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Jeremia - Kapitel 15

1 Und Jehova sprach zu mir: Wenn auch Mose und Samuel vor mir ständen, so würde meine Seele sich nicht zu diesem Volke wenden. Treibe sie von meinem Angesicht hinweg, daß sie fortgehen. (Psalm 99.6) (Hesekiel 14.14) 2 Und es soll geschehen, wenn sie zu dir sagen: Wohin sollen wir fortgehen? so sage ihnen: So spricht Jehova: Wer zum Tode bestimmt ist, gehe zum Tode; und wer zum Schwerte, zum Schwerte; und wer zum Hunger, zum Hunger; und wer zur Gefangenschaft, zur Gefangenschaft. (Jeremia 43.11) (Sacharja 11.9) 3 Denn ich bestelle über sie vier Arten von Übeln, spricht Jehova: Das Schwert zum Würgen, und die Hunde zum Zerren, und das Gevögel des Himmels und die Tiere der Erde zum Fressen und zum Vertilgen. (Hesekiel 14.21) 4 Und ich will sie zur Mißhandlung hingeben allen Königreichen der Erde, um Manasses willen, des Sohnes Hiskias, des Königs von Juda, wegen dessen, was er in Jerusalem getan hat. - (2. Könige 21.11) (2. Könige 23.26) 5 Denn wer wird sich über dich erbarmen, Jerusalem, und wer dir Beileid bezeigen, und wer wird einkehren, um nach deinem Wohlergehen zu fragen? 6 Du hast mich verstoßen, spricht Jehova, du gingst rückwärts; und so werde ich meine Hand wider dich ausstrecken und dich verderben; ich bin des Bereuens müde. 7 Und ich werde sie mit der Worfschaufel zu den Toren des Landes hinausworfeln; ich werde mein Volk der Kinder berauben, es zu Grunde richten. Sie sind von ihren Wegen nicht umgekehrt. (Matthäus 3.12) 8 Ihre Witwen werden mir zahlreicher sein als der Sand der Meere; ich bringe ihnen über die Mütter der Jünglinge einen Verwüster am hellen Mittag, lasse plötzlich Angst und Schrecken auf sie fallen. 9 Die sieben gebar, verschmachtet, sie haucht ihre Seele aus; ihre Sonne ist untergegangen, als es noch Tag war; sie ist beschämt und zu Schanden geworden. Und ihren Überrest werde ich dem Schwerte hingeben angesichts ihrer Feinde, spricht Jehova. (Amos 8.9)

Jeremias Hadern mit Gott über seine Aufgabe - Zurechtweisung durch Gott

10 "Wehe mir, meine Mutter, daß du mich geboren hast, einen Mann des Haders und einen Mann des Zankes für das ganze Land! Ich habe nicht ausgeliehen, und man hat mir nicht geliehen; alle fluchen mir." - (Jeremia 20.14) 11 Jehova spricht: Wenn ich dich nicht zum Guten stärken, wenn ich nicht machen werde, daß zur Zeit des Unglücks und zur Zeit der Bedrängnis der Feind dich bittend angeht! 12 Kann man Eisen, Eisen aus Norden, und Erz zerbrechen? 13 Dein Vermögen und deine Schätze will ich zur Beute geben ohne Kaufpreis, und zwar wegen all deiner Sünden und in allen deinen Grenzen. 14 Und ich werde es deine Feinde in ein Land bringen lassen, das du nicht kennst; denn ein Feuer ist entbrannt in meinem Zorn, über euch wird es brennen. - 15 Jehova, du weißt es ja; gedenke meiner und nimm dich meiner an und räche mich an meinen Verfolgern! Raffe mich nicht hin nach deiner Langmut; erkenne, daß ich um deinetwillen Schmach trage. 16 Deine Worte waren vorhanden, und ich habe sie gegessen, und deine Worte waren mir zur Wonne und zur Freude meines Herzens; denn ich bin nach deinem Namen genannt, Jehova, Gott der Heerscharen. (Hesekiel 3.1-3) 17 Ich saß nicht im Kreise der Scherzenden und frohlockte; wegen deiner Hand saß ich allein, weil du mit deinem Grimm mich erfüllt hast. 18 Warum ist mein Schmerz beständig und mein Schlag tödlich? er will nicht heilen. Willst du mir wirklich wie ein trügerischer Bach sein, wie Wasser, die versiegen? - (Jeremia 30.12) 19 Darum spricht Jehova also: Wenn du umkehrst, so will ich dich zurückbringen, daß du vor mir stehest; und wenn du das Köstliche vom Gemeinen ausscheidest, so sollst du wie mein Mund sein. Jene sollen zu dir umkehren, du aber sollst nicht zu ihnen umkehren. 20 Und ich werde dich diesem Volke zu einer festen ehernen Mauer machen, und sie werden wider dich streiten, aber dich nicht überwältigen; denn ich bin mit dir, um dich zu retten und dich zu befreien, spricht Jehova. (Jeremia 1.18) 21 Und ich werde dich befreien aus der Hand der Bösen und dich erlösen aus der Faust der Gewalttätigen.

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)