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Jeremia - Kapitel 17

Bestrafung Judas wegen Götzendienst, wegen Vertrauen auf Menschen und wegen Betrug

1 Die Sünde Judas ist geschrieben mit eisernem Griffel, mit diamantener Spitze; sie ist eingegraben in die Tafel ihres Herzens und an die Hörner eurer Altäre. 2 Wie ihrer Kinder, so gedenken sie ihrer Altäre und ihrer Ascherim bei den grünen Bäumen, auf den hohen Hügeln. 3 Meinen Berg im Gefilde, dein Vermögen, alle deine Schätze werde ich zur Beute geben - deine Höhen, um der Sünde willen in allen deinen Grenzen. 4 Und du wirst, und zwar durch dich selbst, dein Erbteil fahren lassen müssen, welches ich dir gegeben habe, und ich werde dich deinen Feinden dienen lassen in einem Lande, das du nicht kennst; denn ihr habt ein Feuer angezündet in meinem Zorn, es wird ewiglich brennen. (Jeremia 15.14) 5 So spricht Jehova: Verflucht ist der Mann, der auf den Menschen vertraut und Fleisch zu seinem Arme macht, und dessen Herz von Jehova weicht! (Psalm 118.8) (Psalm 146.3) 6 Und er wird sein wie ein Entblößter in der Steppe und nicht sehen, daß Gutes kommt; und an dürren Örtern in der Wüste wird er wohnen, in einem salzigen und unbewohnten Lande. (Jeremia 48.6) 7 Gesegnet ist der Mann, der auf Jehova vertraut und dessen Vertrauen Jehova ist! (Psalm 146.5) 8 Und er wird sein wie ein Baum, der am Wasser gepflanzt ist und am Bache seine Wurzeln ausstreckt, und sich nicht fürchtet, wenn die Hitze kommt; und sein Laub ist grün, und im Jahre der Dürre ist er unbekümmert, und er hört nicht auf, Frucht zu tragen. - 9 Arglistig ist das Herz, mehr als alles, und verderbt ist es; wer mag es kennen? (Psalm 1.3) 10 Ich, Jehova, erforsche das Herz und prüfe die Nieren, und zwar um einem jeden zu geben nach seinen Wegen, nach der Frucht seiner Handlungen. - (Psalm 7.10) (Römer 2.6) 11 Ein Rebhuhn, das Eier brütet, die es nicht gelegt hat, so ist, wer Reichtum erwirbt und nicht mit Recht: In der Hälfte seiner Tage wird er ihn verlassen, und an seinem Ende wird er ein Tor sein. (Psalm 39.7) 12 Thron der Herrlichkeit, Höhe von Anbeginn, du Ort unseres Heiligtums! 13 Hoffnung Israels, Jehova! alle, die dich verlassen, werden beschämt werden. - Und die von mir weichen, werden in die Erde geschrieben werden; denn sie haben den Born lebendigen Wassers, Jehova, verlassen. (Jeremia 2.13) 14 Heile mich, Jehova, so werde ich geheilt werden; rette mich, so werde ich gerettet werden; denn du bist mein Ruhm. 15 Siehe, jene sprechen zu mir: Wo ist das Wort Jehovas? es möge doch kommen! (Jesaja 5.19) 16 Ich aber habe mich nicht entzogen, Hirte hinter dir her zu sein, und habe den unheilvollen Tag nicht herbeigewünscht; du weißt es ja. Was aus meinen Lippen hervorging, war vor deinem Angesicht. 17 Sei mir nicht zum Schrecken, du bist meine Zuflucht am Tage des Unglücks! 18 Laß meine Verfolger beschämt werden, aber laß mich nicht beschämt werden, laß sie verzagt werden, aber laß mich nicht verzagt werden; bringe über sie den Tag des Unglücks, und zerschmettere sie mit zweifacher Zerschmetterung!

Verheißung im Blick auf Sabbatheiligung

19 So spricht Jehova zu mir: Geh hin und stelle dich in das Tor der Kinder des Volkes, durch welches die Könige von Juda einziehen und durch welches sie ausziehen, und in alle Tore Jerusalems, 20 und sprich zu ihnen: Höret das Wort Jehovas, ihr Könige von Juda, und ganz Juda und alle Bewohner von Jerusalem, die ihr durch diese Tore einziehet! 21 So spricht Jehova: Hütet euch bei euren Seelen, und traget keine Last am Sabbathtage, daß ihr sie durch die Tore Jerusalems hereinbringet! 22 Und ihr sollt am Sabbathtage keine Last aus euren Häusern hinausbringen, und sollt keinerlei Arbeit tun; sondern heiliget den Sabbathtag, wie ich euren Vätern geboten habe. (Jesaja 56.2) (Jesaja 58.13) 23 Aber sie haben nicht gehört und ihr Ohr nicht geneigt, und sie haben ihren Nacken verhärtet, um nicht zu hören und Zucht nicht anzunehmen. (Jeremia 11.8) 24 Und es wird geschehen, wenn ihr fleißig auf mich höret, spricht Jehova, daß ihr am Sabbathtage keine Last durch die Tore dieser Stadt hereinbringet, und daß ihr den Sabbathtag heiliget, indem ihr keinerlei Arbeit an demselben tut: 25 so werden durch die Tore dieser Stadt Könige und Fürsten einziehen, welche auf dem Throne Davids sitzen, auf Wagen fahrend und auf Rossen reitend, sie und ihre Fürsten, die Männer von Juda und die Bewohner von Jerusalem; und diese Stadt wird bewohnt werden ewiglich. 26 Und sie werden aus den Städten Judas kommen und aus den Umgebungen von Jerusalem und aus dem Lande Benjamin, und aus der Niederung und vom Gebirge und aus dem Süden, indem sie Brandopfer und Schlachtopfer und Speisopfer und Weihrauch bringen, und Lob bringen in das Haus Jehovas. 27 Wenn ihr aber nicht auf mich höret, den Sabbathtag zu heiligen und keine Last zu tragen, und nicht durch die Tore Jerusalems einzugehen am Sabbathtage: so werde ich ein Feuer in seinen Toren anzünden, daß es die Paläste Jerusalems verzehren und nicht erlöschen wird.

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3. Mose - Kapitel 15

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. (4. Mose 5.2) 3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.