zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 17

Bestrafung Judas wegen Götzendienst, wegen Vertrauen auf Menschen und wegen Betrug

1 Die Sünde Judas ist geschrieben mit eisernem Griffel, mit diamantener Spitze; sie ist eingegraben in die Tafel ihres Herzens und an die Hörner eurer Altäre. 2 Wie ihrer Kinder, so gedenken sie ihrer Altäre und ihrer Ascherim bei den grünen Bäumen, auf den hohen Hügeln. 3 Meinen Berg im Gefilde, dein Vermögen, alle deine Schätze werde ich zur Beute geben - deine Höhen, um der Sünde willen in allen deinen Grenzen. 4 Und du wirst, und zwar durch dich selbst, dein Erbteil fahren lassen müssen, welches ich dir gegeben habe, und ich werde dich deinen Feinden dienen lassen in einem Lande, das du nicht kennst; denn ihr habt ein Feuer angezündet in meinem Zorn, es wird ewiglich brennen. (Jeremia 15.14) 5 So spricht Jehova: Verflucht ist der Mann, der auf den Menschen vertraut und Fleisch zu seinem Arme macht, und dessen Herz von Jehova weicht! (Psalm 118.8) (Psalm 146.3) 6 Und er wird sein wie ein Entblößter in der Steppe und nicht sehen, daß Gutes kommt; und an dürren Örtern in der Wüste wird er wohnen, in einem salzigen und unbewohnten Lande. (Jeremia 48.6) 7 Gesegnet ist der Mann, der auf Jehova vertraut und dessen Vertrauen Jehova ist! (Psalm 146.5) 8 Und er wird sein wie ein Baum, der am Wasser gepflanzt ist und am Bache seine Wurzeln ausstreckt, und sich nicht fürchtet, wenn die Hitze kommt; und sein Laub ist grün, und im Jahre der Dürre ist er unbekümmert, und er hört nicht auf, Frucht zu tragen. - 9 Arglistig ist das Herz, mehr als alles, und verderbt ist es; wer mag es kennen? (Psalm 1.3) 10 Ich, Jehova, erforsche das Herz und prüfe die Nieren, und zwar um einem jeden zu geben nach seinen Wegen, nach der Frucht seiner Handlungen. - (Psalm 7.10) (Römer 2.6) 11 Ein Rebhuhn, das Eier brütet, die es nicht gelegt hat, so ist, wer Reichtum erwirbt und nicht mit Recht: In der Hälfte seiner Tage wird er ihn verlassen, und an seinem Ende wird er ein Tor sein. (Psalm 39.7) 12 Thron der Herrlichkeit, Höhe von Anbeginn, du Ort unseres Heiligtums! 13 Hoffnung Israels, Jehova! alle, die dich verlassen, werden beschämt werden. - Und die von mir weichen, werden in die Erde geschrieben werden; denn sie haben den Born lebendigen Wassers, Jehova, verlassen. (Jeremia 2.13) 14 Heile mich, Jehova, so werde ich geheilt werden; rette mich, so werde ich gerettet werden; denn du bist mein Ruhm. 15 Siehe, jene sprechen zu mir: Wo ist das Wort Jehovas? es möge doch kommen! (Jesaja 5.19) 16 Ich aber habe mich nicht entzogen, Hirte hinter dir her zu sein, und habe den unheilvollen Tag nicht herbeigewünscht; du weißt es ja. Was aus meinen Lippen hervorging, war vor deinem Angesicht. 17 Sei mir nicht zum Schrecken, du bist meine Zuflucht am Tage des Unglücks! 18 Laß meine Verfolger beschämt werden, aber laß mich nicht beschämt werden, laß sie verzagt werden, aber laß mich nicht verzagt werden; bringe über sie den Tag des Unglücks, und zerschmettere sie mit zweifacher Zerschmetterung!

Verheißung im Blick auf Sabbatheiligung

19 So spricht Jehova zu mir: Geh hin und stelle dich in das Tor der Kinder des Volkes, durch welches die Könige von Juda einziehen und durch welches sie ausziehen, und in alle Tore Jerusalems, 20 und sprich zu ihnen: Höret das Wort Jehovas, ihr Könige von Juda, und ganz Juda und alle Bewohner von Jerusalem, die ihr durch diese Tore einziehet! 21 So spricht Jehova: Hütet euch bei euren Seelen, und traget keine Last am Sabbathtage, daß ihr sie durch die Tore Jerusalems hereinbringet! 22 Und ihr sollt am Sabbathtage keine Last aus euren Häusern hinausbringen, und sollt keinerlei Arbeit tun; sondern heiliget den Sabbathtag, wie ich euren Vätern geboten habe. (Jesaja 56.2) (Jesaja 58.13) 23 Aber sie haben nicht gehört und ihr Ohr nicht geneigt, und sie haben ihren Nacken verhärtet, um nicht zu hören und Zucht nicht anzunehmen. (Jeremia 11.8) 24 Und es wird geschehen, wenn ihr fleißig auf mich höret, spricht Jehova, daß ihr am Sabbathtage keine Last durch die Tore dieser Stadt hereinbringet, und daß ihr den Sabbathtag heiliget, indem ihr keinerlei Arbeit an demselben tut: 25 so werden durch die Tore dieser Stadt Könige und Fürsten einziehen, welche auf dem Throne Davids sitzen, auf Wagen fahrend und auf Rossen reitend, sie und ihre Fürsten, die Männer von Juda und die Bewohner von Jerusalem; und diese Stadt wird bewohnt werden ewiglich. 26 Und sie werden aus den Städten Judas kommen und aus den Umgebungen von Jerusalem und aus dem Lande Benjamin, und aus der Niederung und vom Gebirge und aus dem Süden, indem sie Brandopfer und Schlachtopfer und Speisopfer und Weihrauch bringen, und Lob bringen in das Haus Jehovas. 27 Wenn ihr aber nicht auf mich höret, den Sabbathtag zu heiligen und keine Last zu tragen, und nicht durch die Tore Jerusalems einzugehen am Sabbathtage: so werde ich ein Feuer in seinen Toren anzünden, daß es die Paläste Jerusalems verzehren und nicht erlöschen wird.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.