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Jeremia - Kapitel 12

1 Du bist gerecht, Jehova, wenn ich mit dir hadere; doch von deinen Urteilen möchte ich mit dir reden: Warum ist der Weg der Gesetzlosen glücklich, sind sicher alle, die Treulosigkeit üben? (Hiob 21.7) (Psalm 73.3) 2 Du hast sie gepflanzt, sie haben auch Wurzel geschlagen; sie kommen vorwärts, tragen auch Frucht. Du bist nahe in ihrem Munde, doch fern von ihren Nieren. 3 Du aber, Jehova, du kennst mich, du siehst mich und prüfst mein Herz gegen dich. Reiße sie hinweg wie Schafe zur Schlachtung, und weihe sie für den Tag des Würgens! 4 Wie lange soll das Land trauern und das Kraut des ganzen Feldes welken? Wegen der Bosheit seiner Bewohner sind Vieh und Gevögel dahin; denn sie sprechen: Er wird unser Ende nicht sehen. - (Jeremia 9.9) 5 Wenn du mit Fußgängern liefest, und sie dich ermüdeten, wie wolltest du denn mit Rossen wetteifern? Und wenn du auf ein Land des Friedens dein Vertrauen setzest, wie willst du es denn machen in der Pracht des Jordan? 6 Denn auch deine Brüder und deines Vaters Haus, auch sie sind treulos gegen dich, auch sie rufen dir nach aus voller Kehle. Glaube ihnen nicht, wenn sie freundlich mit dir reden.

Klage Gottes über sein Gericht - Ankündigung des Heils für Israel und die Völker

7 Ich habe mein Haus verlassen, mein Erbteil verstoßen, ich habe den Liebling meiner Seele in die Hand seiner Feinde gegeben. 8 Mein Erbteil ist mir geworden wie ein Löwe im Walde; es hat seine Stimme gegen mich erhoben, darum habe ich es gehaßt. 9 Ist mir mein Erbteil ein bunter Raubvogel, daß Raubvögel rings um dasselbe her sind? Auf! versammelt alle Tiere des Feldes, bringet sie zum Fraße herbei! 10 Viele Hirten haben meinen Weinberg verderbt, mein Ackerstück zertreten; sie haben mein köstliches Ackerstück zur öden Wüste gemacht. 11 Man hat es zur Öde gemacht: verwüstet trauert es um mich her. Das ganze Land ist verwüstet, weil niemand es zu Herzen nahm. 12 Über alle kahlen Höhen in der Steppe sind Verwüster gekommen; denn ein Schwert von Jehova frißt von einem Ende des Landes bis zum anderen Ende des Landes: kein Friede allem Fleische! 13 Sie haben Weizen gesät und Dornen geerntet; sie haben sich erschöpft und nichts ausgerichtet. So werdet zu Schanden an euren Erträgen vor der Glut des Zornes Jehovas! (5. Mose 28.38) (Hosea 8.7) 14 So spricht Jehova über alle meine bösen Nachbarn, welche das Erbteil antasten, das ich mein Volk Israel habe erben lassen: Siehe, ich werde sie aus ihrem Lande herausreißen, und das Haus Juda werde ich aus ihrer Mitte reißen. 15 Und es soll geschehen, nachdem ich sie herausgerissen habe, werde ich mich ihrer wieder erbarmen und sie zurückbringen, einen jeden in sein Erbteil und einen jeden in sein Land. 16 Und es soll geschehen, wenn sie die Wege meines Volkes wirklich lernen, so daß sie bei meinem Namen schwören: So wahr Jehova lebt! gleichwie sie mein Volk gelehrt haben, bei dem Baal zu schwören, so sollen sie inmitten meines Volkes aufgebaut werden. (5. Mose 6.13) (Jeremia 4.2) 17 Wenn sie aber nicht hören, so werde ich selbige Nation ausreißen, ausreißen und vertilgen, spricht Jehova.

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.