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Jeremia - Kapitel 13

Gerichtsdrohung in Sinnbildern und Warnreden

1 So hat Jehova zu mir gesprochen: Geh und kaufe dir einen leinenen Gürtel und lege ihn um deine Lenden; aber ins Wasser sollst du ihn nicht bringen. 2 Und ich kaufte den Gürtel, nach dem Worte Jehovas, und legte ihn um meine Lenden. 3 Und das Wort Jehovas geschah zum zweiten Male zu mir also: 4 Nimm den Gürtel, den du gekauft hast, der um deine Lenden ist, und mache dich auf, geh an den Euphrat und verbirg ihn daselbst in einer Felsenspalte. 5 Da ging ich hin und verbarg ihn am Euphrat, wie Jehova mir geboten hatte. 6 Und es geschah am Ende vieler Tage, da sprach Jehova zu mir: Mache dich auf, geh an den Euphrat und hole von dort den Gürtel, den ich dir geboten habe daselbst zu verbergen. 7 Und ich ging an den Euphrat und grub, und nahm den Gürtel von dem Orte, wo ich ihn verborgen hatte; und siehe, der Gürtel war verdorben, taugte zu gar nichts mehr. - 8 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 9 So spricht Jehova: Also werde ich verderben die Hoffart Judas und die große Hoffart Jerusalems. 10 Dieses böse Volk, das sich weigert meine Worte zu hören, das da wandelt in dem Starrsinn seines Herzens, und anderen Göttern nachgeht, um ihnen zu dienen und sich vor ihnen niederzubeugen: Es soll werden wie dieser Gürtel, der zu gar nichts taugt. (Jeremia 11.8) 11 Denn gleichwie der Gürtel sich an die Lenden eines Mannes anschließt, so habe ich das ganze Haus Israel und das ganze Haus Juda an mich geschlossen, spricht Jehova, damit sie mir zum Volk und zum Namen und zum Ruhm und zum Schmuck seien; aber sie haben nicht gehört. 12 Und sprich dieses Wort zu ihnen: So spricht Jehova, der Gott Israels: Jeder Krug wird mit Wein gefüllt. Und wenn sie zu dir sagen: Wissen wir nicht sehr wohl, daß jeder Krug mit Wein gefüllt wird? 13 so sprich zu ihnen: Also spricht Jehova: Siehe, ich werde alle Bewohner dieses Landes, und die Könige, die auf dem Throne Davids sitzen, und die Priester und die Propheten und alle Bewohner von Jerusalem mit Trunkenheit erfüllen. (Jesaja 51.17) (Jeremia 25.15-18) 14 Und ich werde sie zerschmettern einen gegen den anderen, die Väter und die Kinder allzumal, spricht Jehova; ich werde nicht Mitleid haben, noch schonen, noch mich erbarmen, daß ich sie nicht verderbe. 15 Höret und nehmet zu Ohren, überhebet euch nicht! denn Jehova hat geredet. 16 Gebet Jehova, eurem Gott, Ehre, bevor er finster macht, und bevor eure Füße sich an Bergen der Dämmerung stoßen, und ihr auf Licht wartet, und er es in Todesschatten verwandelt und zur Dunkelheit macht. 17 Wenn ihr aber nicht höret, so wird meine Seele im Verborgenen weinen wegen eures Hochmuts; und tränen wird mein Auge und von Tränen rinnen, weil die Herde Jehovas gefangen weggeführt ist. 18 Sprich zu dem König und zu der Königin: Setzet euch tief herunter; denn von euren Häuptern ist herabgesunken die Krone eurer Herrlichkeit. (Klagelieder 5.16) 19 Die Städte des Südens sind verschlossen, und niemand öffnet; Juda ist weggeführt insgesamt, ist gänzlich weggeführt. 20 Hebet eure Augen auf und sehet die von Norden Kommenden! Wo ist die Herde, die dir gegeben war, deine herrliche Herde? 21 Was willst du sagen, wenn er die zum Haupte über dich bestellt, welche du als Vertraute an dich gewöhnt hast? Werden nicht Wehen dich ergreifen, einer Gebärenden gleich? 22 Und wenn du in deinem Herzen sprichst: Warum ist mir dieses begegnet? Um der Größe deiner Ungerechtigkeit willen sind deine Säume aufgedeckt und haben deine Fersen Gewalt gelitten. - (Jesaja 47.2-3) (Hesekiel 16.37) 23 Kann ein Mohr seine Haut wandeln, ein Pardel seine Flecken? dann könntet auch ihr Gutes tun, die ihr an Bösestun gewöhnt seid. (Psalm 55.20) 24 Darum werde ich sie zerstreuen wie Stoppeln, welche durch den Wind der Wüste dahinfahren. 25 Das ist dein Los, dein von mir zugemessenes Teil, spricht Jehova, weil du meiner vergessen und auf Lüge vertraut hast. 26 Und so werde auch ich deine Säume aufstreifen über dein Angesicht, daß deine Schande gesehen werde. (Jeremia 13.22) 27 Dein Ehebrechen und dein Wiehern, die Schandtat deiner Hurerei auf den Hügeln im Felde: deine Greuel habe ich gesehen. Wehe dir, Jerusalem! Du wirst nicht rein werden - wie lange wird's noch währen?

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)