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Jeremia - Kapitel 17

Bestrafung Judas wegen Götzendienst, wegen Vertrauen auf Menschen und wegen Betrug

1 Die Sünde Judas ist geschrieben mit eisernem Griffel, mit diamantener Spitze; sie ist eingegraben in die Tafel ihres Herzens und an die Hörner eurer Altäre. 2 Wie ihrer Kinder, so gedenken sie ihrer Altäre und ihrer Ascherim bei den grünen Bäumen, auf den hohen Hügeln. 3 Meinen Berg im Gefilde, dein Vermögen, alle deine Schätze werde ich zur Beute geben - deine Höhen, um der Sünde willen in allen deinen Grenzen. 4 Und du wirst, und zwar durch dich selbst, dein Erbteil fahren lassen müssen, welches ich dir gegeben habe, und ich werde dich deinen Feinden dienen lassen in einem Lande, das du nicht kennst; denn ihr habt ein Feuer angezündet in meinem Zorn, es wird ewiglich brennen. (Jeremia 15.14) 5 So spricht Jehova: Verflucht ist der Mann, der auf den Menschen vertraut und Fleisch zu seinem Arme macht, und dessen Herz von Jehova weicht! (Psalm 118.8) (Psalm 146.3) 6 Und er wird sein wie ein Entblößter in der Steppe und nicht sehen, daß Gutes kommt; und an dürren Örtern in der Wüste wird er wohnen, in einem salzigen und unbewohnten Lande. (Jeremia 48.6) 7 Gesegnet ist der Mann, der auf Jehova vertraut und dessen Vertrauen Jehova ist! (Psalm 146.5) 8 Und er wird sein wie ein Baum, der am Wasser gepflanzt ist und am Bache seine Wurzeln ausstreckt, und sich nicht fürchtet, wenn die Hitze kommt; und sein Laub ist grün, und im Jahre der Dürre ist er unbekümmert, und er hört nicht auf, Frucht zu tragen. - 9 Arglistig ist das Herz, mehr als alles, und verderbt ist es; wer mag es kennen? (Psalm 1.3) 10 Ich, Jehova, erforsche das Herz und prüfe die Nieren, und zwar um einem jeden zu geben nach seinen Wegen, nach der Frucht seiner Handlungen. - (Psalm 7.10) (Römer 2.6) 11 Ein Rebhuhn, das Eier brütet, die es nicht gelegt hat, so ist, wer Reichtum erwirbt und nicht mit Recht: In der Hälfte seiner Tage wird er ihn verlassen, und an seinem Ende wird er ein Tor sein. (Psalm 39.7) 12 Thron der Herrlichkeit, Höhe von Anbeginn, du Ort unseres Heiligtums! 13 Hoffnung Israels, Jehova! alle, die dich verlassen, werden beschämt werden. - Und die von mir weichen, werden in die Erde geschrieben werden; denn sie haben den Born lebendigen Wassers, Jehova, verlassen. (Jeremia 2.13) 14 Heile mich, Jehova, so werde ich geheilt werden; rette mich, so werde ich gerettet werden; denn du bist mein Ruhm. 15 Siehe, jene sprechen zu mir: Wo ist das Wort Jehovas? es möge doch kommen! (Jesaja 5.19) 16 Ich aber habe mich nicht entzogen, Hirte hinter dir her zu sein, und habe den unheilvollen Tag nicht herbeigewünscht; du weißt es ja. Was aus meinen Lippen hervorging, war vor deinem Angesicht. 17 Sei mir nicht zum Schrecken, du bist meine Zuflucht am Tage des Unglücks! 18 Laß meine Verfolger beschämt werden, aber laß mich nicht beschämt werden, laß sie verzagt werden, aber laß mich nicht verzagt werden; bringe über sie den Tag des Unglücks, und zerschmettere sie mit zweifacher Zerschmetterung!

Verheißung im Blick auf Sabbatheiligung

19 So spricht Jehova zu mir: Geh hin und stelle dich in das Tor der Kinder des Volkes, durch welches die Könige von Juda einziehen und durch welches sie ausziehen, und in alle Tore Jerusalems, 20 und sprich zu ihnen: Höret das Wort Jehovas, ihr Könige von Juda, und ganz Juda und alle Bewohner von Jerusalem, die ihr durch diese Tore einziehet! 21 So spricht Jehova: Hütet euch bei euren Seelen, und traget keine Last am Sabbathtage, daß ihr sie durch die Tore Jerusalems hereinbringet! 22 Und ihr sollt am Sabbathtage keine Last aus euren Häusern hinausbringen, und sollt keinerlei Arbeit tun; sondern heiliget den Sabbathtag, wie ich euren Vätern geboten habe. (Jesaja 56.2) (Jesaja 58.13) 23 Aber sie haben nicht gehört und ihr Ohr nicht geneigt, und sie haben ihren Nacken verhärtet, um nicht zu hören und Zucht nicht anzunehmen. (Jeremia 11.8) 24 Und es wird geschehen, wenn ihr fleißig auf mich höret, spricht Jehova, daß ihr am Sabbathtage keine Last durch die Tore dieser Stadt hereinbringet, und daß ihr den Sabbathtag heiliget, indem ihr keinerlei Arbeit an demselben tut: 25 so werden durch die Tore dieser Stadt Könige und Fürsten einziehen, welche auf dem Throne Davids sitzen, auf Wagen fahrend und auf Rossen reitend, sie und ihre Fürsten, die Männer von Juda und die Bewohner von Jerusalem; und diese Stadt wird bewohnt werden ewiglich. 26 Und sie werden aus den Städten Judas kommen und aus den Umgebungen von Jerusalem und aus dem Lande Benjamin, und aus der Niederung und vom Gebirge und aus dem Süden, indem sie Brandopfer und Schlachtopfer und Speisopfer und Weihrauch bringen, und Lob bringen in das Haus Jehovas. 27 Wenn ihr aber nicht auf mich höret, den Sabbathtag zu heiligen und keine Last zu tragen, und nicht durch die Tore Jerusalems einzugehen am Sabbathtage: so werde ich ein Feuer in seinen Toren anzünden, daß es die Paläste Jerusalems verzehren und nicht erlöschen wird.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.