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Jeremia - Kapitel 13

Gerichtsdrohung in Sinnbildern und Warnreden

1 So hat Jehova zu mir gesprochen: Geh und kaufe dir einen leinenen Gürtel und lege ihn um deine Lenden; aber ins Wasser sollst du ihn nicht bringen. 2 Und ich kaufte den Gürtel, nach dem Worte Jehovas, und legte ihn um meine Lenden. 3 Und das Wort Jehovas geschah zum zweiten Male zu mir also: 4 Nimm den Gürtel, den du gekauft hast, der um deine Lenden ist, und mache dich auf, geh an den Euphrat und verbirg ihn daselbst in einer Felsenspalte. 5 Da ging ich hin und verbarg ihn am Euphrat, wie Jehova mir geboten hatte. 6 Und es geschah am Ende vieler Tage, da sprach Jehova zu mir: Mache dich auf, geh an den Euphrat und hole von dort den Gürtel, den ich dir geboten habe daselbst zu verbergen. 7 Und ich ging an den Euphrat und grub, und nahm den Gürtel von dem Orte, wo ich ihn verborgen hatte; und siehe, der Gürtel war verdorben, taugte zu gar nichts mehr. - 8 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 9 So spricht Jehova: Also werde ich verderben die Hoffart Judas und die große Hoffart Jerusalems. 10 Dieses böse Volk, das sich weigert meine Worte zu hören, das da wandelt in dem Starrsinn seines Herzens, und anderen Göttern nachgeht, um ihnen zu dienen und sich vor ihnen niederzubeugen: Es soll werden wie dieser Gürtel, der zu gar nichts taugt. (Jeremia 11.8) 11 Denn gleichwie der Gürtel sich an die Lenden eines Mannes anschließt, so habe ich das ganze Haus Israel und das ganze Haus Juda an mich geschlossen, spricht Jehova, damit sie mir zum Volk und zum Namen und zum Ruhm und zum Schmuck seien; aber sie haben nicht gehört. 12 Und sprich dieses Wort zu ihnen: So spricht Jehova, der Gott Israels: Jeder Krug wird mit Wein gefüllt. Und wenn sie zu dir sagen: Wissen wir nicht sehr wohl, daß jeder Krug mit Wein gefüllt wird? 13 so sprich zu ihnen: Also spricht Jehova: Siehe, ich werde alle Bewohner dieses Landes, und die Könige, die auf dem Throne Davids sitzen, und die Priester und die Propheten und alle Bewohner von Jerusalem mit Trunkenheit erfüllen. (Jesaja 51.17) (Jeremia 25.15-18) 14 Und ich werde sie zerschmettern einen gegen den anderen, die Väter und die Kinder allzumal, spricht Jehova; ich werde nicht Mitleid haben, noch schonen, noch mich erbarmen, daß ich sie nicht verderbe. 15 Höret und nehmet zu Ohren, überhebet euch nicht! denn Jehova hat geredet. 16 Gebet Jehova, eurem Gott, Ehre, bevor er finster macht, und bevor eure Füße sich an Bergen der Dämmerung stoßen, und ihr auf Licht wartet, und er es in Todesschatten verwandelt und zur Dunkelheit macht. 17 Wenn ihr aber nicht höret, so wird meine Seele im Verborgenen weinen wegen eures Hochmuts; und tränen wird mein Auge und von Tränen rinnen, weil die Herde Jehovas gefangen weggeführt ist. 18 Sprich zu dem König und zu der Königin: Setzet euch tief herunter; denn von euren Häuptern ist herabgesunken die Krone eurer Herrlichkeit. (Klagelieder 5.16) 19 Die Städte des Südens sind verschlossen, und niemand öffnet; Juda ist weggeführt insgesamt, ist gänzlich weggeführt. 20 Hebet eure Augen auf und sehet die von Norden Kommenden! Wo ist die Herde, die dir gegeben war, deine herrliche Herde? 21 Was willst du sagen, wenn er die zum Haupte über dich bestellt, welche du als Vertraute an dich gewöhnt hast? Werden nicht Wehen dich ergreifen, einer Gebärenden gleich? 22 Und wenn du in deinem Herzen sprichst: Warum ist mir dieses begegnet? Um der Größe deiner Ungerechtigkeit willen sind deine Säume aufgedeckt und haben deine Fersen Gewalt gelitten. - (Jesaja 47.2-3) (Hesekiel 16.37) 23 Kann ein Mohr seine Haut wandeln, ein Pardel seine Flecken? dann könntet auch ihr Gutes tun, die ihr an Bösestun gewöhnt seid. (Psalm 55.20) 24 Darum werde ich sie zerstreuen wie Stoppeln, welche durch den Wind der Wüste dahinfahren. 25 Das ist dein Los, dein von mir zugemessenes Teil, spricht Jehova, weil du meiner vergessen und auf Lüge vertraut hast. 26 Und so werde auch ich deine Säume aufstreifen über dein Angesicht, daß deine Schande gesehen werde. (Jeremia 13.22) 27 Dein Ehebrechen und dein Wiehern, die Schandtat deiner Hurerei auf den Hügeln im Felde: deine Greuel habe ich gesehen. Wehe dir, Jerusalem! Du wirst nicht rein werden - wie lange wird's noch währen?

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.