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Jeremia - Kapitel 11

Bundesbruch des Volkes und Gottes Gericht

1 Das Wort, welches von seiten Jehovas zu Jeremia geschah, also: 2 Höret auf die Worte dieses Bundes und redet zu den Männern von Juda und zu den Bewohnern von Jerusalem! 3 Und du, sprich zu ihnen: So spricht Jehova, der Gott Israels: Verflucht sei der Mann, der nicht hört auf die Worte dieses Bundes, (5. Mose 27.26) 4 welchen ich euren Vätern geboten habe an dem Tage, da ich sie herausführte aus dem Lande Ägypten, aus dem eisernen Schmelzofen, indem ich sprach: Höret auf meine Stimme und tut diese Worte, nach allem, was ich euch gebiete, so werdet ihr mein Volk, und ich werde euer Gott sein; 5 auf daß ich den Eid aufrecht halte, den ich euren Vätern geschworen habe, ihnen ein Land zu geben, das von Milch und Honig fließt, wie es an diesem Tage ist. Und ich antwortete und sprach: Amen, Jehova! (2. Mose 3.8) 6 Und Jehova sprach zu mir: Rufe alle diese Worte aus in den Städten Judas und auf den Straßen von Jerusalem, und sprich: Höret die Worte dieses Bundes und tut sie! 7 Denn ich habe euren Vätern ernstlich bezeugt an dem Tage, da ich sie aus dem Lande Ägypten heraufführte, bis auf diesen Tag, früh mich aufmachend und bezeugend, indem ich sprach: Höret auf meine Stimme! 8 Aber sie haben nicht gehört und ihr Ohr nicht geneigt, sondern sie wandelten ein jeder in dem Starrsinn ihres bösen Herzens. Und ich brachte über sie alle Worte dieses Bundes, welche ich zu tun geboten, und die sie nicht getan haben. (Jeremia 7.24) (Jeremia 7.26) 9 Und Jehova sprach zu mir: Es hat sich eine Verschwörung gefunden unter den Männern von Juda und unter den Bewohnern von Jerusalem. 10 Sie sind zurückgekehrt zu den Missetaten ihrer ersten Väter, die sich geweigert haben, auf meine Worte zu hören; und sie selbst sind anderen Göttern nachgegangen, um ihnen zu dienen. Das Haus Israel und das Haus Juda haben meinen Bund gebrochen, den ich mit ihren Vätern gemacht habe. 11 Darum, so spricht Jehova: Siehe, ich bringe über sie ein Unglück, dem sie nicht werden entgehen können; und sie werden zu mir schreien, aber ich werde nicht auf sie hören. (Jesaja 1.15) (Sprüche 1.28) 12 Und die Städte von Juda und die Bewohner von Jerusalem werden hingehen und zu den Göttern schreien, welchen sie geräuchert haben; aber retten werden diese sie nicht zur Zeit ihres Unglücks. (5. Mose 32.37-38) (Jeremia 2.28) 13 Denn so zahlreich wie deine Städte sind deine Götter geworden, Juda; und nach der Zahl der Straßen von Jerusalem habt ihr der Schande Altäre gesetzt, Altäre, um dem Baal zu räuchern. - 14 Du aber, bitte nicht für dieses Volk und erhebe weder Flehen noch Gebet für sie; denn ich werde nicht hören zu der Zeit, da sie wegen ihres Unglücks zu mir rufen werden. (Jeremia 7.16) (Jeremia 14.11) 15 Was hat mein Geliebter in meinem Hause zu schaffen, da die Vielen Arglist üben? Wird heiliges Fleisch deine Bosheit von dir wegnehmen? dann mögest du frohlocken. 16 Einen grünen Olivenbaum, schön an herrlicher Frucht, hatte Jehova dich genannt; bei dem Lärm eines großen Getümmels legte er Feuer an ihn, und es brachen seine Äste. 17 Und Jehova der Heerscharen, der dich gepflanzt, hat Böses über dich geredet wegen der Bosheit des Hauses Israel und des Hauses Juda, die sie verübt haben, um mich zu reizen, indem sie dem Baal räucherten.

Anschlag gegen Jeremia - Seine Frage nach Gottes Handeln und Antwort Gottes

18 Und Jehova hat es mir kundgetan, und ich erfuhr es; damals zeigtest du mir ihre Handlungen. 19 Und ich war wie ein zahmes Lamm, das zum Schlachten geführt wird; und ich wußte nicht, daß sie Anschläge wider mich ersannen: "Laßt uns den Baum mit seiner Frucht verderben und ihn aus dem Lande der Lebendigen ausrotten, daß seines Namens nicht mehr gedacht werde!" (Jesaja 53.7) 20 Aber du, Jehova der Heerscharen, der du gerecht richtest, Nieren und Herz prüfst, laß mich deine Rache an ihnen sehen; denn dir habe ich meine Rechtssache anvertraut. - (Psalm 7.10) 21 Darum, so spricht Jehova über die Männer von Anathoth, welche nach deinem Leben trachten und sprechen: Du sollst nicht weissagen im Namen Jehovas, damit du nicht durch unsere Hände sterbest - (Jeremia 1.1) 22 darum, so spricht Jehova der Heerscharen: Siehe, ich suche sie heim; die Jünglinge werden durchs Schwert sterben, ihre Söhne und ihre Töchter werden vor Hunger sterben, 23 und sie werden keinen Überrest haben; denn ich bringe Unglück über die Männer von Anathoth, das Jahr ihrer Heimsuchung.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.