von Juda, und diesen Ort mit dem Blute Unschuldiger erfüllt haben, 5 und die Höhen des Baal gebaut, um ihre Kinder als Brandopfer für den Baal im Feuer zu verbrennen, was ich nicht geboten noch geredet habe und mir nicht in den Sinn gekommen ist: (Jeremia 7.31-32) 6 darum siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da dieser Ort nicht mehr Topheth, noch Tal des Sohnes Hinnoms, sondern Würgetal genannt werden wird. 7 Und ich werde den Rat von Juda und Jerusalem vereiteln an diesem Orte, und werde sie durchs Schwert fallen lassen vor ihren Feinden und durch die Hand derer, welche nach ihrem Leben trachten; und ich werde ihre Leichname dem Gevögel des Himmels und den Tieren der Erde zur Speise geben. (Jeremia 7.33) 8 Und ich werde diese Stadt zum Entsetzen und zum Gezisch machen: jeder, der an ihr vorüberzieht, wird sich entsetzen und zischen über alle ihre Plagen. (Jeremia 18.16) 9 Und ich werde sie das Fleisch ihrer Söhne und das Fleisch ihrer Töchter essen lassen, und sie sollen einer des anderen Fleisch essen in der Belagerung und in der Bedrängnis, womit ihre Feinde und die nach ihrem Leben trachten sie bedrängen werden. - (5. Mose 28.53) 10 Und du sollst den Krug zerbrechen vor den Augen der Männer, die mit dir gegangen sind, 11 und zu ihnen sprechen: So spricht Jehova der Heerscharen: Also werde ich dieses Volk und diese Stadt zerschmettern, wie man ein Töpfergefäß zerschmettert, das nicht wiederhergestellt werden kann. Und man wird im Topheth begraben, aus Mangel an Raum zu begraben. (Jesaja 30.14) (Jeremia 7.32) 12 Also werde ich diesem Orte tun, spricht Jehova, und seinen Bewohnern, um diese Stadt dem Topheth gleich zu machen. 13 Und die Häuser von Jerusalem und die Häuser der Könige von Juda sollen unrein werden wie der Ort Topheth: alle die Häuser, auf deren Dächern sie dem ganzen Heere des Himmels geräuchert und anderen Göttern Trankopfer gespendet haben. (Jeremia 32.29) (Zephanja 1.5)

Jeremias Gerichtsankündigung und seine Mißhandlung - Die inneren Kämpfe des Propheten

14 Und Jeremia kam vom Topheth, wohin Jehova ihn gesandt hatte zu weissagen, und er trat in den Vorhof des Hauses Jehovas und sprach zu dem ganzen Volke: 15 So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Siehe, ich will über diese Stadt und über alle ihre Städte all das Unglück bringen, welches ich über sie geredet habe; denn sie haben ihren Nacken verhärtet, um meine Worte nicht zu hören.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)