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Jeremia - Kapitel 10

Die toten Götzen und der lebendige Gott

1 Höret das Wort, welches Jehova zu euch redet, Haus Israel! 2 So spricht Jehova: Lernet nicht den Weg der Nationen, und erschrecket nicht vor den Zeichen des Himmels, weil die Nationen vor ihnen erschrecken. 3 Denn die Satzungen der Völker sind Nichtigkeit; denn Holz ist es, das einer aus dem Walde gehauen hat, ein Werk von Künstlerhänden, mit dem Beile verfertigt. (Jesaja 44.10) 4 Er schmückt es mit Silber und mit Gold; mit Nägeln und mit Hämmern befestigen sie es, daß es nicht wanke; 5 sie sind wie eine gedrechselte Säule und reden nicht; sie werden getragen, denn sie gehen nicht. Fürchtet euch nicht vor ihnen; denn sie können nichts Böses tun, und Gutes zu tun steht auch nicht bei ihnen. 6 Gar niemand ist dir gleich, Jehova; du bist groß, und groß ist dein Name in Macht. 7 Wer sollte dich nicht fürchten, König der Nationen? denn dir gebührt es. Denn unter allen Weisen der Nationen und in allen ihren Königreichen ist gar niemand dir gleich, 8 sondern sie sind allzumal dumm und töricht; die Unterweisung der Nichtigkeiten ist Holz. 9 Dünngeschlagenes Silber wird aus Tarsis gebracht und Gold aus Uphas, ein Werk des Künstlers und der Hände des Goldschmieds; blauer und roter Purpur ist ihr Gewand, ein Werk von Kunstfertigen sind sie allesamt. 10 Aber Jehova, Gott, ist Wahrheit; er ist der lebendige Gott und ein ewiger König. Vor seinem Grimm erbebt die Erde, und seinen Zorn können die Nationen nicht ertragen. 11 So sollt ihr zu ihnen sprechen: Die Götter, die den Himmel und die Erde nicht gemacht haben, diese werden verschwinden von der Erde und unter diesem Himmel hinweg. 12 Er hat die Erde gemacht durch seine Kraft, den Erdkreis festgestellt durch seine Weisheit und die Himmel ausgespannt durch seine Einsicht. (Jeremia 51.15-19) 13 Wenn er beim Schalle des Donners Wasserrauschen am Himmel bewirkt und Dünste aufsteigen läßt vom Ende der Erde, Blitze zum Regen macht und den Wind herausführt aus seinen Vorratskammern: - (Hiob 38.24) (Psalm 135.7) 14 dumm wird jeder Mensch, ohne Erkenntnis; beschämt wird jeder Goldschmied über das Götzenbild; denn sein gegossenes Bild ist Lüge, und kein Geist ist in ihnen. 15 Nichtigkeit sind sie, ein Werk des Gespöttes: Zur Zeit ihrer Heimsuchung gehen sie zu Grunde. 16 Jakobs Teil ist nicht wie diese; denn er ist es, der das All gebildet hat, und Israel ist der Stamm seines Erbteils; Jehova der Heerscharen ist sein Name. (5. Mose 32.9) (Psalm 16.5)

Erste Ankündigung der Verbannung des Volkes - Jeremias Ergebung in Gottes Willen und Bitte um Bestrafung der Feinde Israels

17 Raffe dein Gepäck zusammen aus dem Lande, du Bewohnerin der Festung! 18 Denn so spricht Jehova: Siehe, ich werde diesmal die Bewohner des Landes hinwegschleudern und sie ängstigen, damit sie sie finden. - 19 Wehe mir ob meiner Wunde! Schmerzlich ist mein Schlag. Doch ich spreche: Ja, das ist mein Leiden, und ich will es tragen. (Psalm 77.11) 20 Mein Zelt ist zerstört, und alle meine Seile sind zerrissen; meine Kinder sind von mir weggezogen und sind nicht mehr. Da ist niemand, der ferner mein Zelt ausspannt und meine Zeltbehänge aufrichtet. 21 Denn die Hirten sind dumm geworden und haben Jehova nicht gesucht; darum haben sie nicht verständig gehandelt, und ihre ganze Herde hat sich zerstreut. - 22 Horch! ein Gerücht: siehe, es kommt, und ein großes Getöse vom Lande des Nordens, um die Städte Judas zur Wüste zu machen, zur Wohnung der Schakale. - 23 Ich weiß, Jehova, daß nicht beim Menschen sein Weg steht, nicht bei dem Manne, der da wandelt, seinen Gang zu richten. (Prediger 9.11) (Sprüche 16.9) 24 Züchtige mich, Jehova, doch nach Gebühr; nicht in deinem Zorne, daß du mich nicht aufreibest. (Psalm 6.2) (Jeremia 46.28) (Habakuk 1.12) 25 Ergieße deinen Grimm über die Nationen, die dich nicht kennen, und über die Geschlechter, die deinen Namen nicht anrufen! denn sie haben Jakob aufgezehrt, ja, sie haben ihn aufgezehrt und ihn vernichtet und seine Wohnung verwüstet. (Psalm 79.6)

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)